Die Innenministerkonferenz der Länder (IMK) hat am 29. Dezember 2004 beschlossen, die jüdische Zuwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion zu begrenzen. Dies führte zu einer kontroversen Diskussion zwischen dem Bundesinnenminister, den Innenministern der Länder und dem Zentralrat der Juden in Deutschland.
Hintergrund der Entscheidung der Innenminister ist das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz. Danach liegt die Entscheidung über die Zuwanderungsanforderungen für jüdische Migranten bei den Bundesländern, allerdings in Absprache mit dem Bundesinnenminister.
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Jüdische Zuwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion können seit 1991 dauerhaft nach Deutschland einreisen. Die Aufnahme erfolgte im Rahmen des Kontingentflüchtlingsgesetzes und geht auf einen Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 9. Januar 1991 zurück. Seit 2003 ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg für das Aufnahmeverfahren zuständig. Insgesamt kamen 1993-2003 rund 180.000 jüdische Emigranten nach Deutschland (siehe Tabelle).
Die Innenminister der Länder sehen günstigere Voraussetzungen für die Integration, wenn die Aufnahme jüdischer Zuwanderer, ihrer Ehepartner und Kinder über 12 Jahren von der Beherrschung der deutschen Sprache abhängig gemacht würde. Ebenso sollen die Zuwanderer nachweisen, dass sie nicht von Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld abhängig sein werden. Schließlich sollen sie eine Aufnahmebestätigung einer jüdischen Gemeinde vorlegen.
Als Grund führte CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach an, dass von den seit 1991 rund 200.000 eingewanderten Juden nur rund 80.000 Mitglieder in jüdischen Gemeinden in Deutschland sind. Rund 60% der in Deutschland lebenden jüdischen Zuwanderer seien auf staatliche Hilfe wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe angewiesen, so Julius Schoeps, Mitglied des Parlaments der Jüdischen Gemeinde zu Berlin.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Union Progressiver Juden kritisierten die Beschlüsse der Innenminister scharf. Sie verwiesen auf fehlende Übergangsregelungen etwa für Antragsteller, die bislang noch keine Aufnahmezusagen erhalten haben. Insgesamt betrifft dies nach Angaben des Jüdischen Kulturvereins Berlin etwa 27.000 Personen. Der Zentralrat der Juden beharrt auf einem Mitspracherecht bei der Neuregelung der Einwanderung von Juden. Die Union Progressiver Juden fordert Nachbesserungen, wie eine erleichterte Familienzusammenführung und eine Härtefallklausel.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck sagte, dass es die besonderen Zuwanderungsregeln aufgrund des Antisemitismus in Russland und der historischen Verantwortung Deutschlands gebe. Seiner Ansicht nach bedarf es keiner Neuregelung. Die Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) sprach sich dagegen für die Einführung von Zuwanderungskriterien wie Deutschkenntnisse und Qualifikationen, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, aus. Sie betonte allerdings, dass die Entscheidungen nur in Absprache mit den jüdischen Organisationen getroffen würden. Ähnlich äußerte sich Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Mit dem Beschluss der Innenminister sei Ende Dezember sichergestellt worden, dass die jüdischen Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion, die bereits eine Zusage für eine Aufnahme in Deutschland erhalten haben, auch aufgenommen werden. Die künftige Aufnahme von jüdischen Zuwanderern werde gemeinsam mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland entschieden, so Schily. Dabei gehe es darum, die Integration dieser Menschen sowohl in den jüdischen Gemeinden als auch innerhalb der Kommunen zu erleichtern.
Der Bericht der Unabhängigen Kommission „Zuwanderung" wies 2001 auf ein Integrationsproblem hin: Die Verteilung jüdischer Migranten ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Sie werden überwiegend ländlichen Gebieten zugewiesen, wo wenige Betreuungsmöglichkeiten durch die jüdischen Gemeinden bestehen. Die Kommission schlug daher vor, die Verteilung der Neuzuwanderer so zu regeln, dass eine Zuweisung nur an solche Orte erfolgt, in denen bzw. in deren Nähe eine jüdische Gemeinde etabliert ist. Kostenlose Deutschkurse und Informationsveranstaltungen zur Situation in der Bundesrepublik während der Wartezeit im Heimatland werden ebenfalls vorgeschlagen.
Über den Verbleib der jüdischen Zuwanderer in Deutschland oder eine mögliche Weiterwanderung, z.B. nach Israel oder in die USA, können keine Angaben gemacht werden, so die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Marieluise Beck (Bündnis 90/ Die Grünen). Michael Wuttke, Berlin
Weitere Informationen:
http://www.zentralratdjuden.de
http://www.liberale-juden.de/cms/index.php
http://www.berlin-judentum.de/gemeinde/migration-1.htm
http://www3.bundesrat.de/Site/