Die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland nimmt weiter ab. Wie das Statistische Bundesamt im Juli bekannt gab, wurden im Jahr 2004 insgesamt 127.150 Personen eingebürgert. Der Trend rückläufiger Einbürgerungszahlen hält auch im vierten Jahr nach Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes an.
![[Grafik]](http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/artikel/050701.gif)
Im Vergleich zu 2003, als 140.731 Personen eingebürgert wurden, liegt der Rückgang bei rund 13.600 (9,6 %). Der Höchststand an Einbürgerungen wurde 2000 erreicht, als das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft trat (vgl. MuB 1/00). Damals erhielten 186.688 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft. Seitdem sank die Zahl kontinuierlich (siehe Grafik).
Wie in den Jahren zuvor waren Türkischstämmige mit 44.465 die größte Gruppe der Eingebürgerten (35 % aller Eingebürgerten). Im Vergleich zu 2003, als die Zahl der Eingebürgerten dieser Gruppe bei 56.244 lag, beträgt der Rückgang 20,9 %. Die Zahl eingebürgerter Türkischstämmiger ist bereits seit 1999 rückläufig, als mit 103.900 der bisherige Höchststand verzeichnet wurde. Der Rückgang der Einbürgerungszahlen ist somit nicht zuletzt auf die nachlassende Einbürgerungsneigung von Türken zurückzuführen.
Die nächstgrößten Gruppen nach Türkischstämmigen kommen aus Polen (7.499 bzw. 5,9 % aller Eingebürgerten) und dem Iran (6.362 bzw. 5 %). Insbesondere die Zahl der Eingebürgerten aus Polen, die 2003 bei 2.990 lag, ist deutlich angestiegen (+150,8 %).
Die wichtigste rechtliche Grundlage für eine Einbürgerung war ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt sowie eine Aufenthaltserlaubnis bzw. berechtigung. 82.950 der Eingebürgerten erhielten den deutschen Pass auf Grundlage dieser Regelung, bei weiteren 19.929 Eingebürgerten handelte es sich um Ehepartner bzw. Kinder dieser Personen.
Während eine Sprecherin der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die aktuellen Zahlen bedeuteten eine „Normalisierung des Einbürgerungsprozesses", zeigte sich Kenan Kolat, stellvertretender Vorsitzender der Türkischen Gemeinde Deutschlands, besorgt über die rückläufige Zahl der Eingebürgerten türkischer Herkunft. Gerade die Regelung zur Vermeidung der doppelten Staatsbürgerschaft habe der Integration „einen Bärendienst" erwiesen, so Kolat. Er spielte damit darauf an, dass Eingebürgerte bei Wiederannahme des türkischen Passes automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren (vgl. MuB 2/05). Faruk Sen, Direktor des Zentrums für Türkeistudien (ZfT) an der Universität Duisburg-Essen, nannte neben der fehlenden Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft einen „gewissen Sättigungseffekt" bei türkischen Migranten als Grund.
Bereits vor Bekanntgabe der neuesten Zahlen hatte die Bundesintegrationsbeauftragte Marieluise Beck Ende Juni darauf hingewiesen, dass seit dem 1. Januar 2000 etwa 1 Mio. Zuwanderer zu deutschen Staatsbürgern geworden seien. 800.000 wurden eingebürgert, weitere 200.000 Kinder ausländischer Eltern erhielten mit der Geburt den deutschen Pass. Sie erinnerte daran, dass in den fünf Jahren seit In-Kraft-Treten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes mehr Menschen eingebürgert worden seien als in den 20 Jahren davor. Angesichts der rückläufigen Zahl von Einbürgerungen verlangte sie zugleich „ein einbürgerungsfreundliches Klima, das Einbürgerungen befördert und aktiv über die Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft informiert".
4,5 Mio. (67 %) der Ende 2004 in Deutschland lebenden Ausländer erfüllen die für eine Einbürgerung notwendige Aufenthaltsdauer von 8 Jahren (vgl. MuB 5/05). Das rein quantitative Einbürgerungspotenzial ist somit wesentlich größer als die Zahl der tatsächlich erfolgten Einbürgerungen. vö
Weitere Informationen:
www.destatis.de/presse/deutsch/pm2005/p3040025.htm
www.integrationsbeauftragte.de/gra/daten/daten.php