Die Europäische Kommission hat am 11. Januar 2005 ein Grünbuch zur Steuerung der Zuwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten vorgelegt. Das Dokument soll die Grundlage für einen intensiven Diskussionsprozess zwischen den EU-Institutionen, den EU-Mitgliedstaaten und interessierten Vertretern der europäischen Zivilgesellschaften bilden. Als Ergebnis will die Kommission bis Ende 2005 einen Strategieplan für die Zuwanderung in die europäischen Arbeitsmärkte erarbeiten.
![[Grafik]](http://www.network-migration.org/miginfo/migration_und_bevoelkerung/artikel/050105a.gif)
Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam (1999) fällt die Regelung der Zuwanderung teilweise in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union (siehe Box 1). Seitdem versucht die Kommission, eine stärkere Harmonisierung der Zuwanderung zu erreichen. Im Bereich der Asyl- und der Integrationspolitik wurden bereits gemeinsame Regelungen in Form von Mindeststandards geschaffen (vgl. MuB 4/04; 9/04). Ebenso wurde eine Reihe von Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Einwanderung beschlossen (vgl. MuB 6/02; 6/03).
Die Kommission hält eine stärkere Harmonisierung der Migrationspolitik für erforderlich, denn die geltenden Rechtsvorschriften für die Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für Drittstaatenangehörige sind in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich (vgl. MuB-Länderprofile). Der Verwaltungsaufwand für Erwerbssuchende und Unternehmen, die Drittstaatenangehörige einstellen wollen, sei daher sehr hoch.
Zudem weist die Kommission darauf hin, dass die Bevölkerung der EU aufgrund des Geburtenrückgangs und höherer Lebenserwartungen altert. Bei gleich bleibender Zuwanderung werde die Erwerbsbevölkerung der 25 EU-Mitgliedstaaten im Zeitraum 2010 bis 2030 um etwa 20 Mio. Personen schrumpfen. Dies könnte ein geringeres Wirtschaftswachstum zur Folge haben. Es müsse ebenfalls berücksichtigt werden, so die Kommission, dass es zunehmend einen Wettbewerb um Arbeitskräfte zwischen den großen Wirtschaftsblöcken in Europa, Nordamerika und Asien gebe. Ferner sei eine langfristig angelegte Politik erforderlich, damit gewährleistet werden kann, dass Zuwanderung in die EU-Arbeitsmärkte legal erfolge.
Das Grünbuch stellt keine fertigen Konzepte vor, sondern beschränkt sich auf die Festlegung zentraler Fragestellungen, die den Diskussionsprozess strukturieren sollen.
Globale oder sektorale Regelung: Gegenwärtig herrscht in einigen Sektoren Arbeitskräftemangel. Demgegenüber stehen etwa 18 Mio. Arbeitslose in den 25 EU-Ländern. Dies wirft die Frage auf, ob eine globale oder sektorenspezifische Lösung gewählt werden soll.
![[Grafik]](http://www.network-migration.org/miginfo/migration_und_bevoelkerung/artikel/050105b.gif)
Nationale und EU-Bestimmungen: Das Recht der einzelne Mitgliedstaaten, das Einwanderungsniveau selbst zu steuern, wird von der EU ausdrücklich in ihrem Grünbuch und im Verfassungsvertrag anerkannt (Artikel III-267(5), siehe Box 2). Gleichzeitig hält die Kommission eine Angleichung der Verfahren und Kriterien für die Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für nötig.
Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen: Die Einführung eines „Green Card-Systems“ nach US-amerikanischem Vorbild würde Personen das Recht geben, überall in der EU eine Beschäftigung aufzunehmen. Zu diskutieren ist, auf welcher Grundlage ein solcher Aufenthaltstitel erteilt werden könnte und in welcher Beziehung diese EU-Genehmigung zu den von den Mitgliedstaaten ausgestellten Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen stehen soll.
Genehmigungsverfahren: Das Grünbuch wirft die Frage auf, ob Drittstaatsangehörige nur dann eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erhalten sollten, wenn es keine Bürger des jeweiligen Mitgliedslandes bzw. EU-Bürger für die offenen Stellen gibt. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls geklärt werden, ob eine Arbeitsgenehmigung nur für einen bestimmten Arbeitsplatz Gültigkeit haben soll. Denkbar wäre auch ein flexibles System, dass es Angehörigen von Drittstaaten ermöglicht, den Arbeitsplatz zu wechseln, wenn er die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt (Ausbildung, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung etc.).
Rechte und Integration: Ferner stellt sich die Frage, ob die Erteilung wirtschaftlicher und sozialer Rechte von der Länge des Aufenthalts abhängig gemacht werden soll. Auch hinsichtlich der Rückkehr von zeitlich befristeten Arbeitskräften in ihr Herkunftsland sowie diesbezüglicher Verpflichtungen der Herkunftsländer besteht noch Klärungsbedarf.
Bei der Vorstellung des Grünbuchs in Straßburg sagte der zuständige EU-Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit Franco Frattini: „Es ist an der Zeit, auf der untersten Ebene anzusetzen, anstatt von oben herab Vorgaben zu machen, und die Meinungen aller interessierten Kreise einzuholen. Ich weiß, dass die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, die Gewerkschaften, die Arbeitgeberverbände und die anderen Akteure in dieser Frage unterschiedlicher Meinung sind und unterschiedliche Bedürfnisse haben.“ Frattini betonte, dass diese Divergenzen überwunden werden müssen, „wenn die EU eine umfassende Strategie für die Wirtschaftsmigration, bezogen auch auf die demographische Entwicklung, erarbeiten soll, die es ihr dann erlaubt, die Migrationsströme besser zu bewältigen. Dies ist wichtig, damit sich die EU zur wettbewerbsfähigsten Wirtschaft entwickelt und somit die in Lissabon abgesteckten Ziele verwirklicht werden“.
Die Kommission will im Juli 2005 für alle Interessierten eine öffentliche Anhörung zum Thema veranstalten und bis Ende des Jahres einen Strategieplan ausarbeiten, in den die Ergebnisse dieser Anhörung einfließen sollen. me
Diskussionsbeiträge können bis zum 15. April
2005 an folgende Mailadresse geschickt werden:
jls-economic-migration@cec.eu.int
Weitere Informationen:
http://europa.eu.int/comm/
http://europa.eu.int/