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Ausgabe 10
Dezember 2003
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EU: Temporäres Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel

Anfang November beschlossen die Innen- und Justizminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Opfern des organisierten Menschenhandels ein temporäres Aufenthaltsrecht einzuräumen. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, die illegale Einwanderung nach Europa zu verringern.

Am 6. November verständigten sich die Innen- und Justizminister auf ihrer Sitzung in Brüssel darauf, Opfern von Schlepper- und Schleuserbanden einen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten zu gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass die Opfer bereit sind, mit den Ermittlungsbehörden des jeweiligen Landes zusammenzuarbeiten. Einerseits erhoffen sich die Innenminister dadurch Einsicht in die Strukturen des international operierenden Menschenhandels und wichtige Informationen, die zur Zerschlagung dieser Händlerringe führen. Außerdem soll mit dieser Regelung die illegale Migration auf das Territorium der EU verringert werden. Das Einschleusen von Ausländern kann in Deutschland mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden (§92a, §92b Ausländergesetz).

Das zeitlich begrenzte Aufenthaltsrecht soll ein Anreiz für die Opfer sein, gegen Personen auszusagen, die gewerbsmäßig Ausländer in die EU einschleusen. Der italienische Innenminister Giuseppe Pisanu (Forza Italia) sprach davon, dass dies eine Entscheidung von „politischer und moralischer" Bedeutung sei. Ob auch eine Arbeitserlaubnis erteilt wird, hängt vom nationalen Recht in den Mitgliedstaaten ab. Nach bisheriger Rechtslage konnten Eingeschleuste nach ihrer Festnahme unverzüglich wieder in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.

Ein Großteil dieser so aufs EU-Gebiet gelangten Migrantinnen arbeitet im Rotlichtgewerbe. Unter Vorspiegelung falscher Jobaussichten lassen sich viele Frauen, vor allem aus Osteuropa, in die EU bringen. Einmal im Zielland angekommen, müssen sie oftmals die Kosten für ihre Einschleusung durch Arbeit im Sexgewerbe zurückzahlen oder ihnen werden die Pässe abgenommen und sie werden zur Prostitution gezwungen. Aber auch Kinder sind vom Schleusertum betroffen. Nach Angaben des Kinderhilfswerks terre des hommes werden jedes Jahr mehr als 1 Mio. Kinder weltweit Opfer von Menschenhandel. Nach Waffen- und Drogengeschäften ist der Handel mit Menschen die drittgrößte Profitquelle der organisierten Kriminalität, so das Kinderhilfswerk. as

Weitere Informationen:
www.iom.int/en/what/counter_human_trafficking.shtm

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