Wie angekündigt, erleichtert Großbritannien künftig die Ausweisung von Ausländern. Innenminister Charles Clarke (Labour) veröffentlichte Ende August eine Liste mit den Gründen, die für eine Ausweisung ausreichen. Die Maßnahme ist den Terroranschlägen auf den öffentlichen Personennahverkehr von London im Juli geschuldet (vgl. MuB 7/05).
Anhand jener Liste werden „nicht hinnehmbare Verhaltensweisen“ von Migranten im Vereinigten Königreich definiert, die eine Ausweisung ermöglichen. Dazu gehören: Anstacheln zu terroristischer Gewalt sowie deren Verherrlichung oder Rechtfertigung, die Provokation von Terrorakten und das Aufhetzen zum Hass zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft. „Hassprediger“ und radikale Islamisten sollen künftig zügig ausgewiesen werden. Die Maßnahme zielt besonders auf Geistliche, denen keine direkte Verbindung in terroristische Kreise nachgewiesen werden kann.
Das Land sei weiterhin einer realen Terrorgefahr ausgesetzt, begründete Clarke den Schritt. Ziel sei nicht, die Meinungsfreiheit oder die Diskussion zwischen den Religionen zu ersticken. Vielmehr solle Terroristen die klare Botschaft zukommen, nicht willkommen zu sein. Die Liste der Kriterien war mit muslimischen Interessenvertretungen abgestimmt worden.
Laut Zeitungsumfragen befürworten fast zwei Drittel der 1,5 Mio. Muslime in Großbritannien die von der Regierung getroffenen Maßnahmen zum Schutz gegen Terrorismus. 65 % der Befragten stimmen den Beschlüssen zu, während 27 % sie missbilligen.
Anfang August haben Großbritannien und Jordanien bereits ein umstrittenes Abschiebeabkommen geschlossen. Darin werde die Einhaltung der Menschenrechte garantiert, so die britische Regierung. Menschenrechtler werfen Jordanien Folter von Gefangenen vor.
Das Abkommen soll den Weg für die Abschiebung des Islamisten Abu Qatada ebnen, der als geistliches Oberhaupt des Terrornetzwerks Al Quaida in Europa gilt. Der gebürtige Palästinenser wurde in Jordanien zu lebenslanger Haft verurteilt und steht in England unter Hausarrest. Amnesty International (AI) kritisierte das britisch-jordanische Abschiebeabkommen. „Versprechen von Ländern wie Jordanien, die für Folter bekannt sind, sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen“, erklärte ein Sprecher der Menschenrechtsorganisation in London. Das internationale Recht verbiete Großbritannien eine Ausweisung in Länder, wo Betroffenen inhumane Behandlung drohe. Außerdem lieferte Großbritannien bislang grundsätzlich keine Menschen aus, die in ihrer Heimat eine Todesstrafe befürchten müssen.
Ein weiterer muslimischer Extremist hat Großbritannien bereits verlassen. Der Geistliche Scheich Omar Bakri Mohammed kam so einer Festnahme wegen Landesverrats zuvor. Bakri erklärte zwar gegenüber Nachrichtenagenturen, er sei nur für einen mehrwöchigen Urlaub in den Libanon gereist. Doch er gehört zu den islamistischen Extremisten, um deren Ausweisung sich Premierminister Blair besonders bemüht. Bakri hatte Aufsehen erregt, indem er die Selbstmordattentäter vom 7. Juli als die „Fantastischen Vier“ bezeichnete. In einem Interview hatte er gesagt, er würde die Polizei nicht informieren, wenn er von einem weiteren geplanten Terroranschlag erführe. Bakri war bereits 1985 wegen extremistischer Umtriebe aus Saudi-Arabien ausgewiesen worden und erhielt später in Großbritannien Asyl.
Unterdessen wurden vier der mutmaßlichen Attentäter vom 21. Juli dem Haftrichter vorgeführt. Dabei handelte es sich um Muktar Said Ibrahim, Yasin Hassan Omar, Ramzi Mohammed und Manfo Kwaku Asiedu. Mitte September wurde auch Hamdi Issac ausgeliefert, der in Rom in Untersuchungshaft saß. Dazu wurden drei weitere Männer vorgeführt, die die Attentäter versteckt haben sollen. chw
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