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Ausgabe 4
Juni 2004
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Länderprofil: Bulgarien

Wanderungsbewegungen spielten in der Geschichte Bulgariens eine bedeutende Rolle. Zwischen 1880 und 1988 verließen rund 1,3 Mio. Personen das Land, im selben Zeitraum wanderten ca. 809.000 Menschen nach Bulgarien ein. Während es sich bei den Einwanderern vor allem um ethnische Bulgaren handelte, waren ein bedeutender Teil der Auswanderer ethnische Türken.

Auswanderung: Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs nahmen in Bulgarien die Wanderungsbewegungen zu. Bulgarien war dabei sowohl Einwanderungs- als auch Auswanderungsland. Zwischen 1989 und 2003 verließen ca. 690.000 bis 750.000 Bulgaren das Land. Zielländer waren dabei vor allem die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die klassischen Einwanderungsländer USA, Kanada, Neuseeland und Australien. Damit lag der Anteil der Migranten bei etwa 9% der Gesamtbevölkerung Bulgariens bzw. bei rund 15% der 15- bis 60-Jährigen. Hauptgründe für die Entscheidung auszuwandern sind heute vor allem wirtschaftlicher Art: die hohe Arbeitslosigkeit und die im Vergleich zu den Zielländern geringere Lebensqualität.

Auch temporäre Arbeitsmigration spielt eine bedeutende Rolle. Hauptzielländer der bulgarischen Arbeitsmigranten sind Griechenland, Deutschland, Spanien, Italien, Portugal und die Niederlande. Bulgaren, die für einen befristeten Zeitraum in diesen Ländern leben, arbeiten dort v.a. im Bau- und Gastronomiegewerbe sowie in privaten Haushalten.

Die dauerhafte und temporäre Auswanderung von Bulgaren führte zu steigenden finanziellen Rücküberweisungen von im Ausland lebenden Bulgaren. Im Jahr 2002 lag die Summe der privat nach Bulgarien transferierten Beträge bei 459,6 Mio. US-Dollar und überstieg damit die ausländischen Direktinvestitionen um 29,9 Mio. US-Dollar. Der Anteil der Rücküberweisungen am Bruttoinlandsprodukt betrug knapp 3%. Das Wirtschaftswachstum der vergangenen zwei Jahre und die sinkende Arbeitslosigkeit könnten dazu beitragen, die Abwanderung zu verringern.

Einwanderung: Bulgarien ist für Migranten in erster Linie ein Transitland. Allerdings gibt es deutliche Anzeichen dafür, dass es mittlerweile auch ein attraktives Einwanderungsland geworden ist, vor allem seit Aufnahme der Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union 1999. Bulgarien wird voraussichtlich 2007 beitreten. Die Transitwanderungsströme betreffen Bulgarien in zwei Richtungen: Personen, die von Asien nach Europa wandern, und Personen, die aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und Rumänien in Richtung Mazedonien oder Griechenland wandern.

1994 lag die Zahl der offiziell in Bulgarien lebenden Ausländer mit dauerhafter oder langfristiger Aufenthaltserlaubnis bei rund 45.000. Bis zum Jahr 2002 stieg sie auf ca. 60.000. Die Hauptherkunftsländer sind dabei Russland und andere Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Daneben steigt die Zahl der Ausländer aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Zypern und der Ukraine, also aus benachbarten Ländern ohne direkte Grenze mit Bulgarien.

Bulgarien wird sowohl auf legalem als auch auf illegalem Weg als Transitland genutzt. Die Hauptwanderungsströme gehen von Asien und Afrika aus, vorrangig Afghanistan, Irak, Iran, Nigeria, Sudan, Äthiopien und Algerien.

Flucht und Asyl: 1994 wurde eine neue Kategorie von Migranten in die bulgarische Gesetzgebung eingeführt: Flüchtlinge und Personen mit humanitärem Status. Vor diesem Zeitpunkt wurde der Flüchtlingsstatus vom lokalen Büro des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) in Sofia gewährt. Zwischen 1993 und 2002 lag die Zahl der Asylanträge bei rund 11.000. Knapp 1.400 Anträge wurden positiv beschieden, weitere 2.700 Flüchtlinge erhielten einen humanitären Aufnahmestatus, da sie nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden konnten. Rund 2.300 Anträge wurden abgelehnt, die Bearbeitung von etwa 4.700 Anträgen aus verschiedenen Gründen abgebrochen. Die Flüchtlinge kamen aus 72 Staaten. Hauptherkunftsländer waren Afghanistan, Irak, Armenien, Ex-Jugoslawien und Iran. Asylsuchende erreichen Bulgarien in der Regel auf illegalem Wege, vor allem über die grüne Grenze zur Türkei.

Staatsbürgerschaft und Einbürgerung: In Bulgarien wird die Staatsangehörigkeit in erster Linie durch das Abstammungsprinzip (ius sanguinis) erworben: Kinder bulgarischer Eltern erhalten mit der Geburt den bulgarischen Pass. Die Staatsangehörigkeit kann auch durch Einbürgerung erworben werden. Die Voraussetzungen hierfür sind Volljährigkeit, ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt, Straffreiheit, ausreichendes Einkommen und das Beherrschen der bulgarischen Sprache. Einbürgerungen erfolgen unter der Aufsicht des Justizministeriums. Das Ministerium unterbreitet Vorschläge für die Annahme oder Ablehnung von Einbürgerungsanträgen und legt sie dem Präsidenten vor, der letztlich darüber entscheidet.

Migrations- und Integrationspolitik: Die gesetzlichen Regelungen Bulgariens zur Steuerung der Wanderungsbewegungen sind in Übereinstimmung mit internationalen Normen und dem gemeinschaftlichen rechtlichen Besitzstand der Europäischen Union (acquis communautaire). Fast alle von der EU geforderten Anpassungen an europäische Vereinbarungen wurden in Bulgarien in nationales Recht umgesetzt.

Die Wanderungsbewegungen von und nach Bulgarien weisen spezifische regionale und ethnische Merkmale auf, die differenzierte politische Maßnahmen für die Steuerung verlangen. Hauptintention der bulgarischen Migrationspolitik ist der Abschluss bilateraler Vereinbarungen zur Regulierung der Arbeitskräftewanderung. Diese beinhalten Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Migranten sowie zur Reduzierung illegaler Migration. Im Bereich der Integrationspolitik werden erste Versuchsprogramme gestartet, um die Eingliederung von Einwanderern und Flüchtlingen zu unterstützen. Mila Mancheva, Internationale Organisation für Migration, Sofia (Übersetzung aus dem Engl.: vö)

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