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Ausgabe 8
Oktober 2005
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Deutschland: Großes Interesse an Integrationskursen

In den ersten neun Monaten seit In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes im Januar 2005 haben sich rund 162.000 Ausländer zu Integrationskursen angemeldet, so das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (BAMF). Diese Kurse sind im Zuwanderungsgesetz verankert und für bestimmte Migrantengruppen verbindlich. Von den 162.000 Angemeldeten ist rund die Hälfte zur Teilnahme verpflichtet, etwa weil sie aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar seien, so das BAMF.

Das Zuwanderungsgesetz regelt erstmals einen Mindestrahmen von staatlichen Integrationsangeboten. Diese umfassen Sprachkurse, Einführungsseminare in die bundesdeutsche Rechtsordnung sowie Kultur und Geschichte des Landes. Zielgruppen für dieses Angebot sind Ausländer und Spätaussiedler, die rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland leben. Sie haben einen Anspruch auf die Teilnahme. Das Gesamtpaket enthält insgesamt 630 Unterrichtsstunden. Die Kurse werden unter Aufsicht des BAMF von privaten oder öffentlichen Trägern durchgeführt.

Nach Angaben der Behörde werden derzeit über 5.000 Integrationskurse bundesweit angeboten. Über 162.000 Einwanderern wurde die Teilnahme an den Kursen bereits genehmigt. Bis Jahresende rechnet Nürnberg mit rund 194.000 Teilnehmern. Abschlüsse konnten bisher 2.000 Absolventen erzielen, die Hälfte davon mit guten bis sehr guten Ergebnissen, so Gruppenleiterin Regina Jordan vom BAMF. Sie zog eine positive Zwischenbilanz: „Die Angebote werden sehr gut angenommen."

Neuzuwanderer ohne einfache Deutschkenntnisse können verpflichtet werden, an einem Kurs teilzunehmen. Auch wenn ein besonderes Integrationsbedürfnis besteht oder Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, kann eine Teilnahme angeregt werden. „Wer trotz Teilnahmepflicht nicht an einem Kurs teilnimmt oder einen begonnenen Kurs abbricht, muss mit Schwierigkeiten bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechnen. Außerdem kann die Verletzung der Teilnahmepflicht bei der Gewährung von Sozialleistungen (Kürzungen bis zu 10 % möglich) und bei der notwendigen Frist für eine Einbürgerung berücksichtigt werden", erläutert das zuständige Bundesamt die Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtteilnahme.

Besonders im Hinblick auf Frauen würde sich Jordan mehr Verpflichtungen zur Teilnahme an den Kursen wünschen: „Viele ausländische Frauen, die zu einem Sprachkurs verpflichtet werden, sind froh darüber, weil sie sonst von ihrer Familie keine Erlaubnis bekommen hätten. […] Mütter sind eine wichtige Zielgruppe für uns, weil sie ganz erheblich zu einer erfolgreichen Integration ihrer Kinder beitragen."

Migranten, die schon in vergangenen Jahren einreisten, haben keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können jedoch auf Antrag zugelassen werden. Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates müssen grundsätzlich die Kosten selbst tragen, für die anderen Kursteilnehmer werden sie vom Staat übernommen. In diesem Jahr belaufen sich die Kosten auf rund 208 Mio. Euro. as

Weitere Informationen unter:
Servicetelefon beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Tel.: (0911) 943-6390;
E-Mail: info.buerger@bamf.bund.de;
Internet: www.bamf.de/template/index_integration.htm

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