Belgien: Senat stimmt Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer
zu
Mitte Dezember 2003 stimmte der belgische Senat dem Vorhaben zu, Nicht-EU-Bürgern
ein Wahlrecht auf regionaler Ebene einzuräumen. Interessierte Personen
müssen einen Antrag stellen und einen mindestens fünfjährigen
Aufenthalt in Belgien vorweisen können (vgl. MuB 9/03).
Im flämischen Landesteil wird derzeit auch darüber verhandelt, Nicht-EU-Bürgern
eine unbefristete Beschäftigung in der staatlichen Verwaltung zu ermöglichen.
Spanien/Marokko: Bekämpfung illegaler Einwanderung
Ab Mitte Februar 2004 werden gemischte spanisch-marokkanische Patrouillen den
Seeweg zwischen der marokkanischen Küste und den Kanarischen Inseln überwachen,
um so die illegale Einwanderung auf dieser Route zu reduzieren. Darauf einigten
sich Vertreter der Innenministerien beider Länder. Das Pilotprojekt ist
zunächst auf eine Laufzeit von sechs Monaten angelegt und soll im Erfolgsfall
auf weitere Regionen, vor allem die Meerenge von Gibraltar, ausgeweitet werden.
Ebenso wurde ein Abkommen zur Rückführung unbegleiteter minderjähriger
illegaler Einwanderer erzielt. Im Gegenzug erhöht die spanische Regierung
die Finanzhilfen für das Nachbarland Marokko.
Frankreich/Großbritannien: Gemeinsame Grenzkontrollen
Nach Ratifizierung durch das französische Parlament trat ein Vertrag in
Kraft, der die Einrichtung gemeinsamer britisch-französischer Kontrollen
zu beiden Seiten des Ärmelkanals vorsieht. Die ersten gemeinsamen Teams
werden auf französischer Seite in Calais, Boulogne-sur-Mer und Dunkerque
sowie im englischen Kanalhafen Dover eingerichtet. Sie dürfen Migranten
ohne ausreichende Papiere im Regelfall 24 Stunden, in Ausnahmefällen bis
zu 48 Stunden festhalten. Mit dieser Maßnahme soll die illegale Einwanderung
nach Großbritannien eingedämmt werden. Dies könnte dazu führen,
dass die Einreise irregulärer Migranten zukünftig stärker über
Irland erfolgt.