Noch in diesem Jahr entscheidet die EU-Kommission darüber, an wen der Auftrag vergeben wird, den Ausbau des Schengener Informationssystems technisch zu realisieren. Sowohl das automatische Fingerabdruck-Identifizierungs-System (Eurodac) als auch das Schengener Informationssystem (SIS) wurden einer Bewertung unterzogen. Die Europäische Kommission bewertet die Ergebnisse als sehr gut.
Die Eurodac-Datenbank ist ein polizeiliches Erkennungssystem zur Speicherung und zum Abgleich von Fingerabdrücken sowie weiterer Daten von Asylsuchenden, illegal eingereisten Personen und irregulär auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates angetroffenen Personen. Erklärtes Ziel von Eurodac ist es zu verhindern, dass in den beteiligten Staaten Asylanträge doppelt gestellt werden. Ist dies der Fall, so wird der Asylbewerber in dasjenige Land zurückgeschickt, in dem seine Fingerabdrücke erstmalig erfasst wurden. Die Identifizierung einer Person durch die Abnahme von je zehn Fingerabdrücken gilt im Vergleich zur Gesichts- bzw. Iriserkennung derzeit als die sicherste Methode.
Mitte Januar 2003 ging das Eurodac-System im Rahmen des Schengener Abkommens in den EU-Staaten mit Ausnahme Dänemarks in Betrieb (vgl. MuB 5/99 und 1/03). Norwegen und Island sind ebenfalls daran beteiligt. Die Zentraleinheit befindet sich in Brüssel und wird von der Europäischen Kommission betrieben. Die abgenommenen Fingerabdrücke werden mit den digitalisierten Fingerabdruckdaten verglichen, die bereits von anderen beteiligten Staaten übermittelt und in die zentrale Datenbank eingegeben wurden.
In einem am 5. Mai dieses Jahres von der Europäischen Kommission vorgelegten ersten Jahresbericht zum Eurodac-System wird dessen Arbeit hinsichtlich Qualität, Effizienz, Dienstleistung und Kostenwirksamkeit als sehr gut bewertet. Insgesamt wurden laut Bericht im ersten Jahr seit der Einführung des Systems Fingerabdrücke von folgenden Personengruppen registriert: von 246.902 Asylbewerbern ab 14 Jahren, von 7.857 Personen, die illegal die Grenzen überquert hatten, und von 16.814 Personen, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhielten. Dem Bewertungsbericht zufolge sind durch Eurodac innerhalb des ersten Jahres 17.287 Fälle von Doppelasylanträgen erfasst worden. Das heißt, 7% aller registrierten Personen haben mindestens einen zweiten Asylantrag im selben Land oder in einem weiteren EU-Land gestellt.
Ein weiteres europaweites Datenbanksystem stellt das Schengener Informationssystem (SIS) dar. Es ist ein staatenübergreifendes, computergestütztes polizeiliches Fahndungssystem, das in den Vertragsstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) den Online-Zugriff von etwa 50.000 Datenterminals aus ermöglicht. Das Schengener Informationssystem gliedert sich in einen Zentralrechner in Straßburg und in zurzeit 17 nationale Systeme (15 EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen).
Der Datenpool des SIS umfasste im Juni 2003 über 10,8 Mio. Fahndungsdaten. Darunter sind etwa 10 Mio. Sach- und rund 800.000 Personenfahndungsdaten. Bei den Daten handelt es sich um Angaben zu gesuchten Personen, gestohlenen Pässen, Führerscheinen oder entwendeten Fahrzeugen.
2002 wurden durch die SIS-Daten rund 17.000 Personen vorläufig festgenommen und in 350.000 Fällen wurde die Einreise verweigert. Bei den 800.000 gespeicherten Personenfahndungsdaten beziehen sich etwa 80% auf Asylbewerber und Flüchtlinge, die beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffen wurden. Lediglich 1-2% machen gesuchte Straftäter und Vermisste aus.
Ein im Juni dieses Jahres erschienener Bericht der EU-Kommission zur Überführung des Schengener Besitzstandes in EU-Recht (Tampere-Programm) kommt zu dem Schluss, dass zur Verbesserung der Grenzkontrollen in der erweiterten EU die Einrichtung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) notwendig ist. Damit auch die neuen Mitgliedstaaten die EU-Außengrenzen besser kontrollieren können, müsse SIS II bis 2006 in Betrieb gehen, heißt es. Das Schengener Informationssystem soll nicht nur als Informations-, sondern auch als Ermittlungssystem dienen. Sowohl Polizei, Geheimdiensten, dem Zoll als auch der Justiz soll der Zugriff ermöglicht werden. Michael Wuttke, Berlin
Weitere Informationen:
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33081.htm
(Beschreibung EURODAC);
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33020.htm
(Beschreibung SIS);
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33183.htm;
http://europa.eu.int/comm/justice_home/
http://unhcr.de/pdf/100.pdf (Verordnung
des Rates (EG) Nr. 2725/2000 „Eurodac" (11. Dez. 2000) (L 316/1));
http://unhcr.de/pdf/101.pdf (Verordnung
des Rates (EG) Nr. 407/2002 Durchführungsbestimmungen «Eurodac»
(L62/1));
http://www.europa.eu.int/comm/
http://europa.eu.int/comm/