In der Debatte zum Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September (vgl. MuB 8/03, 9/03) verfestigen sich weiterhin die klaren Gegenpositionen. Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Berlin streben das In-Kraft-Treten eines Kopftuch-Verbotes bis Frühjahr kommenden Jahres an. Entsprechende Gesetzesvorlagen oder konkrete Planungen liegen vor. Hessen und das Saarland wollen ein solches Verbot, ebenso wie Berlin, auf Mitarbeiterinnen des gesamten öffentlichen Dienstes ausweiten. Prognosen über ein In-Kraft-Treten wurden hier vermieden.
In Berlin herrscht Uneinigkeit über das geplante Kopftuch-Verbot. Während Innensenator Ehrhart Körting (SPD) das Kopftuch als mögliches „Kampfmittel des fundamentalistischen Flügels im Islam" verbieten will, regten sich beim Koalitionspartner PDS Zweifel. „Mir ist wichtiger, was die Beamten im Kopf haben als das, was sie auf dem Kopf tragen", sagte der PDS-Fraktionsvorsitzende Stefan Liebich. Er befürchtet, dass durch ein Verbot die Berliner Koranschulen Zulauf erhielten. Allerdings gebe es auch Befürworter eines Verbotes in der Fraktion, wie das türkischstämmige Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses Evrim Baba. In der CDU-Fraktion finden sich indes Befürworter eines Verbotes, das auf Schülerinnen ausgeweitet wird.
Für Aufsehen hatte in Berlin auch die Entlassung einer Mitarbeiterin
in einer schulnahen Betreuungseinrichtung (Schulstation) wegen ihres Kopftuches
geführt. Die deutsche Staatsbürgerin türkischer Herkunft absolvierte
dort ihr Anerkennungsjahr nach der Erzieherinnenausbildung. „Diese Kündigung
hat keine gesetzliche Grundlage und ist unglaublich", urteilte Berlins
Integrationsbeauftragter Günter Piening (Bündnis 90/Die Grünen)
und forderte die Wiedereinstellung der Frau. Es zeige sich, welche negative
Folgen ein Kopftuchverbot habe, so Piening. Es dränge Musliminnen aus dem
Erziehungsbereich, der für sie eine Integrationsperspektive biete. Die
Schulbehörde prüft nun den Sachverhalt. Bei einem anderen konkreten
Fall in Niedersachsen wurde einer muslimischen Referendarin das
Tragen eines Kopftuches als Vertreterin der Staatsanwaltschaft im Bezirk des
Oberlandesgerichtes Oldenburg nicht gestattet. Begründet wurde dies mit
Hinweis auf eine vertragliche Vereinbarung, die sie bei ihrer Dienststelle unterschrieben
hatte.
Angesichts der Neutralitätspflicht der Lehrer sprach sich die Lehrergewerkschaft „Verband Bildung und Erziehung" (VBE) in Nordrhein-Westfalen deutlich für ein Kopftuchverbot aus. „Nur wer sich ohne Vorbehalt zu unserer Verfassung bekennt, kann Kinder im Sinne dieser Verfassung erziehen", unterstrich der VBE-Landesvorsitzende Udo Beckmann diese Position und äußerte Bedauern darüber, dass eine fehlende bundesweite Lösung zu einem „Flickenteppich in Sachen Kopftuch" führen werde.
Mit einem „Aufruf wider eine Lex Kopftuch" sorgten rund 70 Frauen aus Politik und Gesellschaft für Aufsehen. Zu dessen Initiatorinnen gehörte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen), Ex-Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) sowie die langjährige Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU). Zu den Unterzeichnerinnen zählten ferner Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die Beauftragte der Bundesregierung für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes Marianne Birthler, die Bischöfinnen von Hamburg und Lübeck Maria Jepsen und Bärbel Wartenberg-Potter sowie die Schauspielerin Katja Riemann. Die Kritik der Frauen an den sich derzeit in Vorbereitung befindlichen Länder-Gesetzen zielte gegen eine „Dämonisierung des Islams" unter Berufung auf das im Grundgesetz festgeschriebene Gebot der Gleichbehandlung der Religionen. Diese spielten „undemokratischen islamischen Organisationen in die Hände" und seien so „Nährboden für radikale Gesinnung", so die Erklärung.
Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) kritisierte den Aufruf als Naivität, die in einer Zeit verstärkter fundamentalistischer Aktivitäten unverständlich sei. Mit dem Kopftuch werde versucht, das Bildungssystem mit islamistischen Inhalten zu unterwandern. In einer Verlautbarung plädierte der TBB dafür, „im gesamten öffentlichen Dienst das Tragen von allen politischen religiösen Symbolen zu unterbinden". Insofern distanzierte er sich auch vom Gesetzesentwurf Baden-Württembergs, der christliche Symbole privilegiert. Auch der stellvertretende Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Kenan Kolat, bezeichnete die Aktion der 70 Frauen als „ungewollte Blauäugigkeit". Sie sei geeignet, islamistische Strömungen in Deutschland zu ermutigen. Frauenrechtlerin Alice Schwarzer sprach aus Perspektive der feministischen Emanzipation von einer „Pseudo-Toleranz der Kopftuchbefürworter".
Die iranische Friedensnobelpreisträgerin und Frauenrechtlerin Schirin Ebadi sprach sich gegen ein Kopftuchverbot aus. „Wenn eine Frau in Europa ein Kopftuch tragen möchte, dann muss man ihr das zubilligen. Männern steht es auch frei, eine Krawatte umzubinden", so Ebadi. Auch wenn Staat und Religion im Hinblick auf die Schule völlig getrennt sein sollen, müsse man einsehen, dass Kleidung eine sehr persönliche Entscheidung sei. chw
Weitere Informationen:
www.integrationsbeauftragte.de/aktuell/index.stm
www.vbe-nrw.de/vbe.html?ClusterRef=1680
www.tbb-berlin.de/de/frame.html
www.tgd.de/tgd/index.php?newlang=deu