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Ausgabe 8
Oktober 2005
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EU: Mitteilungen zu Migration und Entwicklung

Die Europäische Union will die Armutsbekämpfung in den Herkunftsregionen von Migranten verstärken und damit den Auswanderungsdruck vor Ort verringern. Dazu legte die EU-Kommission am 1. September zwei Mitteilungen an den Rat und das Europäische Parlament vor. Die Mitteilungen der Kommission beziehen sich zum einen auf den Zusammenhang zwischen Migrationsprozessen und Entwicklungspolitik, zum anderen auf die Umsetzung so genannter „regionaler Schutzprogramme“ in Herkunftsregionen von Flüchtlingen.

Migration und Entwicklung: Die Mitteilung „Migration und Entwicklung: Konkrete Leitlinien“ [KOM(2005) 390 endgültig] formuliert vier zentrale Bereiche, die in den zukünftigen Dialog mit den Herkunftsländern von Flüchtlingen und Migranten einbezogen werden sollen.

  1. Überweisungen: Um der steigenden Bedeutung der Geldtransfers von Migranten gerecht zu werden, sollen die Maßnahmen der EU zunächst auf die Senkung der Überweisungsgebühren sowie auf eine größere Sicherheit, Transparenz und eine schnellere Abwicklung der Transfers abzielen. Mittel- bis langfristig stehe die Verbesserung der Auswirkungen dieser Transfers auf die Entwicklung in den Empfängerländern im Vordergrund. Die Kommission weist darauf hin, dass diese privaten Geldströme die staatliche Entwicklungshilfe nicht ersetzen können.

  2. Diaspora: Die EU soll die Herkunftsstaaten von Migranten dabei unterstützen, ihre im Ausland lebenden Staatsangehörigen ausfindig zu machen und zu vernetzen. Dadurch solle der zunehmenden Bedeutung der Diaspora für die Entwicklung in den Herkunftsländern Rechnung getragen werden.

  3. Zirkuläre Migration und Mobilität von Intelligenz: Diverse Maßnahmen zur temporären Rückkehr von hochqualifizierten Migranten in ihre Herkunftsländer sollen den Transfer von Wissen und Fertigkeiten und somit die Entwicklung stärken. Auch Programme zur freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung seien zu fördern. Weitere und detailliertere Vorschläge werden in eine aktualisierte Fassung des im Januar 2005 veröffentlichten „Grünbuchs zur Wirtschaftsmigration“ einfließen.

  4. Elitenabwanderung („Brain Drain“): In diesem wohl schwierigsten Bereich werden die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, von Anwerbemaßnahmen in solchen Ländern und Sektoren abzusehen, die am stärksten unter der Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften, z.B. medizinischem Personal, zu leiden haben. Außerdem schlägt die Kommission Partnerschaften zwischen Institutionen in der EU und betroffenen Entwicklungsländern vor. Gerade in der Entwicklungszusammenarbeit böte sich der Einsatz von ehemals Ausgewanderten in ihren Herkunftsländern an.

Abschließend stellt die Kommission fest, dass ein Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen „im Wesentlichen sofort umgesetzt“ oder Gegenstand von EU-finanzierten Projekten werden könne. Andere Vorschläge fielen hingegen in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten und bedürfen weiterer Beratungen. Die Mitteilung stelle außerdem einen ersten Beitrag der EU in einer globalen Debatte um Migration und Entwicklung dar, die im Jahr 2006 auch im Rahmen der UN-Generalversammlung stattfinden soll.

Regionale Schutzprogramme: Die Mitteilung über regionale Schutzprogramme [KOM(2005) 388 endgültig] knüpft an die Debatte um Flüchtlingsschutz außerhalb der Grenzen der EU sowie das Haager Programm an (vgl. MuB 7/04; 8/04; 9/04). Ziel der regionalen Schutzprogramme sei es, „die Schutzkapazität der betroffenen Regionen zu stärken [...] und dauerhafte Lösungen zu schaffen.“ Als dauerhafte Lösungen gelten die Rückkehr in das Heimatland oder die Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft des Aufnahmelandes mit der Aussicht auf einen legalen Aufenthalt. Die Neuansiedlung in einem Drittstaat inner oder außerhalb der EU solle angestrebt werden, falls die ersten beiden Lösungsansätze nicht durchführbar sein sollten.

In erster Linie sollen die Schutzkapazitäten in solchen Gebieten gestärkt werden, die sich in der Nähe der Ursprungsregionen von Fluchtbewegungen befinden. Die Erstellung und Umsetzung solcher Programme habe in Abstimmung mit dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) sowie den jeweils betroffenen Ländern zu erfolgen. Dabei solle v. a. die Infrastruktur für die Ansiedlung und Integration von Flüchtlingen gestärkt werden. Besondere Rücksicht sei dabei auf die Aufnahmekapazität der lokal ansässigen Bevölkerung zu nehmen. Ein erstes Pilotprojekt regionaler Schutzprogramme soll in den so genannten Westlichen Neuen Unabhängigen Staaten (Ukraine, Moldawien, Belarus) entwickelt werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Herkunfts-, sondern vielmehr um eine Transitregion von Flüchtlingen. Als weitere Projektregionen nennt die Kommission in ihrer Mitteilung das Gebiet der Großen Seen (Ostafrika), Nordafrika, das Horn von Afrika, Tansania sowie Afghanistan. sta

Die Mitteilungen sind im Internet erhältlich unter:
Migration und Entwicklung:
europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0390de01.pdf
Regionale Schutzprogramme:
europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0388de01.pdf

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