Der Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration hat Ende Oktober sein erstes Jahresgutachten vorgelegt. Darin begrüßte er den Beschluss des neuen Zuwanderungsgesetzes, in dem erstmals Zuwanderung und Integration gemeinsam geregelt werden, und formulierte klare Empfehlungen. Inzwischen wurde bekannt, dass dem Gremium für 2005 die Mittel gestrichen wurden (siehe Box).
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Das von der Bundesregierung beauftragte sechsköpfige Expertengremium unter Vorsitz von Rita Süssmuth (CDU) stellte seine Beurteilungen und Vorschläge in einem 480-seitigen Dokument vor. Danach steht Deutschland vor zwei großen Aufgaben: Zum einen muss die Zuwanderung nach arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten gesteuert werden. Zum anderen muss die Integration der bereits in Deutschland lebenden Migranten und ihrer Familien vorangetrieben und gefördert werden. Dabei müssen vor allem die Versäumnisse der Vergangenheit aufgeholt werden, so der Bericht.
In Deutschland entspricht die Wahrnehmung in der Bevölkerung oft nicht den Tatsachen: Entgegen der öffentlichen Meinung sinken beispielsweise die Zuzugszahlen aus dem Ausland und die der Asylbewerber. Das Interesse an Einbürgerung und an Integration jedoch steigt.
Trotz hoher Arbeitslosigkeit und obwohl qualifizierte und hoch qualifizierte junge Arbeitskräfte Deutschland verlassen, „weil sie keine ihren Vorstellungen entsprechende Arbeitsstellen finden", plädiert der Rat für eine gezielte und begrenzte Anwerbepolitik. Die Experten begrüßen daher die erleichterten Zuwanderungsmöglichkeiten für ausländische Fachkräfte im
Rahmen des Zuwanderungsgesetzes, kritisieren aber das prinzipielle Festhalten am Anwerbestopp von 1973. Der Zuwanderungsrat empfiehlt, jährlich 25.000 qualifizierte Arbeitnehmer aus dem Ausland anzuwerben. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sagte dazu, diese Zahl müsse angesichts 4 Mio. Arbeitsloser „sehr sorgfältig" geprüft werden und wies darauf hin, dass sich die Anwerbung „strikt am Bedarf orientieren" müsse. Der Sachverständigenrat sei kein politisches Entscheidungsgremium, so Schily.Integration müsse in Deutschland vor allem als wechselseitiger gesellschaftlicher Prozess von langer Dauer betrachtet werden und verlange aktive Anpassungs- und Akzeptanzleistungen, so der Rat. Ziel müsse es sein, „ein selbstbestimmtes Leben führen zu können und als zugehörig akzeptiert zu werden". Dies sollte durch staatliche Förderung und gesetzte Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Dabei dürften die Integrationsmaßnahmen nicht nur Neuzuwanderern zustehen, sondern müssten vor allem als nachträgliches Leistungsangebot für bereits im Land lebende Migranten angeboten werden. In diesem Zusammenhang begrüßte das Gremium die gesetzlich festgesetzten Integrationskurse.
Im Mittelpunkt der staatlichen Anstrengungen solle die Verbesserung der Bildungsintegration von Migrantenkindern stehen. Der Zuwanderungsrat fordert, besonders auf Mehrsprachigkeit bei Lehrern und Erziehern mit Migrationshintergrund zurückzugreifen. Die Experten lobten das Engagement der Bundesregierung zur Einführung der Ganztagsschule und die durch das Zuwanderungsgesetz geschaffenen Möglichkeiten ausländischer Studierender, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu suchen.
Im Hinblick auf illegale Zuwanderung hält das Gremium fest: Sie kann nur dann langfristig unterbunden werden, „wenn es gelingt, auch die inländische Nachfrage nach illegaler Beschäftigung zu verringern". Die Bekämpfung des Menschenhandels müsse als besondere politische Herausforderung begriffen werden (vgl. MuB 9/04).
Bei der Bewertung von Aufnahme- und Integrationskapazitäten sei es wichtig, dass die Kriminalitätsbelastungen sachlich und differenziert betrachtet werden. Der Zuwanderungsrat betont in seinem Bericht, dass kein direkter Zusammenhang zwischen Zuwanderung und Terrorismus oder anderen Sicherheitsbedrohungen bestehe. Um die extremistischen Bestrebungen einer kleinen muslimischen Minderheit in Deutschland zu unterbinden, wäre es hilfreich, so der Zuwanderungsrat, „wenn die in Deutschland lebenden Muslime sich auf einen legitimierten zentralen Ansprechpartner für Politik und Gesellschaft einigen würden oder _ nach französischem Beispiel _ einen aus verschiedenen Gruppen zusammengesetzten Rat bilden würden". Thomas Hummitzsch, Humboldt-Universität Berlin
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