Die politische Auseinandersetzung um die so genannte Visa-Affäre hat sich weiter zugespitzt. In mehreren Sitzungen des eigens dafür eingerichteten parlamentarischen Untersuchungsausschusses konnte bislang keine Klarheit über die Folgen des so genannten Volmer-Erlasses sowie über die politischen Verantwortlichkeiten erzielt werden.
Der nach dem damaligen Staatssekretär im Auswärtigen Amt Ludger Volmer (Bündnis 90/Die Grünen) benannte Erlass vom März 2000 sah vor, bei der Vergabe von Visa in Zweifelsfällen für die Reisefreiheit zu entscheiden (vgl. MuB 9/04, MuB 2/05). Die Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP werfen der Bundesregierung nun vor, durch die daraus resultierende relativ liberale Praxis der Visa-Vergabe in den Jahren 2000 bis 2002 Schleuserkriminalität, Menschenhandel und Zwangsprostitution gefördert und außerdem gegen geltendes Schengenrecht verstoßen zu haben.
Die deutsche Botschaft in Kiew hatte im Jahr 2001 211.072 und 2002 weitere 297.391 Visa ausgestellt (1998: rund 133.000). Zeitungsberichten zufolge geht der Bundesgrenzschutz davon aus, dass etwa 50 bis 70% dieser Visa aufgrund falscher Einladungen oder anderer gefälschter Papiere ausgestellt worden seien. Infolge dessen sei es zu einem massenhaften Missbrauch der Visa und zu einem sprunghaften Anstieg der Einreisen von Ukrainern in den Schengenraum via Deutschland gekommen. Ein Kriminalhauptkommissar des Bundeskriminalamtes (BKA) sagte vor dem Untersuchungsausschuss aus, dass das BKA bereits im Laufe des Jahres 2000 Kenntnis von der wachsenden Zahl von Visa-Erschleichungen in der deutschen Botschaft in der Ukraine hatte. Diese Informationen seien im Vorfeld der deutsch-ukrainischen Regierungskonsultationen im Dezember 2001 auch an das Bundesinnenministerium weitergeleitet worden.
Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Hans-Peter Uhl (CSU) sagte hinsichtlich der in den Jahren 2001 und 2002 stark gestiegenen Einreisen aus der Ukraine: „Die Mehrzahl von ihnen sind bestenfalls Schwarzarbeiter und viele sind Kriminelle". Viele der Frauen seien „zwangsweise nach Deutschland verschleppte Prostituierte". Die Union konnte diese Behauptungen bislang jedoch nicht beweisen.
Analysen von Kriminalstatistikern und diversen wissenschaftlichen Instituten zeigen dagegen, dass der Anteil von Ukrainern an den genannten Deliktarten gering ist. Prof. Dr. Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen sieht den Anteil von ukrainischen Tatverdächtigen bei Delikten wie Gewaltkriminalität, Sexualverbrechen sowie Mord und Totschlag seit 1999 nahezu unverändert. Das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht weist darauf hin, dass seit 1999 die Opferzahlen bei Ukrainerinnen im Menschenhandel rückläufig sind. Da der Anteil von Ukrainerinnen an der Gesamtzahl ausländischer Opfer sank, sei der Vorwurf der Union nicht haltbar, dass die liberale Visa-Politik zu Zwangsprostitution geführt habe. Außerdem sei es erwiesen, dass vielmehr rigide ausländerrechtliche Bestimmungen den Menschenhandel verschärfen, da dadurch die Abhängigkeit der Frauen von den Schleusern vergrößert werde.
Das Tübinger Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) wies Interpretationen seiner Forschungsergebnisse durch Unionspolitiker zurück. Während die Union die Analysen des IAW als Beleg für Milliardenschäden durch ukrainische Schwarzarbeiter wertete, stellte der IAW-Geschäftsführer Harald Strotmann klar, dass die Schwarzarbeit zwischen 2000 und 2003 zwar tatsächlich zugenommen habe, dies jedoch nicht mit Schleuserkriminalität, sondern vielmehr mit wirtschaftspolitischen Faktoren zusammenhänge.
Richter und Staatsanwälte, die vor dem Ausschuss aussagten, trugen gegensätzliche Sichtweisen zu den Folgen des Volmer-Erlasses vor. Die am Kölner Schleuser-Prozess (Az: 100 JS 147/01) maßgeblich beteiligten Richter Ulrich Höppner und Oberstaatsanwalt Egbert Bülles bezeichneten den Volmer-Erlass als widersprüchlich zu den Konsularregeln der Schengener Vertragsstaaten und warfen der Bundesregierung eine Mitverantwortung an der Schleuserkriminalität vor. Bülles erklärte, dass die Schleusungen „mit Hilfe und mit Kenntnis der Ministerien" erfolgt seien. Der für den Memminger Schleuser-Prozess (Verschlusssache) zuständige Staatsanwalt Wolfgang Maier entlastete hingegen die Bundesregierung von dem Vorwurf, der Volmer-Erlass habe die Schleuserkriminalität erleichtert. „Für mich haben die Erlasse keine Rolle gespielt", so Maier vor dem Untersuchungsausschuss.
Bundesaußenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) hatte auf dem Landesparteitag der Grünen in Nordrhein-Westfalen Ende Februar eingeräumt, die politische Verantwortung für Fehler bei der Visa-Vergabe zu tragen. Gleichzeitig appellierte er an die Unionsparteien, damit aufzuhören, das Volk der Ukraine „als Kriminelle zu stigmatisieren". Auch der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag Volker Rühe (CDU) warnte davor, gegenüber der Ukraine eine ausschließlich restriktive Einreisepolitik zu betreiben. „Weil in der Vergangenheit zu viele von den Falschen gekommen sind, darf man jetzt nicht die Richtigen aussperren", so Rühe.
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag Katrin Göring-Eckardt verteidigte die Visa-Politik der rot-grünen Bundesregierung, nur der Umgang mit den neuen Regelungen sei falsch gewesen. „Die Visa-Politik war eine Fortsetzung der Entwicklungen, die sich seit dem Fall des Eisernen Vorhangs vollziehen: die Rückkehr der mittel- und mittelosteuropäischen Staaten nach Europa", so Göring-Eckhardt.
Diverse Verbände im internationalen Jugend- und Kulturaustausch kritisieren, dass seit dem Aufflammen der Debatte um die Visa-Affäre zahlreiche Austauschprojekte bedroht seien. Da die Botschaften angesichts des öffentlichen Drucks nun besonders zurückhaltend agierten, würden Visa in vielen Fällen trotz Einladungen von deutscher Seite abgelehnt. Die ukrainische Regierung hingegen kündigte an, dass EU-Bürgern ab Mai 2005 Visa-Freiheit bei Reisen in die Ukraine gewährt werden solle. Im Gegenzug hoffe man auf Erleichterungen bei der Visa-Politik der Europäischen Union.
Die Forderung der Opposition und einzelner SPD-Politiker, das Auswärtige Amt solle angesichts der Visa-Affäre Kompetenzen bei der Erteilung von Einreisegenehmigungen an das Bundesinnenministerium abgeben, wiesen Sprecher beider Ministerien zurück. sta
Weitere Informationen:
www.bundestag.de/parlament/ua/2_ua
www.iaw.edu/pdf/pm2005-03.pdf