Ende letzten Jahres machte Israels Industrie- und Handelsminister Ehud Olmert (Likud), ehemaliger Bürgermeister von Jerusalem und damals strenger Verfechter einer ungeteilten israelischen Hauptstadt, mit dem Vorschlag eines einseitigen Rückzugs Israels auf die Staatsgrenzen von 1967 und der Anerkennung (und Abschottung) eines palästinensischen Staates Schlagzeilen.
Der Vorstoß Olmerts stieß auch in großen Teilen des rechten politischen Lagers auf Zustimmung und wurde daraufhin auch von Premierminister Ariel Sharon (Likud) aufgegriffen. Dieses „neue Programm" ist u.a. im Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Grundkonsens Israels zu verstehen, ein jüdischer Staat mit mehrheitlich jüdischer Bevölkerung zu sein. Im Jahr 2002 waren von 6,6 Mio. Einwohnern rund 5,1 Mio. Juden. Die Besetzung weiter Teile des palästinensisch bevölkerten Westjordanlandes und des Gaza-Streifens sowie der Rückgang jüdischer Zuwanderung bei kontinuierlich höheren Fertilitätsraten der arabischen und palästinensischen Bevölkerung tragen seit Jahren dazu bei, dass Israel als jüdischer Staat zunehmend gefährdet ist. Juden könnten - nicht zuletzt infolge des unverrückbaren Anspruches der rechts-nationalistischen Kreise auf das „Ganze Israel" (vom Mittelmeer bis zum Jordan) - zur territorialen Minderheit in Israel werden. Einzig der Rückzug auf „israelisches Kernland" verspricht, den Charakter eines mehrheitlich jüdischen Staates zu bewahren. Demographische Erwägungen spielen somit bei der aktuellen Politik gegenüber den Palästinensern eine nicht unbedeutende Rolle. In wesentlich stärkerem Maße haben sie seit jeher die Einwanderungspolitik Israels determiniert, die immer gleichzeitig auch Bevölkerungspolitik war.
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Einwanderungspolitik und Staatsangehörigkeitsrecht: Bereits kurz nach der israelischen Staatsgründung (1948) trat im Jahr 1950 das vom zionistischen Gedanken geprägte „Rückkehrgesetz" in Kraft. Es besagt, dass jeder Jude das Recht besitzt, in sein „historisches Heimatland Israel" einzuwandern. Seit 1970 bezieht das Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht auch Nicht-Juden ein, deren Eltern oder Großeltern Juden waren. Somit bildet Israel den Sonderfall eines Staates, der praktisch unbeschränkte Zuwanderung erlaubt und sogar aktiv fördert, sofern die Immigranten ihre ethnisch-religiöse Zugehörigkeit zum Judentum nachweisen können. Nach jüdisch-halachischem Recht ist eine Person qua Geburt nur dann jüdisch, wenn die Mutter Jüdin ist. Daneben ist eine Konversion vor einem Rabbinat möglich. In den letzten Jahren ist jedoch der Anteil der Immigranten, die sich selbst als religiös bezeichnen, stark gesunken. Zudem haben heute viele derjenigen, die als Angehörige von Juden eingewandert sind, geringe oder keine religiös-kulturelle Bindung zum Judentum.
Die Einwanderung nach Israel erfolgte in Wellen - ähnlich wie die Immigration von Juden in das vorstaatliche Palästina. Kurz nach der Staatsgründung setzte die Massenzuwanderung orientalischer Juden aus Marokko, dem Iran und dem Irak ein. Aber auch aus europäischen Staaten wie Rumänien und der Tschechoslowakei fanden mehrere Zehntausend den Weg nach Israel. Allein in den ersten Jahren nach 1948 kamen über 600.000 Immigranten. Mitte der 50er und Anfang der 60er Jahre dominierten Einwanderer aus afrikanischen Staaten, jedoch sank die jährliche Gesamtzahl der Neueinwanderer in den Jahren 1960 bis 1989 auf durchschnittlich 15.000. Von ihnen kam der größte Teil aus Europa sowie aus Nord- und Mittelamerika.
Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs setzte die bis dato größte Immigrationswelle ein. Sie war zu fast 90% von Zuwanderern aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion geprägt und hält bis heute an. Hauptherkunftsländer sind Russland und die Ukraine. Seit 1989 sind insgesamt rund 1,2 Mio. Juden bzw. deren Angehörige als Immigranten nach Israel gekommen. Die Zahlen sind seit dem Ausbruch der zweiten Intifada im Herbst 2000 jedoch stark rückläufig. Im Jahr 2003 kamen lediglich 25.000 Neuzuwanderer nach Israel (1992-1999: ca. 73.000 pro Jahr). Jährlich verlassen über 20.000 Israelis ihr Land.
Juden, die nach Israel einwandern (Aliyah), werden automatisch israelische Staatsbürger. Darüber hinaus gestand das israelische Staatsangehörigkeitsrecht auch denjenigen nicht-jüdischen (arabischen) Bewohnern die Staatsbürgerschaft zu, die nach 1948 nicht vertrieben wurden bzw. das Land nicht verließen oder bis 1952 dorthin zurückkehrten. Somit lebt heute eine rund 1,3 Mio. Menschen umfassende Minderheit von Arabern moslemischen, christlichen und drusischen Glaubens als Staatsbürger in Israel.
Gerade moslemische Israelis können nicht an allen Bereichen des öffentlichen Lebens gleichberechtigt partizipieren, z.B. dürfen sie keinen Wehrdienst ableisten. Ferner werden sie im Alltag de facto diskriminiert. Das israelische Recht sieht grundsätzlich zwar auch die Einbürgerung von Ausländern vor, diese Option ist jedoch an zahlreiche Voraussetzungen gebunden. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Innenministeriums und spielt bisher eine eher untergeordnete Rolle.
Wegen seiner exklusiven, fast ausschließlich auf jüdische Zuwanderung ausgerichteten Immigrations- und Staatsangehörigkeitspolitik wurde Israel lange als Einwanderungsland sui generis angesehen. Mittlerweile sind jedoch auch Arbeitsmigration und Flucht sowie die damit verbundenen Familienzusammenführungen zu wichtigen Faktoren geworden.
Flucht und Asyl: Als einer der ersten Staaten hat Israel 1951 die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet, arbeitet jedoch erst seit Kurzem an der Formulierung einer eigenen Asyl- und Flüchtlingspolitik. Bisher lag die Prüfung von Asylbegehren allein in der Hand des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR). Dessen Empfehlungen wurden jedoch nicht immer befolgt bzw. häufig nur verzögert umgesetzt.
Anfang 2001 erließ das Innenministerium eine Direktive zum „Umgang mit Asylsuchenden in Israel", die unter anderem die Konstituierung einer nationalen Flüchtlingskommission vorsah, die in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Vertreter des UNHCR und Mitgliedern verschiedener Ministerien die Asylbegehren prüfen und ggf. den Flüchtlingsstatus zuerkennen sollte. Seit 2002 tagt diese Kommission und nimmt Einzelfallentscheidungen vor, wobei die letzte Entscheidung für die Statuszuerkennung beim Innenministerium verbleibt.
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Verglichen mit anderen Ländern ist die Zahl der Asylanträge in Israel sehr niedrig. 2002 stellten nach Angaben des UNHCR lediglich 355 Menschen ein Asylgesuch, während im gleichen Zeitraum 293 Fälle entschieden wurden. Die Anerkennungsquote lag bei 30%. Insgesamt leben über 4.000 Flüchtlinge in Israel, die meisten von ihnen aus afrikanischen Ländern. Die Asylpolitik betrifft jedoch nicht die 3,5 bis 4 Mio. palästinensischen Flüchtlinge, deren Zukunft in den Flüchtlingslagern in der Westbank, Gaza, Jordanien, Syrien und im Libanon weiter ungewiss ist. Für sie ist UNRWA (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees) zuständig. Ein Rückkehrrecht für diese Flüchtlinge in ihre ehemaligen Heimatgebiete auf israelischem Territorium wird von Israel verneint und ist eine der zentralen Barrieren für die Lösung des Nahostkonflikts (vgl. MuB 1/01).
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Ausländische Bevölkerung: In den besetzten und (teil-)autonomen Gebieten im Gazastreifen, im Westjordanland bzw. in Ost-Jerusalem leben über 2,5 Mio. Palästinenser, von denen meist mehrere Zehntausend als grenzüberschreitende Gastarbeiter in israelischen Betrieben beschäftigt waren. Zu Spitzenzeiten pendelten über 150.000 Arbeitnehmer aus Gaza und der Westbank entweder täglich oder wöchentlich nach Israel. Während und nach der ersten Intifada wurden jedoch die Grenzen immer häufiger abgeriegelt. Als sich zu Beginn der 90er Jahre die Zahl der Terroranschläge, die von palästinensischem Territorium ausgehen, häufte, sah sich Israel mit einem zunehmenden Mangel an Arbeitskräften konfrontiert, besonders in der Landwirtschaft und im Bausektor. Ab 1993 begann man, diese Lücke mit angeworbenen Arbeitskräften aus Übersee zu schließen.
Fortan wurden die zeitlich befristeten Arbeitsgenehmigungen primär an Arbeitnehmer aus Rumänien, Thailand, von den Philippinen, aber auch aus Bulgarien, Russland, der Türkei und China vergeben. Derzeit leben über 100.000 Gastarbeiter mit Arbeitsgenehmigung im Land. Man rechnet jedoch mit weiteren 150.000 bis 200.000 Menschen, die sich irregulär in Israel aufhalten. Die meisten haben ihre Visa oder Arbeitsgenehmigungen überzogen und sind illegal beschäftigt.
Aktuelle Entwicklungen: Durch die Einrichtung einer Einwanderungsbehörde mit polizeilichen Kompetenzen versucht Israel seit 2002 in verstärktem Maße, „Illegale" aufzuspüren und auszuweisen. Parallel erarbeitete eine interministerielle Kommission Vorschläge für eine zukünftige Politik gegenüber Arbeitsmigranten und die Einrichtung einer zentralen Regierungsbehörde zur Regelung der Einwanderung. Die Verwaltung der jüdischen Immigration obliegt weiterhin einem gesonderten Eingliederungsministerium. Massive Kritik übte in diesem Zusammenhang das Höchste Gericht an einer zentralen Regelung der Gastarbeiteranwerbung, die den ausländischen Arbeitnehmer und seine Arbeitsgenehmigung fest an seinen Erstarbeitgeber bindet. Diese „Bindungsvorschrift" hat vielfach zu Lohndumping und offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen geführt. Aufgrund verschiedener Verzögerungen wird die Umsetzung der Reformen jedoch erst im Laufe des Jahres 2004 erfolgen. Währenddessen wurden jetzt im Januar erstmals seit Jahren wieder 30.000 Arbeitsgenehmigungen für Palästinenser erteilt.
Viele der innen- und außenpolitischen Maßnahmen in den letzten drei Jahren sind darauf ausgerichtet, die Sicherheitslage im israelischen Kernland zu verbessern. Der Bau einer Grenzsperranlage, die größtenteils auf palästinensischem Territorium verläuft, reduziert die Möglichkeiten des Grenzübertritts für die Palästinenser auf wenige Checkpoints. Diese können bei Bedarf abgeriegelt werden.
Sehr umstritten ist auch die jüngst vorgenommene Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts, nach der Palästinenser, die israelische Staatsbürger heiraten, weder einen dauerhaften Aufenthaltstatus noch die israelische Staatsangehörigkeit erhalten können. Das Gesetz betrifft in erster Linie israelische Araber, da es sie zwingt, entweder getrennt von ihrem palästinensischen Ehepartner zu leben oder Israel zu verlassen (vgl. MuB 7/03).
Ein 2002 verabschiedetes Gesetz, nach dem israelischen Arabern sogar die Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, wenn sie wegen Beteiligung an terroristischen Aktivitäten angeklagt sind, wurde im Folgejahr bereits wieder aufgehoben. Dieses Gesetz war mit internationalem Recht nicht vereinbar.
Ein großes zukünftiges Problem israelischer Migrationspolitik besteht schließlich in den Integrationsanforderungen seiner multi-ethnischen Demokratie, in der sich bereits jetzt zahlreiche Desintegrationserscheinungen zeigen, so z.B. in Teilen der neu zugewanderten „russischen" Community. Jan Schneider, Doktorand am Gießener Graduiertenzentrum Kulturwissenschaften (GGK)
Weitere Informationen im Internet:
www.cbs.gov.il/engindex.htm
www.kavlaoved.org.il/index_en.asp
www.moia.gov.il/english/netunim/stats.htm