Im Konflikt um die von einer Flüchtlingskatastrophe heimgesuchte Region Darfur hat sich der Druck auf die sudanesische Regierung verstärkt. Dies liegt einerseits an der neuen Sudan-Resolution der Vereinten Nationen (Resolution 1564) und andererseits daran, dass die US-amerikanische Regierung in diesem Zusammenhang erstmals öffentlich von Völkermord sprach.
In den letzten Wochen soll es nach UN-Angaben neue Vertreibungen gegeben haben. 50.000 Menschen seien seit Beginn des Konflikts getötet worden und 1,4 Mio. Menschen jetzt auf der Flucht. Die Krise in der Region dauert bereits seit Monaten an. Hilfsorganisationen berichten vom Ausbruch der Gelbsucht und weiterer Seuchen in den Flüchtlingslagern (vgl. MuB 2/04, 4/04, 5/04, 6/04).
Die im September vom UN-Sicherheitsrat angenommene Sudan-Resolution kommentierte die Regierung in Sudans Hauptstadt Khartum als „unfair und ungerecht" und sie widerspreche den Resolutionen der Afrikanischen Union (AU), wonach Afrika selbst für die Lösung von Krisen auf dem Kontinent zuständig sei. Dennoch werde der Sudan die Resolution anwenden und „zusätzliche positive Maßnahmen treffen für eine Verbesserung der humanitären Versorgung und der Sicherheitslage", sagte Vizepräsident Ali Osman Taha. Die Resolution sieht stärkere Friedenstruppen der Afrikanischen Union (AU), die Entsendung einer Kommission zur Untersuchung des Genozidvorwurfs und die Entwaffnung der Reitermilizen in 30 Tagen vor. Erstmals ist auf Anregung der USA auch mit Sanktionen im Ölsektor gedroht worden.
Das US-amerikanische Außenministerium veröffentlichte indes einen Bericht, der die Befragung von sudanesischen Flüchtlingen im angrenzenden Tschad während der letzten beiden Monate auswertete. Er kommt zu dem Schluss, dass Regierungstruppen und die mit ihnen verbündeten Reitermilizen zahlreiche Gräueltaten an nichtarabischen Bewohnern in Darfur verübt hätten. Bei einer Anhörung im Senat erklärte Außenminister Colin Powell (Republikaner), diese Verbrechen entsprächen der in der Anti-Genozid-Konvention von 1948 verankerten rechtlichen Definition von Völkermord. Eine militärische Intervention werde jedoch derzeit nicht erwogen. chw