Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur so genannten Visa-Affäre, der Mitte Dezember 2004 auf Drängen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eingerichtet wurde, hat seine Arbeit aufgenommen. Er soll klären, ob die Handhabung der Visa-Vergabe im Ausland möglicherweise Schwarzarbeit, Schleusertum, Prostitution oder terroristische Absichten begünstigt habe (vgl. MuB 9/04).
In den vergangenen Monaten waren mehrfach Korruptionsvorwürfe im Umfeld deutscher Botschaften und Konsulate bekannt geworden. Auch die EU-Kommission will jetzt untersuchen, ob und inwieweit die deutsche Visa-Vergabepraxis gegen europäisches Recht verstoßen hat.
Im März 2000 verabschiedete das Auswärtige Amt (AA) einen vom damaligen Staatssekretär Ludger Volmer (Bündnis 90/Die Grünen) angeregten Erlass zur Visa-Vergabe, der den Auslandsvertretungen einen größeren Ermessensspielraum verlieh. Das von Bundesaußenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) unterzeichnete Dokument („Volmer-Erlass“) führte Kriterien für die Visa-Vergabe näher aus, so zum Beispiel in welchen Fällen einem Antragsteller die Einreise versagt werden kann und wie bei Zweifeln an dessen Rückkehrwilligkeit vorzugehen sei. In dem Erlass findet sich auch jene strittige Passage, mit der die Opposition ihre Vorwürfe untermauern will: Bei Fällen, in denen sich Faktoren, die für bzw. gegen eine Visum-Erteilung sprechen, „die Waage halten, gilt: in dubio pro libertate - im Zweifel für die Reisefreiheit“.
2001 wurde ein so genannter Reiseschutzpass eingeführt. Dieser Schutzpass konnte an die Stelle individueller Einladungen treten, bei denen die Einladenden für mögliche Kosten und Aufwendungen der Reisenden (z.B. Krankenbehandlung, Rücktransport) hafteten. Mit dem käuflich zu erwerbenden Schutzpass verband sich eine Reiseversicherung, die im Anlassfall für solche Kosten aufkam. Die Konsularabteilungen der deutschen Botschaften Osteuropas verzeichneten daraufhin stark steigende Antragszahlen.
Bereits im Jahr 2001 äußerten das Bundesinnenministerium und das Bundeskriminalamt Bedenken, dass der so genannte „Volmer-Erlass“ dem Schengener Abkommen widersprechen und der Reiseschutzpass eine erhebliche Rolle bei der Schleusungskriminalität spielen könnte.
Im Frühjahr 2002 wurde von der Visa-Stelle der Botschaft in Kiew ein Bericht erstellt, in dem auf verschiedene Missstände aufmerksam gemacht wurde. Aufgrund der Zustände in einigen Botschaften Osteuropas wies das Auswärtige Amt im Juni 2002 an, die Reiseschutzpässe in der Ukraine in der Folgezeit nicht mehr zu akzeptieren. Seit dem Frühjahr 2003 werden die Reiseschutzpässe bei der deutschen Visa-Vergabe weltweit nicht mehr anerkannt. Seither werden im Vorfeld wieder Reisegründe, Einladungen durch in Deutschland lebende Bezugpersonen oder Geschäftspartner sowie Reisearrangements geprüft.
Im Oktober 2004 wurden die deutschen Auslandsvertretungen mit dem nach dem AA-Staatssekretär Jürgen Chrobog benannten „Chrobog-Erlass“ zusätzlich angewiesen, Sicherheitsaspekten bei der Prüfung den Vorrang zu geben (vgl. MuB 9/04).
Seit dem 20. Januar 2005 tagt der Untersuchungsausschuss, der klären soll, ob „durch Mitglieder der Bundesregierung oder durch andere Personen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung durch Erlasse, Weisungen oder in sonstiger Weise seit Oktober 1998 bei Anwendung des geltenden Ausländerrechts die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder anderer Schengenstaaten beeinträchtigt oder gefährdet wurde“. Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Botschaften in Moskau, Kiew, Tirana und Pristina.
Wegen der Handhabung der Visa-Vergabe in den letzten Jahren steht Bundesaußenminister Fischer gegenwärtig stark unter Druck. Am 14. Februar 2005 erklärte er dazu: „Für mögliche Versäumnisse und Fehler meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trage ich die politische Verantwortung. Es gilt das Prinzip der Ministerverantwortung, und ich stehe hier vor meinen Mitarbeitern.“
Die EU-Kommission wird auf Antrag einiger Europaabgeordneten der Union die Rechtmäßigkeit der deutschen Regelungen untersuchen. Der Sprecher von EU-Justizkommissar Franco Frattini sagte dazu: „Die Umsetzung der Schengen-Regeln ist Sache der Mitgliedstaaten, aber deren Vorschriften müssen natürlich dem EU-Gesetz entsprechen.“ Es solle eine rein juristische Prüfung und keine politische Bewertung des Vorganges stattfinden. Aus Portugal kam bereits der Vorwurf, Deutschland sei für die Einreise von hunderttausenden Schwarzarbeitern aus Osteuropa in die EU verantwortlich. Thomas Hummitzsch, Humboldt-Universität Berlin