Irland: Green Card für Höherqualifizierte
Mit der Einführung einer befristeten Green Card für Höherqualifizierte
will Irland Unternehmen künftig die Beschäftigung begabter Einwanderer
erleichtern. Das Arbeitsministerium in Dublin stellte Ende Juni sein Gesetzesvorhaben
(Employment Permits Bill 2005) vor. Dieses soll Firmen ermöglichen, kurzfristig
gut ausgebildete Immigranten einzustellen. Mit diesem Gesetz kann die Regierung
alle zwei Jahre die Zahl der Arbeitsgenehmigungen für Einwanderer und nach
Branchen festlegen. Zudem soll es die Rechte der Einwanderer besser schützen,
indem die Green Cards auf den Arbeitnehmer und nicht auf den Arbeitgeber ausgestellt
werden. Gewerkschaften und Einwandererverbände hatten das bisherige System
kritisiert, weil es ihrer Ansicht nach die Ausbeutung ausländischer Arbeiter
begünstigte. Die Details zur Umsetzung des Gesetzes werden noch ausgearbeitet.
www.entemp.ie/press/2005/20050629b.htm
(Presseerklärung des Arbeitsministers)
Niederlande: Van Goghs Mörder zu lebenslanger Haft
verurteilt
Wegen Mordes am islamkritischen Filmemacher Theo van Gogh ist der 27-jährige
marokkanischstämmige Niederländer Mohammed Bouyeri zu lebenslanger
Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde am 12. Juli 2005 verkündet. Bouyeri
beschuldigte während des Prozesses sein Opfer, den Islam beleidigt zu haben,
und betonte, er würde eine solche Tat wieder begehen. Dass der Verurteilte
Revision einlegt, gilt als unwahrscheinlich, da er es bisher ablehnte, sich
in irgendeiner Weise zu verteidigen. Bouyeri hatte van Gogh am 2. November vergangenen
Jahres in Amsterdam auf offener Straße niedergeschossen und erstochen.
Die Tat löste in den Niederlanden eine Welle religiös motivierter
Gewalt und eine Debatte über das niederländische Integrationsmodell
aus (vgl. MuB 9/04,
5/05).
www.focus-migration.de (Kurzdossier
Niederlande)
Italien: Massenabschiebungen sind rechtmäßig
Entgegen der europäischen Menschenrechtskonvention erklärte das römische
Kassationsgericht in oberster Instanz Massenabschiebungen von illegalen Einwanderern
für rechtens. Die Mailänder Staatsanwaltschaft hatte gegen das richterliche
Verbot einer Abschiebung von 15 rumänischen Roma vom August 2004 Berufung
eingelegt. Die Abschiebungen stünden nicht in der „Logik von Ausweisungen
aufgrund ethnischer Zugehörigkeit", so die Urteilsbegründung.
Frankreich: „Null-Toleranz-Politik"
Als Reaktion auf die Terroranschläge in London am 7. Juli hat der französische
Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) einen schärferen Umgang mit radikalen
Islamisten angekündigt. Der Staat müsse „sehr viel härter
gegen diejenigen vorgehen, die junge Selbstmordattentäter anwerben",
sagte der Minister Ende Juli in einem Interview. Er werde „mit Blick auf
französische Imame, die gewaltverherrlichende und fundamentalistische Reden
halten, Verfahren zur Verwirkung der Staatsbürgerschaft wieder beleben",
sagte Sarkozy. Frankreich werde zudem „systematisch alle ausweisen, die
unsere Werte nicht respektieren und keine Franzosen sind", so der Minister
weiter. „Es gilt jetzt null Toleranz." Ende Juli wurden zwei so genannte
Hassprediger nach Algerien abgeschoben.
Frankreich: Schnellere Einführung von „ePässen"
Das französische Innenministerium kündigte an, dass bereits in diesem
Herbst Reisepässe mit digitalem Foto und elektronischen Chips ausgegeben
werden. Die Regierung überspringt damit eine Etappe, da die Pässe
ursprünglich vorerst nur mit einem Digitalfoto versehen werden sollten.
In den kommenden drei Jahren sollen die Pässe weiter perfektioniert werden,
um den europäischen Anforderungen nachzukommen. Ab 2008 sollen europaweit
biometrische Daten in die Dokumente aufgenommen werden. www.premier-ministre.gouv.fr/information
Spanien: Weitere Legalisierungen
Mitte August tritt eine neue Regelung zur Legalisierung illegaler Zuwanderer
in Spanien in Kraft, die bereits im Dezember 2004 beschlossen wurde. Sie richtet
sich v. a. an jene Ausländer, die im letzten Legalisierungsprogramm (vgl.
MuB 7/04;
5/05)
nicht berücksichtigt wurden. Demnach können sich bis zu 120.000 Ausländer
Hoffnungen machen, dass ihnen ein Bleiberecht gewährt wird. Die Bedingungen
sind, dass die Antragsteller seit mindestens zwei Jahren in Spanien leben, seit
einem Jahr einen Arbeitsplatz haben und nicht vorbestraft sind.