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Ausgabe 8
November 2004
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Deutschland: Kaplan in die Türkei abgeschoben

Nach jahrelangem Rechtsstreit ist der selbst ernannte „Kalif von Köln“, Metin Kaplan, am 12. Oktober in die Türkei abgeschoben worden (vgl. MuB 5/04; 7/03). Unmittelbar nach seiner Ankunft in Istanbul wurde er von den türkischen Behörden festgenommen. Kaplan ist des Hochverrats angeklagt, ihm droht lebenslange Haft.

Die Abschiebung Kaplans wurde durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom 12. Oktober möglich. Dieses hatte entschieden, Kaplan könne trotz der noch laufenden Revision beim Bundesverwaltungsgericht den türkischen Behörden überstellt werden (Az: 12 L 1418/04)

Das Kölner Gericht setzte sich somit über ein früheres Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hinweg, das in der Zulassung der Revision eine Hürde für eine Abschiebung sah. Kaplan müsse umgehend abgeschoben werden, weil er eine „Identifikationsfigur des islamischen Extremismus“ sei, so das Kölner Verwaltungsgericht in der Begründung seines Urteils. Da das Verfahren in Köln getrennt von der Revision läuft, waren die Richter nicht an die Feststellungen des OVG Münster gebunden. Dennoch ist es nach Auskunft des Gerichts in Köln das erste Mal, dass jemand während einer laufenden Revision abgeschoben wird. „Das ist sonst nicht üblich“, sagte ein Sprecher.

Zwar kann Kaplan noch an dem für den 7. Dezember angesetzten Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig teilnehmen. Es gilt jedoch als ausgeschlossen, dass die türkischen Behörden ihn ausreisen lassen.

Der ehemalige Anführer des 2001 verbotenen „Kalifat-Staats“ wurde noch am Tag der Bekanntgabe des Urteils in einem Kölner Internet-Café festgenommen. Dabei hätten die Polizeibeamten „leichte körperliche Gewalt“ anwenden müssen, sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD). Drei weitere Café-Besucher aus dem Umfeld Kaplans hätten ebenfalls Widerstand gegen dessen Festnahme geleistet. Sie wurden nach Angaben des Innenministeriums vorübergehend festgenommen.

Die Abschiebung von Metin Kaplan in einem gecharterten Learjet kostet den Steuerzahler 26.000 Euro, sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Innenministeriums. Es sei nicht möglich gewesen, Kaplan in ein Linienflugzeug zu setzen, da das Ministerium ein zu großes Aufsehen befürchtete. Zudem hätte keine Fluglinie den Auftrag angenommen, Kaplan in die Türkei zu fliegen.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bezeichnete den Fall Kaplan als „erfolgreich abgeschlossen“. Er sieht die Abschiebung des Islamistenführers als „gutes Zeichen für die wehrhafte Demokratie“. Von der Abschiebung des Islamisten gehe die „Symbolwirkung“ aus, „dass jemand, der gegen die Verfassungsordnung arbeitet, in unserem Land nichts zu suchen hat“, so Schily. Der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) sagte: „Der Rechtsstaat zeigt, dass er gegen Islamisten wie Metin Kaplan konsequent vorgeht.“

Auf dem Istanbuler Atatürk-Flughafen wurde Kaplan unmittelbar nach seiner Ankunft von den türkischen Behörden festgenommen. Nach einem ersten Gerichtstermin am nächsten Tag wurde Kaplan ins Hochsicherheitsgefängnis Bayrampasa gebracht. Der Prozess gegen ihn soll am 20. Dezember vor der für Terrorismusdelikte zuständigen Kammer des Istanbuler Landgerichts beginnen. Die Staatsanwaltschaft, die insgesamt 13 Verfahren gegen den „Kalifen“ bündelt, wirft Kaplan „Hochverrat und versuchten gewaltsamen Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung“ vor. Kaplan soll für den 29. Oktober 1998 einen Anschlag auf führende Politiker und Militärs geplant haben. Selbstmordattentäter sollten sich in einem mit Sprengstoff beladenen Sportflugzeug während der Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag der Türkischen Republik auf das Atatürk-Mausoleum in Ankara stürzen. Tags darauf sollten bewaffnete Kaplan-Anhänger die Fatih-Moschee in Istanbul besetzen und die Gründung eines islamischen Gottesstaates ausrufen.

Zu dem Attentat war es jedoch nicht gekommen. Wenige Tage vor dem geplanten Anschlag waren mehrere Personen aus Kaplans Umfeld festgenommen worden. Sie sollen in Verhören Kaplan als Drahtzieher benannt haben und wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Da die Aussagen unter Einsatz von Folter zustande kamen, konnten die deutschen Behörden bisher nicht davon ausgehen, dass Kaplan in der Türkei ein faires Verfahren erhält. Zudem hatte ihm die Todesstrafe gedroht, die in der Türkei erst kürzlich im Hinblick auf einen möglichen EU-Beitritt abgeschafft wurde. Beides waren Abschiebehindernisse für die deutschen Behörden. Jetzt sicherte Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan (AKP, islamisch-konservativ) ein faires Gerichtsverfahren zu. Auf Kaplan warte ein Prozess, der „internationalem Recht“ entsprechen werde, sagte Erdogan. Auch Justizminister und Regierungssprecher Cemil Cicek (AKP) versprach einen „gerechten Prozess nach rechtsstaatlichen Regeln“. me

Weitere Informationen:
www.aufenthaltstitel.de/stichwort/kaplan.html
www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressem/2004/p041012.htm

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