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Ausgabe 7
September 2005
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Kurzmeldungen - Europa

Irland: Green Card für Höherqualifizierte
Mit der Einführung einer befristeten Green Card für Höherqualifizierte will Irland Unternehmen künftig die Beschäftigung begabter Einwanderer erleichtern. Das Arbeitsministerium in Dublin stellte Ende Juni sein Gesetzesvorhaben (Employment Permits Bill 2005) vor. Dieses soll Firmen ermöglichen, kurzfristig gut ausgebildete Immigranten einzustellen. Mit diesem Gesetz kann die Regierung alle zwei Jahre die Zahl der Arbeitsgenehmigungen für Einwanderer und nach Branchen festlegen. Zudem soll es die Rechte der Einwanderer besser schützen, indem die Green Cards auf den Arbeitnehmer und nicht auf den Arbeitgeber ausgestellt werden. Gewerkschaften und Einwandererverbände hatten das bisherige System kritisiert, weil es ihrer Ansicht nach die Ausbeutung ausländischer Arbeiter begünstigte. Die Details zur Umsetzung des Gesetzes werden noch ausgearbeitet.
www.entemp.ie/press/2005/20050629b.htm (Presseerklärung des Arbeitsministers)

Niederlande: Van Goghs Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt
Wegen Mordes am islamkritischen Filmemacher Theo van Gogh ist der 27-jährige marokkanischstämmige Niederländer Mohammed Bouyeri zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde am 12. Juli 2005 verkündet. Bouyeri beschuldigte während des Prozesses sein Opfer, den Islam beleidigt zu haben, und betonte, er würde eine solche Tat wieder begehen. Dass der Verurteilte Revision einlegt, gilt als unwahrscheinlich, da er es bisher ablehnte, sich in irgendeiner Weise zu verteidigen. Bouyeri hatte van Gogh am 2. November vergangenen Jahres in Amsterdam auf offener Straße niedergeschossen und erstochen. Die Tat löste in den Niederlanden eine Welle religiös motivierter Gewalt und eine Debatte über das niederländische Integrationsmodell aus (vgl. MuB 9/04, 5/05). www.focus-migration.de (Kurzdossier Niederlande)

Italien: Massenabschiebungen sind rechtmäßig
Entgegen der europäischen Menschenrechtskonvention erklärte das römische Kassationsgericht in oberster Instanz Massenabschiebungen von illegalen Einwanderern für rechtens. Die Mailänder Staatsanwaltschaft hatte gegen das richterliche Verbot einer Abschiebung von 15 rumänischen Roma vom August 2004 Berufung eingelegt. Die Abschiebungen stünden nicht in der „Logik von Ausweisungen aufgrund ethnischer Zugehörigkeit", so die Urteilsbegründung.

Frankreich: „Null-Toleranz-Politik"
Als Reaktion auf die Terroranschläge in London am 7. Juli hat der französische Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) einen schärferen Umgang mit radikalen Islamisten angekündigt. Der Staat müsse „sehr viel härter gegen diejenigen vorgehen, die junge Selbstmordattentäter anwerben", sagte der Minister Ende Juli in einem Interview. Er werde „mit Blick auf französische Imame, die gewaltverherrlichende und fundamentalistische Reden halten, Verfahren zur Verwirkung der Staatsbürgerschaft wieder beleben", sagte Sarkozy. Frankreich werde zudem „systematisch alle ausweisen, die unsere Werte nicht respektieren und keine Franzosen sind", so der Minister weiter. „Es gilt jetzt null Toleranz." Ende Juli wurden zwei so genannte Hassprediger nach Algerien abgeschoben.

Frankreich: Schnellere Einführung von „ePässen"
Das französische Innenministerium kündigte an, dass bereits in diesem Herbst Reisepässe mit digitalem Foto und elektronischen Chips ausgegeben werden. Die Regierung überspringt damit eine Etappe, da die Pässe ursprünglich vorerst nur mit einem Digitalfoto versehen werden sollten. In den kommenden drei Jahren sollen die Pässe weiter perfektioniert werden, um den europäischen Anforderungen nachzukommen. Ab 2008 sollen europaweit biometrische Daten in die Dokumente aufgenommen werden. www.premier-ministre.gouv.fr/information

Spanien: Weitere Legalisierungen
Mitte August tritt eine neue Regelung zur Legalisierung illegaler Zuwanderer in Spanien in Kraft, die bereits im Dezember 2004 beschlossen wurde. Sie richtet sich v. a. an jene Ausländer, die im letzten Legalisierungsprogramm (vgl. MuB 7/04; 5/05) nicht berücksichtigt wurden. Demnach können sich bis zu 120.000 Ausländer Hoffnungen machen, dass ihnen ein Bleiberecht gewährt wird. Die Bedingungen sind, dass die Antragsteller seit mindestens zwei Jahren in Spanien leben, seit einem Jahr einen Arbeitsplatz haben und nicht vorbestraft sind.

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