Im Rahmen des aktuellen Legalisierungsprogramms sind bei den spanischen Behörden nahezu 700.000 Anträge von illegal anwesenden Ausländern eingegangen. So viele Anträge gab es bislang bei vergleichbaren Maßnahmen noch nie. Während die spanische Regierung von einem „beispiellosen Erfolg" sprach, kritisierten sowohl die konservative Opposition als auch einige EU-Mitgliedstaaten die massive Legalisierung und warnten vor einer Sogwirkung.
Das Legalisierungsprogramm wurde im September vergangenen Jahres von der seit Frühjahr 2004 amtierenden Mitte-Links-Regierung unter Ministerpräsident José Luis Zapatero (PSOE) angekündigt (MuB 7/04). Im Gegensatz zu früheren Legalisierungen stützt sich das Programm primär auf die Stellung der Migranten auf dem Arbeitsmarkt.
Die Frist zur Einreichung von Legalisierungsanträgen begann am 7. Februar und endete am 7. Mai 2005. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 690.679 Anträge eingereicht. Zunächst sah die Legalisierungskampagne vor, dass Antragsteller ein Leumundszeugnis, einen Auszug aus dem kommunalen Einwohnerregister sowie einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen müssen. Nachdem die Legalisierung in den ersten Wochen unerwartet langsam anlief, kündigte die spanische Regierung im April eine Lockerung der Bestimmungen an. Anstelle des Auszugs aus dem Melderegister konnten seitdem auch andere Dokumente als Nachweis über einen Aufenthalt in Spanien vor dem Stichtag 8. August 2004 vorgelegt werden. Vor allem in den letzten Tagen vor Ablauf der Frist bildeten sich vor den Behörden lange Schlangen. Obwohl die Anträge von den Arbeitgebern einzureichen waren, erschienen zunehmend auch betroffene Migranten.
Die spanische Regierung rechnete zu Beginn der Legalisierungskampagne mit bis zu 800.000 Anträgen. Arbeits- und Sozialminister Jesús Caldera (PSOE) zeigte sich angesichts der fast 700.000 gestellten Anträge zufrieden. Die Schattenwirtschaft sei weitgehend trockengelegt worden. Die Zahl der illegal anwesenden Ausländer in Spanien wird im Allgemeinen mittels der Differenz zwischen kommunalem Melderegister und Inhabern von Aufenthaltsgenehmigungen berechnet. Zum 1. Januar 2005 betrug die Zahl der Ausländer im kommunalen Melderegister knapp 3,7 Mio. Personen, davon rund 3 Mio. im erwerbsfähigen Alter. Am 31. März 2005 verfügten hingegen nur rund 2,1 Mio. Ausländer über eine Aufenthaltsgenehmigung. Unter Berücksichtigung des erwerbsfähigen Alters schätzte das spanische Arbeits- und Sozialministerium die Zahl der „legalisierungsfähigen Ausländer" auf 800.000 bis 820.000 Personen.
Zusätzlich sei laut Arbeits- und Sozialministerium die Legalisierung des Aufenthaltsstatus von Familienangehörigen der Antragssteller zu erwarten, wobei von einer Gesamtzahl von 400.000 Personen ausgegangen wird. Durch die neu erfassten Arbeitsverhältnisse werden in den Sozialversicherungskassen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 1 bis 1,5 Mrd. Euro erwartet.
Der Vorsitzende der oppositionellen konservativen Volkspartei (PP) und ehemalige Innenminister Mariano Rajoy warf der Regierung vor, mit der Legalisierungskampagne eine Sogwirkung für den weiteren Zuzug undokumentierter Einwanderer geschaffen zu haben. Unerwähnt blieb, dass auch unter der PP-Regierung von 1996 bis 2004 mehrere Legalisierungen durchgeführt wurden (vgl. MuB 5/00, 7/00, 10/03).
Auch die Regierungen einiger EU-Mitgliedstaaten äußerten Bedenken. Der deutsche Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sagte, dass die spanische Entscheidung Konsequenzen für die anderen EU-Staaten habe und legalisierte Migranten etwa nach Frankreich oder Deutschland weiterreisen könnten. Sprecher der Europäischen Kommission wiesen jedoch darauf hin, dass die jetzt in Spanien legalisierten Migranten frühestens in fünf Jahren, also ab 2010, volle Personenfreizügigkeit in der EU genießen. Auf einer EU-Ratssitzung am 24. Februar 2004 hatten die Justiz- und Innenminister die Einrichtung eines Mechanismus zur gegenseitigen und frühzeitigen Information über migrationspolitische Initiativen wie das spanische Legalisierungsprogramm vereinbart.
Wenige Tage nach Abschluss der Legalisierungskampagne wurden erste statistische Details veröffentlicht. Demnach arbeiten 31,7 % der Antragsteller in privaten Haushalten, 20,8 % im Baugewerbe, 14,6 % in der Landwirtschaft und 10,4 % im Hotel- und Gaststättengewerbe. Den größten Anteil von Antragstellern verzeichneten Madrid, Katalonien, die Comunidad Valenciana sowie Andalusien. 20,3 % der Antragsteller waren Ecuadorianer, 17,2 % Rumänen und 12,5 % Marokkaner. Mit 58,8 % waren Männer deutlich stärker vertreten als Frauen (41,2 %).
Die spanische Regierung kündigte an, dass es unter Ministerpräsident Zapatero keine weiteren Legalisierungen geben werde. Stattdessen sollen nun verstärkt Arbeitsplatzkontrollen durchgeführt und zügigere Abschiebungen ermöglicht werden. Innerhalb eines Jahres sind etwa 200.000 Kontrollen vorgesehen. Bei Verstößen sollen Strafgelder von bis zu 60.000 Euro pro illegal beschäftigtem ausländischem Arbeitnehmer verhängt werden.
Spanien hat sich in den letzten Jahren zu einem Hauptzielland für Migranten entwickelt (vgl. MuB 10/03). Nach Angaben des Nationalen Statistischen Instituts (Instituto Nacional de Estadística, INE) betrug der Ausländeranteil zu Jahresbeginn 2005 rund 8,4 %. Vor fünf Jahren (2000) betrug der Ausländeranteil lediglich 2,3 %. sta
Weitere Informationen:
www.extranjeros.mir.es (Spanisch u.
Englisch)
www.mtas.es/migraciones/default.htm
(Spanisch)
www.eu2005.lu/