In den letzten zwei Jahrzehnten hat nur die zunehmende Zuwanderung einen Rückgang der Bevölkerung Italiens vermieden. Die natürliche Bevölkerungswachstumsrate liegt knapp unter Null. 1981 hatte Italien 56,6 Mio. Einwohner; 2001 waren es 57,0 Mio. Jährlich kommen rund 350.000 Einwanderer ins Land. Quantitativ bedeutsame Zuwanderung gibt es erst seit Anfang der 1980er Jahre. Vom Ende des 19. Jahrhunderts bis in die 1970er Jahre war Italien ein Auswanderungsland.
Einwanderungspolitik: Das erste Ausländergesetz der Nachkriegszeit wurde 1986 verabschiedet, als Einwanderung noch nicht als Problem angesehen wurde. Daher beschränkte sich das Gesetz grundsätzlich auf die Regelung der Arbeitsbedingungen und des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Es folgten drei weitere Gesetze (1990, 1998, 2002), die darauf abzielten, die legale Einwanderung einzuschränken und die illegale Einwanderung wirksamer zu bekämpfen. Italien ist besonders in den Küstenregionen Ziel von so genannten Bootsflüchtlingen. Im 1998er Gesetz wurden u.a. das System der jährlichen Einreisequoten für ausländische Arbeitnehmer und die Abschiebehaft für Ausreisepflichtige eingeführt.
Mit dem jüngsten Gesetz, das im September 2002 in Kraft trat (vgl. MuB 6/02), wurden verschiedene Neuerungen wirksam: Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Arbeitssuche wurde abgeschafft, die jährlichen Einreisequoten wurden auf Staatsbürger von Ländern beschränkt, mit denen Rücknahmeabkommen bzw. polizeiliche Kooperationsabkommen bestehen. Ferner wurde die Durchsetzung der Ausreisepflicht verschärft, die maximale Dauer der Abschiebehaft von 30 auf 60 Tage verlängert und die obligatorische Abnahme von Fingerabdrücken für alle Ausländer eingeführt, die eine Aufenthaltserlaubnis bzw. deren Verlängerung beantragen.
Eine legale Einwanderung zum Zweck der Arbeitsaufnahme ist nur noch möglich, wenn für Ausländer schon vor der Einreise ein konkretes Stellenangebot im Rahmen der von der Regierung festgelegten Einreisequoten vorliegt. Für 2003 liegt die Quote bei 19.500 ausländischen Arbeitsmigranten.
Aktuelle Trends: Offiziellen Schätzungen zufolge leben in Italien derzeit ca. 2,5 Mio. Ausländer, inklusive derjenigen, die sich illegal im Land aufhalten bzw. auf die Entscheidung über ihren Legalisierungsantrag warten (vgl. MuB 9/02). Italien hat somit einen Ausländeranteil von 4,2%, der EU-Durchschnitt liegt bei 5,2%. Die meisten Ausländer mit legalem Aufenthaltsstatus kommen aus Marokko, Albanien, von den Philippinen und aus Tunesien. Stark vertreten sind auch Rumänien, China, Senegal, Sri Lanka und Ex- Jugoslawien.
Flucht und Asyl: Italien ist das einzige EU-Mitglied, das kein eigenständiges Asylgesetz hat. Das Asylrecht wird lediglich durch einen Artikel des Ausländergesetzes 39/1990 geregelt, der durch die darauf folgenden Ausländergesetze novelliert wurde. Die letzte Gesetzesänderung macht ein beschleunigtes Verfahren (20 Tage) zur Regel und das reguläre Verfahren zur Ausnahme. Das Gesetz sieht darüber hinaus die Inhaftierung von Asylsuchenden vor. Diese erfolgt entweder in einem „Centro di Identificazione" (Zentrum zur Feststellung der Identität) oder in einem „Centro di Permanenza Temporanea" (Temporäres Aufenthaltszentrum), wenn sich die Asylbewerber zur Zeit der Antragstellung schon in Haft befanden.
Nach aktuellen Angaben des UNHCR wurden in Italien 2002 insgesamt rund 7.300 Asylanträge gestellt, wesentlich weniger als 2001 (9.600) und 2000 (15.600).
Staatsbürgerschaft und Einbürgerung: Die Staatsbürgerschaft basiert auf dem „jus sanguinis": Jedes Kind eines italienischen Staatsbürgers bekommt automatisch die italienische Staatsbürgerschaft. Das „jus soli" gilt nur für Kinder staatenloser bzw. unbekannter Eltern, die in Italien geboren bzw. aufgefunden werden. Sie sind aufgrund ihres Geburtsortes auf italienischem Territorium Staatsbürger.
Eingebürgert werden kann, wer sich seit 10 Jahren legal in Italien aufhält, nicht vorbestraft ist, für seinen Lebensunterhalt sorgen kann und auf seine frühere Staatsbürgerschaft verzichtet. Ferner können Kinder ausländischer Eltern den italienischen Pass erwerben, wenn sie einen dauerhaften legalen Aufenthalt in Italien von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nachweisen können. Auch wer einen italienischen Staatsbürger heiratet, kann eingebürgert werden.
Illegale Migration und Grenzschutz: Die rund 7.500 km lange Küstenlinie Italiens ist Schengen- und EU-Außengrenze. Insbesondere die südliche Adria, das Ionische Meer und die Meeresstraße von Sizilien werden mit Schiffen, Flugzeugen und Hubschraubern ständig überwacht. Kriegsschiffe sind befugt, auch außerhalb der italienischen Hoheitsgewässer Wasserfahrzeuge anzuhalten, zu durchsuchen und zu beschlagnahmen, wenn der Verdacht besteht, dass die Boote der Einschleusung von Ausländern dienen.
Die Grenze zu Slowenien (ca. 240 km) ist eine weitere Schengen- und EU-Außengrenze. Nach dem ersten Rücknahmeabkommen mit Slowenien (1996) hat Italien mit 26 weiteren Ländern entsprechende Abkommen unterzeichnet (darunter Albanien, Algerien, Marokko und Tunesien), die letzten 2002 und 2003 mit Sri Lanka, Malta, Zypern und Moldawien. Eine bewährte polizeiliche Zusammenarbeit besteht mit Albanien - seit 1997 patrouillieren italienische Streitkräfte an der albanischen Küste. Auch auf beiden Seiten der grünen Grenze zu Slowenien sind die slowenische und die italienische Grenzpolizei seit knapp zwei Jahren gemeinsam auf Streife. Auch mit Ägypten ist vor rund einem Jahr eine informelle polizeiliche Kooperation eingeführt worden, mit dem Ziel, die Einwanderung durch den Suez-Kanal aus Sri Lanka und anderen asiatischen Ländern zu stoppen.
Die meisten Flüchtlingsboote kommen aus Tunesien, Libyen und der Türkei. Deren Passagiere sind überwiegend Staatsbürger Liberias, des Sudan, Tunesiens, Marokkos, Somalias, Malis und Ghanas. Ein Großteil von ihnen betrachtet Italien nur als Transitland auf dem Weg in andere EU-Länder.
Bis Mitte August 2003 wurden 8.881 Personen aufgegriffen, die unerlaubt an den italienischen Küsten eingereist waren, davon 8.623 an der sizilianischen Küste. Im selben Zeitraum wurden 35.329 Abschiebungen durchgeführt. Seit 1993 sind über 1.000 Menschen beim Versuch, auf dem Wasserweg unerlaubt nach Italien einzureisen, ums Leben gekommen.
In Italien gab es bisher fünf Legalisierungsprogramme („sanatorie"), die es Ausländern ohne legalen Aufenthaltstitel ermöglichten, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Sie mussten sich binnen einer bestimmten Frist bei den Behörden melden und gegebenenfalls ihr Schwarzarbeitsverhältnis offenlegen. Gleichzeitig musste der Arbeitgeber bereit sein, das Beschäftigungsverhältnis zu legalisieren. Sowohl Antragsteller als auch Arbeitgeber gingen in diesen Fällen straffrei aus.
Insgesamt wurden 796.000 Ausländer im Rahmen der ersten vier „sanatorie" legalisiert: 120.000 (1986), 215.000 (1990), 244.000 (1996) und 217.000 (1998). Bei der letzten Legalisierung im Herbst 2002 wurden 702.000 Anträge gestellt, deren Bearbeitung bis Dezember 2003 beendet werden soll (vgl. MuB 9/02).
Ausblick: Die italienische Regierung will nach Erlass der EU-Richtlinie über Mindeststandards für Asylverfahren (Ende 2003) das erste Asylverfahrensgesetz verabschieden. Ferner sollen noch weitere Identifikationszentren für Asylbewerber eingerichtet werden.
Verhandlungen hinsichtlich Rücknahmeabkommen bzw. polizeilicher Kooperation werden zurzeit mit folgenden Ländern geführt: Ägypten, Bosnien, Bang ladesch, China, Ecuador, Kolumbien, Ghana, Indien, Iran, Libanon, Libyen, Pakistan, Peru, Philippinen, Senegal, Syrien, Türkei und Ukraine. Paolo Cuttitta, Universität Palermo
Weitere Informationen unter:
www.stranieri.it
www.stranieriinitalia.com
www.caritasroma.it/immigrazione
www.cittadinitalia.it
weitere Asyl-Statistiken beim UNHCR unter: www.unhcr.ch/cgi-bin/texis/vtx/statistics