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Ausgabe 9
November 2003
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EU: Aktuelle Entwicklungen in der Einwanderungs- und Asylpolitik

Die Innen- und Justizminister der EU-Staaten haben auf mehreren Sitzungen die zukünftige Form der Einwanderungs- und Asylpolitik der Europäischen Union beraten. Zur Debatte standen unter anderem eine Asylverfahrensrichtlinie, die Aufnahme biometrischer Merkmale in Visa und Aufenthaltsdokumente sowie EU-weite Einwanderungsquoten.

Die Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedstaaten einigten sich nach etwa zweijährigen Verhandlungen auf eine Asylverfahrensrichtlinie, die die EU-weite Einführung des Konzepts der „sicheren Drittstaaten" enthält. Als sichere Drittstaaten gelten jene Länder, bei denen angenommen wird, dass Flüchtlingen dort keine Verfolgung droht. Flüchtlinge und Asylbewerber, die aus solch einem sicheren Drittstaat in das Territorium der EU einreisen, sollen an den Grenzen zurückgewiesen werden. Alternativ dazu kann in einem Kurzverfahren über ihren Asylantrag entschieden werden. Diese Praxis wird in Deutschland bereits seit der Änderung des Asylrechts („Asylkompromiss" von 1993) angewendet.

[Grafik]

Eine endgültige und rechtsverbindliche Entscheidung über die Asylverfahrensrichtlinie steht jedoch noch aus. Zwischen den EU-Staaten besteht weiterer Diskussionsbedarf hinsichtlich der Bestimmung sicherer Drittstaaten sowie des gegenüber Asylbewerbern anzuwendenden Verfahrens an den EU-Außengrenzen. Während Deutschland, die Niederlande, Belgien und Österreich Befürworter einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Drittstaaten sind, spricht sich die Mehrheit der EU-Mitgliedsländer weiterhin für nationale Listen aus. Die nationalen Listen müssten dann auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Kriterien erstellt werden. Rechtliche Bedenken gegenüber der Drittstaatenregelung hatten vor allem die Vertreter der französischen und der schwedischen Regierung geäußert. Eine Zurückweisung bzw. Zurückschiebung von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen ohne rechtsstaatliches Verfahren und ohne Einzelfallprüfung verstoße gegen die UN-Menschenrechtskonvention, so die Kritik Schwedens. Letztendlich ließen sich jedoch die Vertreter beider Staaten umstimmen.

Der derzeit vorliegende Entwurf sieht ebenso vor, dass ein Asylsuchender auch in ein Drittland zurückgeschoben werden kann, dass er vorher niemals betreten hat. Ein abgelehnter Asylbewerber könne dem Entwurf zufolge zwar eine Klage einreichen, er müsste jedoch das Ergebnis der Klage außerhalb der EU abwarten.

Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) sowie die deutsche Menschenrechtsorganisation Pro Asyl äußerten Kritik an der geplanten Form der Drittstaatenregelung. Der derzeitige Entwurf ginge weit über die derzeitige Praxis in Deutschland hinaus, so Pro Asyl in einer Pressemitteilung. Es sei vorgesehen, dass ein Staat sogar dann als sicherer Drittstaat definiert werden könne, wenn er der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht beigetreten ist. „Eine solche Politik liefe auf die Abschaffung des individuellen Asylrechts in Europa hinaus und wäre das Modell für eine weltweite Erosion des Flüchtlingsschutzes", so Pro Asyl. Ähnlich äußerte sich UNHCR: „Besonders besorgt ist UNHCR über Vorschläge, das Konzept der sicheren Drittstaaten auch auf Länder anzuwenden, zu denen der Betroffene möglicherweise überhaupt keinen Bezug hat". Nach den Erweiterungsrunden von 2004 und voraussichtlich 2007 könnten Staaten wie Weißrussland und Moldawien als sichere Drittstaaten deklariert werden.

Zur Debatte steht auch die Einrichtung von geschlossenen Aufnahmezentren für Asylbewerber an den EU-Außengrenzen. Dies schlägt die Europäische Kommission in einer Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament vom 3. Juni 2003 vor. In diesen Zentren sollen innerhalb eines Monats Asylschnellverfahren durchgeführt werden. Auch Asylbewerber, deren Verfahren bereits in einem Mitgliedstaat läuft, sollen demnach in diese Zentren überwiesen werden. Nur wenn ein Verfahren so aufwändig ist, dass die Frist von einem Monat nicht eingehalten werden kann, seien reguläre Asylverfahren in den Mitgliedstaaten zu ermöglichen. UNHCR unterstützt diesen Vorschlag in einer im Kommissionspapier integrierten Stellungnahme.

Auf einem Treffen im französischen La Baule am 20. Oktober 2003 einigten sich die Innenminister der fünf größten EU-Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien) auf Maßnahmen „zum Schutz der inneren Sicherheit". Fluggesellschaften und andere Transportunternehmen sollen verpflichtet werden, Informationen aus ihren Passagierlisten auszuhändigen. Nach bisher geltendem EU-Recht dürfen Daten nur dann weitergegeben werden, wenn die Passagiere dem zustimmen. Im westlichen Mittelmeerraum soll eine „3 plus 3 _ Sicherheitszone" geschaffen werden. Diese würde aus den EU-Staaten Spanien, Frankreich und Italien sowie den Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien bestehen. Primäres Ziel ist die Bekämpfung illegaler Zuwanderung. Die Maghreb-Staaten sollen sich zur Rückübernahme von Personen verpflichten, die über ihr Territorium illegal in die EU eingereist sind. Außerdem fordern die Innenminister der fünf größten EU-Staaten eine schnellere Einführung neuer Visa und Aufenthaltsdokumente mit biometrischen Merkmalen.

Bereits auf einer Ratssitzung am 2. und 3. Oktober 2003 unterstrichen die Innen- und Justizminister der Europäischen Union ihr Einvernehmen über die Aufnahme biometrischer Merkmale. Grundlage ist ein Beschluss der Staats- und Regierungschefs auf der Sitzung des Europäischen Rats am 20. Juni 2003 im griechischen Thessaloniki (vgl. MuB 6/03) sowie zwei Vorlagen der Europäischen Kommission. Demnach sollen spätestens bis zum Jahr 2005 die Dokumente mit Chips zur Speicherung biometrischer Merkmale ausgestattet werden. Dabei wird es sich voraussichtlich um Gesichtsmerkmale sowie Abdrücke der Fingerkuppen handeln. Gleichzeitig wäre damit auch das Format für neue EU-Reisepässe vorgegeben.

Schließlich arbeitet die Europäische Kommission derzeit an einer Studie zu den möglichen Auswirkungen von Einwanderungsquoten. Das zuständige Kommissariat für Justiz und Inneres von Antonio Vitorino soll die Studie bis zum Mai 2004 fertig stellen. Eine im Oktober 2003 vorgestellte italienische Studie zum selben Thema ergab, dass seit der Einführung von Quoten die Herkunfts- und Transitländer, in diesem Fall Albanien und Tunesien, aktiv bei der Bekämpfung illegaler Migration mitarbeiten würden. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International gab hingegen zu bedenken, dass solch eine Zusammenarbeit problematisch sein könne, wenn Staaten mit niedrigem oder fehlendem Schutz von Menschenrechten - wie etwa Libyen - einbezogen würden. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sprach sich gegen eine europäische Quotenregelung aus. Er lasse sich von Brüssel keine Quoten diktieren, so Schily in einer Stellungnahme. sta

Weiterführende Informationen:
http://ue.eu.int/pressData/de/jha/77913.pdf (Ratssitzung vom 06.11.03)
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2003/com2003_0315de01.pdf (Mitteilung der Europäischen Kommission zu einem europäischen Asylsystem vom 03.06.2003)
www.unhcr.de/unhcr.php/cat/27/aid/892 (Stellungnahme des UNHCR zur Drittstaatenregelung)
www.proasyl.de/presse03/nov10.htm (Stellungnahme von Pro Asyl zur Drittstaatenregelung)

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