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Ausgabe 5
Juni 2003
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Länderprofil: Polen

Am 7./8. Juni 2003 stimmen die wahlberechtigten Staatsbürger Polens in einem Referendum über den Beitritt ihres Landes zur Europäischen Union ab. Der Beitritt ist für den 1. Mai 2004 vorgesehen. Mit 38,6 Mio. Einwohnern (2001) und einer Fläche von 312.685 km² ist die Republik Polen der weitaus größte Beitrittskandidat.

Einwanderungspolitik: Bis Anfang der 1990er Jahre spielte in Polen Auswanderung eine größere Rolle als Einwanderung. Die Zahl der Langzeit-Emigranten (mindestens ein Jahr im Ausland) lag in den 1980er Jahren Schätzungen zufolge zwischen 1,1 und 1,3 Mio. Personen. Der Wanderungssaldo ist auch weiterhin negativ (2001: -16.700 Personen). Die polnische Diaspora, also außerhalb Polens lebende Personen mit polnischer Staatsangehörigkeit und mit weiterhin engen Kontakten zu Familienmitgliedern in Polen, beträgt schätzungsweise bis zu 12 Mio. Personen.

Durch den Systemwechsel von 1989 und die darauf folgende Liberalisierung des Personenverkehrs hat die Einwanderung nach Polen an Relevanz gewonnen. Aufgrund seiner geographischen Lage zwischen Ost- und Westeuropa hat sich Polen im Laufe der 1990er Jahre zu einem Transitland für Migrationsbewegungen entwickelt.

Bis Mitte der 1990er Jahre gab es abgesehen von der Ratifizierung internationaler Abkommen noch keinen klaren gesetzlichen Rahmen zum Umgang mit Migration und Einwanderern. 1997 wurde mit dem polnischen Ausländergesetz ein solcher Rahmen geschaffen. Hauptbestandteile des Gesetzes und einer im Jahr 2001 in Kraft getretenen Gesetzesreform sind die Regelung der Einreise und des Aufenthalts von Ausländern einerseits sowie die Verhinderung der Einreise „unerwünschter" Ausländer.

Angesichts des bevorstehenden EU-Beitritts wurde die polnische Migrationspolitik der letzten Jahre v.a. durch die Übernahme der Bestimmungen des Schengener Abkommens geprägt. Dazu zählen die Sicherung der polnischen Ostgrenze als zukünftiger Außengrenze der EU (vgl. MuB 3/98; 7/02), die Einführung von Visa für Staatsbürger der östlichen Nachbarstaaten sowie die Anpassung der Asylpolitik.

Aktuelle Trends: Der Ausländeranteil in Polen ist im Vergleich zu westeuropäischen Staaten sehr gering (ca. 0,1%). Zum Jahreswechsel 1999/2000 betrug die Zahl der in Polen lebenden Ausländer offiziellen Angaben zufolge 42.792 Personen. Diese Zahl wird von regierungsunabhängigen Experten jedoch im Allgemeinen als zu niedrig bewertet. Die Zahl der Ausländer mit permanentem Aufenthaltsstatus betrug Ende 2001 27.380 Personen. Zudem stellen die polnischen Behörden jedes Jahr temporäre Aufenthaltsgenehmigungen aus („fixed-time residence", 2001: 20.522 Personen). Die Summe dieser Zahlen ergibt aber nicht zwingend die tatsächliche Zahl der Ausländer in Polen, da Mehrfachzählungen nicht ausgeschlossen sind. Der Internationale Migrationsreport 2002 der UN Population Division (vgl. MuB 9/02) schätzte hingegen die Zahl der in Polen lebenden Ausländer inklusive Flüchtlinge auf nahezu 2,1 Mio. Personen (2000), was einem Ausländeranteil von 5,4% entspräche. Problematisch ist jedoch die dieser Schätzung zugrunde liegende Definition eines Migranten als im Ausland geborene Person („foreign born"), so dass die veröffentlichte Zahl aufgrund der Grenzverschiebungen Polens nach dem Zweiten Weltkrieg als zu hoch erscheint. Ein in der heutigen Westukraine geborener Pole wäre demnach eine im Ausland geborene Person und somit ein Migrant.

Den offiziellen Daten der polnischen Regierung zufolge sind etwa die Hälfte der Ausländer in Polen Staatsbürger ehemaliger Sowjetrepubliken, v.a. aus der Ukraine. Der Anteil ukrainischer Staatsbürger an der Gesamtzahl der Ausländer liegt bei Personen mit temporärem Aufenthaltsstatus wesentlich höher (47,2%) als bei Personen mit permanenter Aufenthaltserlaubnis (22,3%). Diese Diskrepanz ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass sich viele Ukrainer zu Erwerbszwecken in Polen aufhalten, obgleich der temporäre Aufenthaltsstatus im Allgemeinen nicht dazu berechtigt.

Um eine permanente Aufenthaltserlaubnis zu erlangen, muss der Antragsteller seit der Gesetzesreform von 2001 u.a. einen temporären Aufenthalt von fünf Jahren (vor 2001: drei Jahre) sowie ausreichende finanzielle Mittel nachweisen. Da der Zugang zum Arbeitsmarkt für Ausländer sehr restriktiv gehandhabt wird, ist es in vielen Fällen nicht möglich, ausreichende Mittel nachzuweisen und somit ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erhalten.

Weitere wichtige Herkunftsländer von Ausländern mit permanentem Aufenthaltsstatus sind die Russische Föderation, Belarus, Armenien, Kasachstan und Litauen. Westliche Ausländer kommen v.a. aus Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Aus dem asiatischen Raum ist Vietnam der wichtigste Herkunftsstaat.

Flucht und Asyl: Das polnische Asyl- und Flüchtlingsrecht ist durch den Beitritt zu internationalen Konventionen (u.a. Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonvention 1991) sowie durch die Angleichung an den restriktiven Trend des Asylrechts der meisten EU-Mitgliedstaaten geprägt. Das Ausländergesetz von 1997 führte die Möglichkeit erleichterter Abschiebungen sowie Sanktionen gegen Transportunternehmen („carrier sanctions") ein. Seit der Reform von 2001 unterliegen „offensichtlich unbegründete" Anträge einem beschleunigten Verfahren. Dieses Verfahren sollte ebenfalls für Antragssteller aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten gelten. In der Praxis wird es bei dieser Gruppe jedoch nicht angewandt. Im Rahmen eines seit Anfang 2003 bekannt gewordenen erneuten Reformprojekts soll das Konzept der Duldung eingeführt werden, wie es derzeit in Deutschland praktiziert wird.

Gemäß dem Gesetz von 1997 sind Asylanträge prinzipiell bei der Einreise nach Polen zu stellen. Das oberste Verwaltungsgericht Polens verfügte, dass die zeitweise praktizierte Ablehnung der Einreise eines Flüchtlings durch die polnische Grenzpolizei nicht rechtmäßig ist. Anträge auf Anerkennung als Flüchtling oder Asylbewerber können somit wieder im ganzen Land gestellt werden.

Zwischen 1992 und 2002 wurden insgesamt rund 30.000 Anträge auf Anerkennung als Flüchtling gestellt (davon 2/3 in den Jahren 1998-2002). Dabei wurden jedoch nur etwa 1.700 Personen oder knapp 6% als Flüchtlinge bzw. Asylbewerber anerkannt. Hauptherkunftsländer sind die Russische Föderation (v.a. Tschetschenien), Armenien und Afghanistan.

Besonderheiten: Eine Besonderheit der polnischen Migrationspolitik liegt in der bevorzugten Behandlung von „ethnischen Polen" aus der ehemaligen Sowjetunion. Rechtliche Grundlage dafür ist das Repatriierungsgesetz aus dem Jahr 2000. Diese ethnisch privilegierte Zuwanderung ist vergleichbar mit der Sonderbehandlung von Aussiedlern in Deutschland. Die Zielgruppe sind hierbei v.a. Polen in Zentralasien, die unter Stalin in den 1930er und 1940er Jahren aus ihren traditionellen Siedlungsgebieten in Weißrussland, der Ukraine und Litauen deportiert wurden.

Während die älteren Generationen die polnische Sprache und Kultur weitestgehend aufrechterhalten haben, zeigen Teile der jüngeren Generation zunehmend Probleme bei der Beherrschung der polnischen Sprache. Unter den Jüngeren ist die russische Sprache und Kultur stärker verbreitet. Daraus resultieren erhebliche Integrationsprobleme, wie sie auch im Falle der Aussiedler in Deutschland zu beobachten sind. Ethnische Polen erhalten automatisch die polnische Staatsbürgerschaft und können staatliche Unterstützungsprogramme in Anspruch nehmen.

Zwischen September 1996 und Dezember 2001 sind insgesamt 1.335 Familien (3.995 Personen) im Rahmen des so genannten Repatriierungsprogramms nach Polen eingereist. Seit dem In-Kraft-Treten des Repatriierungsgesetzes sind die Bestimmungen zum Erhalt des Repatriiertenstatus jedoch verschärft worden. Anträge sind bei den polnischen Konsulaten zu stellen.

Staatsbürgerschaft und Einbürgerung: Die rechtliche Grundlage der Staatsbürgerschaft ist die polnische Verfassung sowie weiterführende Gesetze. Nach Art. 34, Abs. 1 der Verfassung vom 2. April 1997 wird die polnische Staatsbürgerschaft durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil bereits die Staatsangehörigkeit innehat (ius sanguinis). Eine Einbürgerung ist nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren möglich. Mehrfache Staatsbürgerschaft wird toleriert.

Illegale Migration und Grenzschutz: Polen hat sich im Laufe der 1990er Jahre zu einem Transitland für illegale Migration von Ost nach West entwickelt. Zwischen 1996 und 2002 wurden 27.350 illegal einreisende Personen an den polnischen Grenzen aufgegriffen, weitere 21.093 Personen wurden auf der Basis von Rückübernahmeabkommen aus anderen Staaten nach Polen ausgewiesen. Seit 1998 geht die Zahl der Aufgegriffenen jedoch tendenziell zurück. Dies ist u.a. auf die Verstärkung des polnischen Grenzschutzes im Kontext des anstehenden EU-Beitritts zurückzuführen. Gleichzeitig sind jedoch die Aufgriffe illegal einreisender Personen in der Slowakei sowie der Tschechischen Republik angestiegen, so dass eine Verschiebung der Migrationsrouten zu beobachten ist.

Zum Ausbau des Grenzschutzes erhielt Polen im Rahmen des PHARE-Programms der EU von 1990 bis 1999 insgesamt rund 2 Mrd. Euro. In den Jahren 2000 und 2001 lagen die Zuwendungen bei 484 bzw. 468,5 Mio. Euro. Diese Mittel werden voraussichtlich bis zum Jahr 2006 weiter fließen.

Nach Schätzungen des Nationalen Arbeitsamtes und verschiedener Forschungseinrichtungen betrug die Zahl der illegal in Polen arbeitenden Ausländer im Jahr 2000 zwischen 600.000 und 900.000 Personen. Davon lebten etwa 100.000 bis 150.000 permanent in Polen.

Ausblick: Als zukünftiges Mitgliedsland der EU wird Polen an Attraktivität als Zielland von Migration gewinnen und sich der Trend vom Auswanderungs- zum Transit- und Einwanderungsland fortsetzen. Einwanderungspolitik ist jedoch bislang kaum Teil der öffentlichen Debatte. Durch die Einführung von Visa für Staatsangehörige der östlichen Nachbarländer Weißrussland, Russland und Ukraine ab 1. Juli 2003 steht die polnische Migrationspolitik vor einer neuen Herausforderung. Der in den letzten Jahren rückläufige Trend illegaler Einreisen könnte sich in diesem Kontext umkehren. sta, Warschau

Weitere Informationen unter:
www.migracje.uw.edu.pl
www.unhcr.pl/english/index.php
www.europa.delpol.pl (engl. Version)

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