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Ausgabe 4
Mai 2003
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Frankreich: Weitere Schritte bei der Reform der Einwanderungsgesetzgebung

Mitte April dieses Jahres wurde der Gesetzesentwurf zur Reform des Asylrechts, der bereits seit Herbst 2002 diskutiert wurde, vom Ministerrat angenommen. Ferner wurden weitere Reformvorhaben zum Ausländergesetz und zur Integrationspolitik bekannt.

In dem vom Ministerrat verabschiedeten Gesetzestext ist im Wesentlichen eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten der Asylanträge, eine Neu-Definition des Flüchtlingsbegriffs und eine Neuorganisation der Struktur der beteiligten Organisationen vorgesehen (vgl. MuB 8/02). Die Nationale Kommission für Menschenrechte (CNCDH) gab daraufhin Ende April „ihrer tiefen Besorgnis [...] Ausdruck, da der Gesetzesentwurf das Asylrecht in vieler Hinsicht schwer erschüttert“.

Ein zweites Reformprojekt, dessen Ausarbeitung noch nicht abgeschlossen ist, soll die Einreise bzw. den Aufenthalt von Ausländern und den Kampf gegen die illegale Einwanderung neu regeln. Ein zentraler Punkt der Reform ist die Verhinderung von Scheinehen zur Erlangung von Einreise- und Aufenthaltsrechten. Künftig soll eine Person ausländischer Nationalität bereits vor der Hochzeit einen legalen Aufenthaltsstatus besitzen müssen, damit die Eheschließung zugelassen wird. Die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung von ausländischen Ehepartnern soll von bisher 10 Jahren auf nun 2 Jahre gesenkt werden. Scheinehen sollen künftig mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.

Auch die Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltstitels soll dem Entwurf zufolge restriktiver gehandhabt werden. Bisher hatten Ausländer mit einem temporären Aufenthaltsstatus von einem Jahr nach zweimaliger Verlängerung automatisch Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthaltstitel (carte de résident). Künftig ist dies erst nach 5 Jahren möglich. Zudem wurde die Bereitschaft sich in die französische Gesellschaft integrieren zu wollen als notwendige Bedingung hinzugefügt.

Ferner soll die maximale Dauer der Abschiebehaft von bisher 12 auf bis zu 60 Tagen verlängert werden. Ferner ist die Einrichtung von speziellen Gerichtssälen in Flughäfen und einigen Überseehäfen vorgesehen. Hier sollen die Verhandlungen von Personen stattfinden, die bei der illegalen Einreise aufgegriffen wurden.

Bei der so genannten doppelte Strafe (double peine), nach der straffällig gewordenen Ausländer nach Verbüßen ihrer Haftstrafe in Frankreich abgeschoben werden, kündigte Innenminister Nicolas Sarkozy (RPR) indes an, künftig auf die Abschiebung von Ausländern mit starken Bindungen in Frankreich verzichten zu wollen. Die double peine wird seit Jahren von Ausländerrechtsorganisationen kritisiert, da dies ihrer Auffassung nach eine unverhältnismäßige Ungleichbehandlung französischer und ausländischer Straffälliger darstelle und auch in Frankreich geborene Ausländer unter bestimmte Bedingungen davon betroffen sein können.

Ebenfalls Anfang April stellte der Minister für soziale Angelegenheiten Francois Fillon (RPR) ein Aktionsprogramm zur Stärkung der Integration von Ausländern in Frankreich vor. Der Schwerpunkt liegt auf der Integration der jährlich etwa 100.000 Neuzuwanderer. Dabei handelt es sich überwiegend um Personen, die über die Familienzusammenführung nach Frankreich gelangen, aber auch um Asylbewerber und Arbeitsmigranten. Das vorgelegte Programm sieht die Einrichtung von Integrationsverträgen vor, die zunächst fakultativ und ab 2004 verpflichtend eingeführt werden sollen. Die Neuankömmlinge sind zur Teilnahme an Sprachkursen mit einem geplanten Umfang von 200 bis 300 Stunden verpflichtet. Zudem müssen sie so genannte Kurse der zivilen Bildung besuchen, in denen die Grundrechte (Freiheit, Sicherheit, Eigentum), die großen republikanischen Prinzipien und die Werte der französischen Gesellschaft vermittelt werden sollen. Als zweite Achse des Programms sind Maßnahmen der individuellen sozialen und beruflichen Förderung vorgesehen. Diese sollen auf bereits bestehenden Programmen aufbauen und insbesondere Jugendliche aus sozial schwierigen Wohngebieten fördern. Unter anderem soll ein Patenschaftsprogramm wieder aufgelegt werden, bei dem jeweils ein Jugendlicher bei der Berufseinmündung von einem Erwachsenen der jeweiligen Branche begleitet werden soll. Als dritte Achse ist die Einrichtung einer unabhängigen Behörde zur Bekämpfung von Diskriminierung vorgesehen. Auch gibt es die Überlegung ein nationales Museum zu errichten. In Anlehnung an das Einwanderungsmuseum auf Ellis Island vor New York soll es die Bedeutung der Immigration für die französische Gesellschaft darstellen. Ausländerrechtsorganisationen kritisierten, dass die Finanzierung der neuen Integrationsmaßnahmen zum Teil über bereits anderweitig eingeplante Gelder erfolgen soll. Sie befürchten, einen großen Teil der bisher geleisteten Integrationsarbeit künftig nicht mehr sicherstellen zu können. me

Weitere Informationen unter:
www.migrationinformation.org/Profiles/display.cfm?ID=21
www.migrationinformation.org/feature/display.cfm?ID=87
www.gisti.org/dossiers/reformes/2003-entree-sejour/projet-loi-sarkozy-8avr03.pdf (Text des Refomprojektes)

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