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Ausgabe 3
April 2005
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Sudan: Bericht der UN-Sonderkommission

Die Kriegsverbrechen im Sudan sollen juristisch verfolgt werden. Das fordert der Bericht einer im September 2004 eingesetzten Untersuchungskommission zu den Vorgängen in der sudanesischen Region Darfur, den der Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi Annan am 1. Februar 2005 präsentierte. Der Bericht wurde an den UN-Sicherheitsrat weitergeleitet. Dieser soll jetzt Maßnahmen ergreifen, die den Konflikt beenden, aber auch juristisch eingreifen, so Annan in seiner Stellungnahme zur Präsentation des Berichts.

Mit der Resolution 1564 hatte der UN-Sicherheitsrat am 18. September 2004 beschlossen, eine Untersuchungskommission in die sudanesische Region Darfur zu entsenden (vgl. MuB 7/04). Beobachter aus Italien, Ägypten, Pakistan, Südafrika und Ghana bildeten die 5-köpfige Kommission. Die internationalen Experten nahmen am 25. Oktober 2004 ihre Arbeit auf und besuchten die Region mehrmals. Sie wurden durch Personal des Hohen Kommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte unterstützt. Ziel war es, herauszufinden, wer die Verantwortlichen der Gewalttaten im Rahmen des Darfur-Konflikts sind und wo sie gegen internationales Recht oder die Menschenrechte verstoßen haben.

Der Bericht macht deutlich, dass sich sowohl die sudanesische Regierung und die regierungstreuen „Dschandschawid“-Reitermilizen als auch die gegen die Regierung kämpfenden lokalen Rebellengruppen, das Sudan Liberation Movement (SLM) und das Justice and Equality Movement (JEM), verschiedener Verletzungen des internationalen Rechts und der Menschenrechte schuldig gemacht haben. Die Kommission zählt u.a. Tötungen, Folter, Vergewaltigungen, Vertreibungen sowie Plünderungen und Zerstörungen von Ortschaften auf. Solche Vorgänge waren auch während der Untersuchung im Gange. Unter diesen Verbrechen litten vor allem die so genannten „afrikanischen“, nicht-nomadischen Stämme (Fur, Zaghawa, Jebel, Aranga oder Massalit). Aus diesen Stämmen kommt die Mehrzahl der Rebellen.

[Grafik]

Daher untersuchte die Kommission die Frage, ob die Gewalttaten der Regierung und der unter ihrer Kontrolle agierenden Milizen unter die UN-Völkermordkonvention von 1948 fallen (siehe Box).

Die Experten kommen zu folgendem Schluss: Die Angriffe und Vertreibungen hatten nicht die Vernichtung der ethnischen, nationalen oder religiösen Gemeinschaften der Stämme zum Ziel. Keiner der beiden Seiten kann die Absicht zum Genozid unterstellt werden. Insbesondere von Seiten der amerikanischen Regierung war im vergangenen Jahr dieser Vorwurf geäußert worden (vgl. MuB 7/04). Der Bericht räumt jedoch ein, dass Einzelpersonen die Intention eines Völkermords vorgeworfen werden könne.

Die Untersuchungskommission hinterlegte eine Namensliste bei UN-Generalsekretär Kofi Annan. Es ist wahrscheinlich, dass die aufgeführten Personen Verantwortung für die Gewaltverbrechen tragen. Ihrer Verfolgung und Bestrafung müsse der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag nachgehen, sobald der UN-Sicherheitsrat, als zuständiges Organ, diesen dazu ermächtigt hat.

Im Rahmen dieses Berichts geht die Kommission gesondert auf die Vertreibungen der Stämme aus ihren Dörfern und deren Zerstörungen ein (vgl. MuB 2/04, 4/04, 5/04, 1/05). Von den knapp 2,5 Mio. betroffenen Personen in der Krisenregion wurden nach UN-Angaben etwa 1,7 Mio. Sudanesen innerhalb der Darfur-Region vertrieben. Weitere 203.000 Personen sind in den benachbarten Tschad geflohen (vgl. MuB 6/04). Am stärksten vom Konflikt betroffen sei West-Darfur, wo sich rund 653.000 Personen auf der Flucht befinden. Im Südteil der Darfur-Region wurden rund 596.000 Personen aus ihren Dörfern vertrieben. Im weniger stark betroffenen Norden flohen 403.000 Personen vor den Angriffen, so der Kommissionsbericht.

Die rund 1,7 Mio. Flüchtlinge innerhalb Darfurs befänden sich derzeit in „sicheren Gebieten“. Etwa 300.000 Personen seien in Camps untergebracht und 400.000 in ihre Heimatdörfer zurückgekehrt. Der UN-Koordinator für humanitäre Angelegenheiten und Nothilfe Jan Egeland sagte, das derzeitige Anschwellen der Flüchtlingscamps belege die anhaltende Unsicherheit in der Region.

Die Flüchtlingsbewegungen wurden durch massive Zerstörungen und Plünderungen von Dörfern und Städten begleitet. Neben den Häusern und Hütten der Bewohner wurden auch die wenigen Hilfsmittel der Wasserbeförderung und Nahrungsbeschaffung in den betroffenen Orten vernichtet. Die Kommission berichtet von zahlreichen verlassenen und zerstörten Ansiedlungen. Die genaue Anzahl der zerstörten Dörfer nennt der Bericht nicht, beruft sich aber auf verschiedene Quellen, die von 700 bis 2.000 betroffenen Ortschaften ausgehen.

Die Expertenkommission der UN beurteilt den Konflikt in ihrem Bericht abschließend „als Bedrohung für Frieden und Sicherheit weltweit“ und fordert den UN-Sicherheitsrat auf, aktiv zu werden. Die von der sudanesischen Regierung ergriffenen Maßnahmen beurteilen die Spezialisten weder als angemessen noch als ausreichend. Um die Situation im Sudan zu verbessern, gibt der Bericht Handlungsempfehlungen an die sudanesische Regierung und die internationale Gemeinschaft, die so schnell wie möglich umgesetzt werden sollten. th

Der Bericht kann online heruntergeladen werden unter:
www.un.org/News/dh/sudan/com_inq_darfur.pdf
Weitere Informationen:
www.un.org
www.preventgenocide.org/law/convention/text.htm#II

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