Ab 2005 soll im Rahmen des Schengen-Vertrages eine EU-Grenzschutzagentur an den Außengrenzen der Europäischen Union operieren. Auf seiner Sitzung am 16./17.Oktober 2003 in Brüssel begrüßte der Europäische Rat einen entsprechenden Vorschlag der Kommission.
Die neue Agentur wird vorläufig keine hoheitlichen Befugnisse haben und den für die Überwachung ihrer Grenzen zuständigen Staaten keine Vorschriften machen können. Stattdessen ist eine subsidiäre Rolle bei der Umsetzung gemeinsamer Vorschriften und bei der Rückführung von Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel vorgesehen. Die Agentur soll ein Netz von Kontaktstellen in den EU-Mitgliedsstaaten errichten, die operative Zusammenarbeit nationaler Grenzschützer koordinieren, Organe des Grenzschutzes schulen, bei Bedarf Experten zur Verfügung stellen und Migrationsbewegungen analysieren. Die bereits eingerichteten EU-Zentren für die Harmonisierung der Ausbildung der Grenzschützer, für Risikoanalysen sowie für die koordinierte Kontrolle von Flughäfen, Land- und Seegrenzen sollen in die neue Agentur integriert werden.
Für die Jahre 2004 bis 2006 sieht die EU ein Budget von 80 Mio. Euro für den Schutz der Grenzen vor. Davon sind 16 Mio. Euro für die neue Agentur vorgesehen. Die nicht zur EU gehörenden Schengen-Staaten Norwegen und Island wurden zur Mitarbeit und Mitfinanzierung eingeladen. rm
Weitere Informationen:
http://ue.eu.int/pressData/de/ec/77683.pdf
(Ergebnisse der Sitzung des Europäischen Rates).