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Ausgabe 9
Dezember 2004
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Deutschland: Neue gesetzliche Regelungen gegen Menschenhandel

Der Bundestag hat Ende Oktober schärfere Maßnahmen gegen den Menschenhandel beschlossen. Der Bundesrat kritisiert die Änderung des Strafrechts und rief den Vermittlungssausschuss an. Die Zahl der Opfer von Menschenhandel und damit verbundener Gewalt hat nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) im letzten Jahr zugenommen.

Am 28. Oktober beschloss der Bundestag mit fraktionsübergreifender Mehrheit das Strafrechtsänderungsgesetz (BT-Dr. 15/4048). Nach der Gesetzesnovelle sollen Menschenhändler künftig härter bestraft und die Opfer von Menschenhandel besser geschützt werden. Künftig ist es somit nicht nur strafbar, Menschen in Prostitution zu treiben, sondern auch, die Opfer für pornographische Darstellungen zu missbrauchen.

Die Änderungen des Strafgesetzbuches (§§180b, 181 StGB) nehmen zum einen Bezug auf das Zusatzprotokoll der Vereinten Nationen (UN) zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels vom 18. Dezember 2000 in Ergänzung des internationalen Übereinkommens der UN gegen die transnationale organisierte Kriminalität. Zum anderen wird damit der Rahmenbeschluss der Europäischen Union vom 19. Juli 2002 (2002/629/JI) erfüllt, der die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Ausbeutung der Arbeitskraft vorsieht. Diese Vorgabe des Rates der Europäischen Union sieht die Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten bis zum 1. August 2004 vor.

Zwangsverheiratungen, die bereits jetzt strafbar sind, werden in Zukunft härter bestraft. Sie werden durch die neue gesetzliche Regelung als besonders schwerer Fall von Nötigung behandelt. Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution können künftig Strafanzeige erstatten, ohne direkte Konsequenzen beispielsweise im Falle eines illegalen Aufenthalts fürchten zu müssen. Derzeit sind Opfer ohne gültige Papiere oftmals weder bereit, eine Aussage zu machen, noch Anzeige gegen die Menschenhändler bzw. Zuhälter zu erstatten, da sie umgehend mit ihrer Abschiebung rechnen müssen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonte in diesem Zusammenhang, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen die Opfer aufgrund möglicher Verstöße gegen das Ausländerrecht leichter eingestellt werden können.

Die Kinderhilfsorganisationen UNICEF und ECPAT („End Child Prostitution, Child Pornography and Trafficking of Children for Sexual Purposes“) kritisierten, dass der Schutz von minderjährigen Opfern weiterhin nicht ausreichend gewährleistet sei. Dem hält Zypries entgegen, dass der Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung von Kindern als ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug geahndet wird.

In Reaktion auf die Verabschiedung des Strafrechtsänderungsgesetzes rief der Bundesrat auf Initiative der Mehrheit der Unionsparteien Ende November den Vermittlungsausschuss an (Drs. 846/04). Er kritisiert den vom Bundestag vorgelegten Gesetzesentwurf in mehreren Punkten. Unter anderem wird gefordert, dass das Strafmaß für Zwangsprostitution von Kindern auf zwei Jahre erhöht wird. Zudem soll gegen die „Freier“ von Opfern des Menschenhandels vorgegangen werden. Dies hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in einem von ihr im Sommer eingebrachten Gesetzentwurf, gefordert. Sie konnte sich damit jedoch im Bundestag nicht durchsetzen. Bundesjustizministerin Zypries signalisierte allerdings Gesprächsbereitschaft hinsichtlich einer gesetzlichen Nachbesserung.

Nichtregierungs-Organisationen schätzen die Zahl der Frauen und Kinder, die jährlich gegen ihren Willen in die Europäische Union gebracht und zur Prostitution gezwungen werden, auf 120.000. Nach Schätzungen der UN werden in ganz Europa jedes Jahr etwa 500.000 Frauen und Kinder verschleppt und zur Prostitution gezwungen. Auf rund 10 Mrd. Euro wird der Gewinn beziffert, der jedes Jahr dabei erzielt wird.

Einem BKA-Bericht über Menschenhandel vom Juli dieses Jahres zufolge wurde in Deutschland im Jahr 2003 in 431 Verfahren ermittelt. Dabei wurden 1.110 Tatverdächtige registriert (2002: 821). Der Anteil der deutschen Tatverdächtigen lag 2003 bei ca. 40%. Insgesamt wurden 1.235 Opfer registriert (2002: 811), davon 1.108 Nichtdeutsche. Die überwiegende Zahl der Opfer (80%) kommt aus Ländern Mittel- und Osteuropas: Russland (25,7%), Rumänien (11,6%), Bulgarien (10,4%) und die Ukraine (8,3%). Unter den registrierten Opfern sind rund 5% minderjährig. Etwa die Hälfte der Opfer wurde nach eigenen Angaben mit falschen Versprechungen über die Grenze gelockt. Michael Wuttke, Berlin

Weitere Informationen:
Bundestag (BT-Dr. 15/4048): http://dip.bundestag.de/btd/15/040/1504048.pdf
Bundesrat (Drs. 846/04): http://www1.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/
Pressemitteilung UNICEF: http://www.unicef.de/index.php?id=1393
Pressemitteilung ECPAT: http://www.ecpat.de/aktuell/aktuell.projekte/index.html
BKA: Lagebild Menschenhandel 2003: http://www.bundeskriminalamt.de/lageberichte/mh/2003/mh2003.pdf
Zusatzprotokoll der UN: http://www.unodc.org/unodc/crime_cicp_convention.html
Rahmenbeschluss des Rates: http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33137.htm

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