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Ausgabe 9
November 2003
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Deutschland: Reaktionen auf Kopftuch-Urteil

Das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September (vgl. MuB 8/03) führte in den vergangenen Wochen zu Kontroversen in Politik und Gesellschaft. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass auf der bisherigen gesetzlichen Grundlage ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an staatlichen Schulen nicht zu begründen ist. Die Bundesländer müssen für ein solches Verbot zunächst den gesetzlichen Rahmen schaffen.

In den einzelnen Bundesländern verfestigen sich die Haltungen inzwischen. Eine bundeseinheitliche Richtlinie, wie sie etwa Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) gefordert hatte, steht dagegen nicht in Aussicht. Als erstes Landeskabinett hat Baden-Württemberg am 11. November einen Gesetzesentwurf verabschiedet. Es handelt sich dabei um drei Absätze, die in § 38 des Landesschulgesetzes eingefügt werden sollen und auf deren Basis die staatliche Schulaufsicht, das zuständige Oberschulamt, handeln kann. Diese legen fest, dass Lehrkräften religiöse Bekundungen verboten werden, wenn diese den Schulfrieden gefährden könnten. Dafür genüge bereits ein Verhalten, das den Eindruck erwecke, eine Lehrkraft verstoße „gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung oder demokratische Grundwerte". Lediglich bei Referendarinnen soll es wegen des Ausbildungsmonopols des Staates Ausnahmen geben, eine Übernahme in den baden-württembergischen Schuldienst nach dem Referendariat ist allerdings ausgeschlossen.

Die Stuttgarter Regierung stützt sich auf die Begründung der Verfassungsrichter, dass es nicht darauf ankomme, was eine Lehrerin mit ihrem Kopftuch aussagen will. Entscheidend sei, wie das Tuch auf den Betrachter wirke. Der baden-württembergische Entwurf greift dies auf, privilegiert aber ausdrücklich die christlichen Symbole. Ob auch dies den Vorgaben des Gerichts entspricht, ist umstritten. Beim ersten Vorstoß von Kultusministerin Annette Schavan (CDU) Ende Oktober hatte es in diesem Zusammenhang noch koalitionsinterne Irritationen mit der FDP sowie Streit mit der Opposition gegeben. Im Januar 2004 wird der Landtag über das Gesetz abstimmen.

Auch Bayern will noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf für ein Kopftuchverbot zur Vorlage bringen. Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU) erklärte, „politische Symbole des islamischen Fundamentalismus und Extremismus" hätten in der Schule nichts verloren. Sie wies darauf hin, dass etwa in der Türkei das Kopftuch im Unterricht verboten sei. Niedersachsen (CDU) hat sich ebenso auf ein Verbot festgelegt.

Das von SPD und PDS regierte Berlin sowie die unionsgeführten Länder Hessen und das Saarland gehen noch einen Schritt weiter. Sie streben ein generelles Kopftuchverbot für Mitarbeiterinnen im Öffentlichen Dienst an. Während Hessen und das Saarland Prognosen über das Inkrafttreten des Gesetzes scheuen, hält Berlin eine Zustimmung bis Ende Januar 2004 für realistisch.

Die ostdeutschen Bundesländer, unabhängig von ihrer jeweiligen Regierungskoalition, sehen bis auf Brandenburg keinen Handlungsbedarf, weil sich die Problematik hier aufgrund des niedrigen Ausländeranteils nicht konkret stelle. Auch das unionsgeführte Hamburg sowie die rot-grün regierten Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein planen keine Gesetze, weil man hier mit Kopftuch tragenden Lehrerinnen bereits Erfahrung hat und keine negativen Auswirkungen beobachtet worden seien. Das SPD-geführte Rheinland-Pfalz setzt auf Einzelfallprüfungen. Nur die in Bremen gemeinsam regierenden Sozial- und Christdemokraten haben sich bislang nicht auf eine gemeinsame Position verständigt.

Anlässlich des in Baden-Württemberg verabschiedeten Gesetzesentwurfs bekräftigte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marieluise Beck (Bündnis 90/ Die Grünen), erneut ihre Haltung gegen ein Kopftuchverbot. Ein „Lex Kopftuch" setze ein „problematisches Signal". Vor allem, dass muslimische religiöse Symbole aus der Schule ferngehalten würden, christliche oder jüdische aber zugelassen werden, ignoriere den vom Verfassungsgericht vorgegebenen Gleichbehandlungsgrundsatz. „Jenseits der Frage, ob man für eine striktere Säkularisierung der Institution Schule eintritt oder auch dort die religiöse Pluralität unserer Gesellschaft sichtbar werden lassen will, ist die Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften verfassungsrechtlich geboten", so Beck. Zuvor hatte sie bereits darauf hingewiesen, dass durch ein Kopftuchverbot auch religiöse Symbole wie der Osterhase oder der Adventskranz Gefahr liefen, aus den Schulen verbannt zu werden. Ferner treffe, wer auf das Kopftuch ziele, zwangsläufig auch die katholische Schwesterntracht oder die jüdische Kippa. Beck befürchtet zudem eine „Stigmatisierung und Ausgrenzung" Kopftuch tragender Schülerinnen. Die langjährige Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU) wies darauf hin, dass die Glaubensfreiheit zu schützen sei. Mit gleichem Recht könne man bei einem Kopftuchverbot gegen bärtige Lehrer vorgehen, seien doch alle islamistischen Fundamentalisten Bartträger. Ebenso kritisch äußerte sich Johns Nachfolger Günter Piening (Bündnis 90/Die Grünen) angesichts der Pläne des Berliner Senats.

In den beiden christlichen Kirchen dominiert eine große Zurückhaltung in der Kopftuch-Debatte. Die katholische Bischofskonferenz mahnte eine breite gesellschaftliche Diskussion an, vermied es jedoch, sich festzulegen. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist gespalten. Während der Vorsitzende Wolfgang Huber, Bischof von Berlin-Brandenburg, sich für ein Verbot aussprach, vertrat Ratsmitglied Robert Leicht, Präsident der Evangelischen Akademie zu Berlin, die Gegenposition. Eine Festlegung sei jedoch auch nicht angestrebt, so EKD-Sprecher Christof Vetter. chw

Weitere Informationen:
www.integrationsbeauftragte.de/presse/index.stm

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