Politiker von SPD und CDU sprachen sich in jüngerer Zeit dafür aus, islamischen Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht anzubieten. Zuvor hatte die Landesregierung Niedersachsens angekündigt, dass sie zum 1. August 2003 ein entsprechendes Unterrichtsfach einführen werde.
Das deutsche Grundgesetz bestimmt in Artikel 7, dass Religionsunterricht ein ordentliches Unterrichtsfach an öffentlichen Schulen ist. Der Unterricht ist unter staatlicher Aufsicht und in übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaft zu erteilen. Die Unterweisung von Schülern in katholischer und evangelischer Religion erfolgt vor diesem rechtlichen Hintergrund. Für Schüler mit islamischem Glauben gibt es hingegen bislang keinen entsprechenden Unterricht unter staatlicher Aufsicht und in Kooperation mit der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Offiziell wird die Zahl der potenziellen Schüler auf etwa 350.000 geschätzt. Die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Muslime liegt bei ca. 3,2 Mio. Unter ihnen sind rund 450.000 Muslime mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Wolfgang Bosbach, bis September stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärte Ende Juli, “Islamunterricht in deutscher Sprache und nach staatlich genehmigten Lehrplänen sollte bundesweit an deutschen Schulen eingeführt werden.“ Die Bundestagsabgeordnete Ute Vogt (SPD) sprach sich ebenfalls für die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts unter staatlicher Aufsicht aus. Wenn der Islamunterricht „unter die staatliche Schulaufsicht gestellt wird, wissen wir auch, was dort gelehrt wird“, so Vogt. Die zentrale Frage hierbei ist, ob der Unterrichtsstoff mit der Verfassung vereinbar ist, beispielsweise hinsichtlich der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau.
In einigen Bundesländern wird zwar bereits Religionsunterricht für Schüler muslimischen Glaubens angeboten. Allerdings erfolgt dieser Unterricht grundsätzlich nicht in Kooperation mit den jeweiligen Religionsgemeinschaften. Des Weiteren unterscheidet sich der Unterricht von Bundesland zu Bundesland. So wird in Bayern „religiöse Unterweisung“ in türkischer Sprache erteilt, wobei die Lehrinhalte nicht mit den Religionsgemeinschaften abgestimmt, sondern sich an in der Türkei erlassenen Lehrplänen orientieren. In Nordrhein-Westfalen wird Islamunterricht derzeit im Rahmen eines Pilotprojektes an 24 Schulen erteilt. Die Unterrichtssprache ist hierbei Deutsch.
Berlin, Bremen und Brandenburg sind aufgrund einer Sonderregelung (Artikel 141 GG) nicht verpflichtet, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zu organisieren. In Berlin wird der Unterricht direkt von den jeweiligen Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften angeboten. Allerdings müssen die Lehrpläne zuvor von den zuständigen Behörden überprüft und genehmigt werden. Im Jahr 2001, nach einem langjährigen Rechtsstreit, erhielt die Islamische Föderation Berlin (IFB) die Erlaubnis, islamischen Religionsunterricht an Berlins öffentlichen Schulen anzubieten (vgl. MuB 2/00 und 3/02). Die Streitfrage vor Gericht war, ob die IFB tatsächlich eine Religionsgemeinschaft oder nur ein religiös orientierter Verein ist. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte, dass die IFB notwendige Merkmale einer Religionsgemeinschaft erfüllt: dauerhafter Zusammenschluss von Personen, religiöser Konsens der Gemeinschaft, Bezeugung dieses Konsenses. Mittlerweile wird islamischer Religionsunterricht an etwa 20 Berliner Schulen angeboten, sowohl von der IFB, die eine eher konservative sunnitische Strömung des Islam repräsentiert, als auch von der liberaleren Gemeinschaft der türkischen Aleviten.
Die Islamische Föderation wird von Beobachtern kritisch beurteilt, da enge Kontakte zur radikal-islamischen Milli Görüs vermutet werden. Milli Görüs gilt als extremistisch und wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Der säkular orientierte Türkische Bund Berlin-Brandenburg (TBB) fordert nicht zuletzt deshalb schon seit langem einen “modernen und verfassungskonformen Islamunterricht“. Hingegen sprach sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gegen “noch mehr Religionsunterricht“ aus. Angesichts einer zunehmend multireligiösen Gesellschaft sollte vielmehr eine religionsübergreifende Vermittlung von Werten angestrebt werden.
Die Einführung eines flächendeckenden islamischen Religionsunterrichts unter staatlicher Aufsicht steht noch vor einigen organisatorischen Hürden. Während die katholische und protestantische Kirche als Ansprechpartner für die Gestaltung des christlichen Religionsunterrichts dienen, fehlen aus der Sicht der Behörden repräsentative islamische Religionsgemeinschaften. Denn es gibt auf islamischer Seite keine den christlichen Kirchen vergleichbare Organisation, die für sich in Anspruch nehmen könnte, die Mehrzahl der Muslime in Deutschland zu repräsentieren. Ein weiteres Hindernis ist die bislang fehlende Ausbildung der islamischen Religionslehrer. Bislang kündigte nur die Westfälische Wilhelms-Universität Münster an, einen entsprechenden Studiengang einzurichten. vö