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Ausgabe 8
Oktober 2005
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Europa: Illegale Zuwanderung

Die illegale Zuwanderung über das Mittelmeer reißt nicht ab. Die spanische Polizei hat im Spätsommer dieses Jahres mehrere hundert Flüchtlinge in ihren Gewässern aufgegriffen. An die sizilianische Küste wurden 11 Leichen afrikanischer Flüchtlinge angeschwemmt.

Aufgrund des guten Wetters und der ruhigen See haben im August und Anfang September besonders viele afrikanische Flüchtlinge die Überfahrt von Nordafrika nach Europa gewagt. Meist nehmen die Migranten dabei die Dienste von Schleusern in Anspruch. In den letzten Jahren wurden nach Angaben des deutschen Bundesinnenministeriums (BMI) zwischen 32.000 (2004) und 36.000 (2003) Schleusungen registriert. Bei diesen lebensgefährlichen Überfahrten in oft seeuntüchtigen Booten kommt es dem BMI zufolge jährlich zu Hunderten von Todesfällen (2003: 358, 2004: 233 registrierte Todesfälle).

Die spanische Polizei hat Anfang September mehrere hundert Flüchtlinge bei dem Versuch gestoppt, die Südküste des Landes zu erreichen. Unter den aufgegriffenen Flüchtlingen befanden sich auch Familien mit Babys und Kleinkindern. In Schlauchbooten hatten die in Marokko gestarteten Flüchtlinge versucht, das Festland zu erreichen. Einige der Flüchtlinge konnten erst an Land festgenommen werden. Nach ärztlichen Untersuchungen wurden die Flüchtlinge in Aufnahmelager gebracht.

Vor der süditalienischen Insel Sizilien kamen Anfang September mindestens 11 Menschen ums Leben, als sie versuchten, das italienische Festland zu erreichen. Von dem auf Grund gelaufenen Boot konnten 150 weitere Personen aus Eritrea, Äthiopien und Palästina gerettet werden. Sie wurden vorerst ins italienische Aufenthaltszentrum von Caltanissetta gebracht. Trotz umfangreicher Suchaktionen durch die italienische Küstenwache gelten mindestens 15 weitere Menschen als vermisst.

Italiens Innenminister Giuseppe Pisanu (Forza Italia) forderte daraufhin die internationale Ächtung von Menschenhändlern durch die Regierungen. „Niemand, weder in Europa noch in Afrika, darf die Tragödie der illegalen Einwanderung passiv hinnehmen", so Pisanu.

Ein Überlebender berichtete, dass der ägyptische Kapitän die Flüchtlinge gezwungen hätte, ins Wasser zu springen und ans Ufer zu schwimmen. Die italienische Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen sieben Besatzungsmitglieder nicht nur wegen Menschenhandels, sondern auch wegen „heimtückischen Mordes" und Totschlags auf. Die Männer hätten nicht sichergestellt, dass die Flüchtlinge schwimmen können. Vielmehr hätten sie es billigend in Kauf genommen, dass Menschen bei dem Manöver in Küstennähe ihr Leben verlieren könnten. Die Autopsie der Leichen soll feststellen, ob diese tatsächlich ertrunken oder nicht bereits den katastrophalen Umständen auf dem Flüchtlingsboot zum Opfer gefallen seien.

Am 20. September rettete die italienische Küstenwache weitere 256 Personen aus Seenot und brachte sie auf die Insel Lampedusa in das dortige Auffanglager. Die meisten der Flüchtlinge will die italienische Regierung nach Libyen abschieben. Diese Vorgehensweise der Kollektivabschiebungen verstößt zwar gegen die Genfer Flüchtlingskonventionen, wird von den italienischen Behörden aber bereits seit Herbst 2004 praktiziert. Abgeordnete des Europäischen Parlaments kritisierten wiederholt die Zustände in dem Aufnahmezentrum und das Vorgehen der italienischen Behörden. Bereits im Mai war es hier zu Aufständen gekommen (vgl. MuB 6/05). Auch vor der Türkei und Griechenland wurden Flüchtlinge aufgegriffen.

Die beständige irreguläre Einwanderung aus Afrika überfordert die Kapazitäten der Aufnahme- und Sammelstellen der europäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Daher gewinnen Vorschläge, u. a. auch von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), an Bedeutung, bereits in afrikanischen Ländern Anlaufstellen für Flüchtlinge zu schaffen (vgl. MuB 6/04, 7/04, 8/04). Dort könnten Personen, die in internationalen Gewässern aufgegriffen werden, untergebracht und ihre Asylgesuche entgegengenommen werden. Damit würden auch die lebensgefährlichen Versuche reduziert, mit Schleusern nach Europa zu gelangen, so Schily auf der Konferenz der EU-Innen- und Justizminister im Oktober 2004 in Scheveningen. Schily konkretisierte seine Vorschläge und legte anlässlich des informellen Treffens der europäischen Justiz- und Innenminister in Newcastle am 9. September seine „Überlegungen zur Errichtung einer EU-Aufnahmeeinrichtung in Nordafrika" dar . Darüber hinaus fordert Schily die Vereinheitlichung der europäischen Asylpolitik gemäß dem im November letzten Jahres verabschiedeten „Haager Programm" (vgl. MuB 8/05, 9/04). Des Weiteren tritt er für langfristige Lösungsansätze in den betreffenden Regionen ein, wie z. B. die Bekämpfung der Migrationsursachen in den Herkunftsländern. Dabei bezieht er sich auf die Vorschläge der EU-Kommission vom 1. September zur Schaffung „Regionaler Schutzprogramme" [KOM (2005) 388 endgültig]. Damit sollen die Schutzkapazitäten für Flüchtlinge in den Herkunftsregionen verbessert werden (siehe auch Online-Ausgabe).

Dies verbindet Schily mit seinem Vorschlag der Einrichtung so genannter Transitzentren in Nordafrika. In den Zentren solle demnach kein Asylverfahren eingeleitet, sondern nur die Schutzbedürftigkeit der Flüchtlinge geprüft werden, wie es das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) in Drittstaaten bereits praktiziere. Dies würde in Kooperation mit dem UNHCR und anderen internationalen Organisationen geschehen. Damit bestünde keine Aufnahmepflicht für die EU-Staaten. Vielmehr würden die schutzbedürftigen Flüchtlinge in sicheren Drittstaaten in der Herkunftsregion Aufnahme finden. Eine Aufnahme in EU-Mitgliedstaaten solle allenfalls ersatzweise aus humanitären Gründen erfolgen. Nicht schutzbedürftige Personen würden zunächst auf freiwilliger Basis, später zwangsweise in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Bedingung für die Länder, die potenziell Aufnahmeeinrichtungen schaffen, sei die Unterzeichnung und Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und die Gewährleistung der Kernpunkte der Europäischen Menschenrechtskonvention (insbes. Art. 3 - „Verbot der Folter").[Grafik]

Eine Aufweichung des Ausweisungsverbots bei drohender Folter schloss Schily aber aus. Darüber hinaus solle die Zusammenarbeit der Mittelmeeranrainerstaaten bei der Seenotrettung intensiviert und ausgebaut werden, so der Innenminister.

Bei seinen Kollegen stößt Schily verstärkt auf Zustimmung. Migrationsursachen müssten frühzeitig in den Herkunftsregionen angegangen werden. Der deutsche Innenminister sieht sich bestätigt, dass in wichtigen Transitländern wie Marokko, Tunesien und Libyen Vorkehrungen dafür getroffen werden müssen, damit nicht mehr so viele Menschen ihr Leben riskierten, um nach Europa zu gelangen. th

Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de
europa.eu.int
www.interno.it
Der Bericht der Kommission zur Schaffung „Regionaler Schutzprogramme" sowie die „Überlegungen" des Bundesinnenministers sind im Internet erhältlich unter:
www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122052/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2005/09/Fluechtlingsschutz.htm

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