Im so genannten „Ehrenmord"-Prozess vor dem Berliner Landgericht zeichnet sich noch kein Urteil ab. Seit Mitte September wird über den Mord an der türkischstämmigen Hatun Sürücü verhandelt.
Der Begriff des „Ehrenmords"
Bei einem so genannten „Ehrenmord" muss eine Kränkung der Ehre
der männlichen Familienmitglieder vorliegen. Die Ehrverletzung hängt
meist mit dem Verlust der Jungfräulichkeit oder sexueller Untreue von weiblichen
Familienmitgliedern zusammen. Die Sühne wird gemeinschaftlich beschlossen.
Meist geschieht dies im Familienrat und wird vom Familienältesten angeordnet.
Ein Mord aus Zwist oder Eifersucht ist also nicht notwendigerweise ein Ehrenmord.
Ehrenmorde werden vor allem in islamisch geprägten Staaten begangen, sie
sind nach Angaben der UNO aber auch in nicht-islamischen Kulturen bekannt, etwa
als so genannte Blutrache in Ecuador und Italien. Literarisch belegt sind ähnliche
Phänomene etwa bei „Effi Briest" von Theodor Fontane oder „Alexis
Sorbas" von Nikos Kazantzakis.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat sämtliche Ermittlungen gegen den Vater
und weitere Brüder der Familie Sürücü eingestellt. Dadurch
ist die Bezeichnung „Ehrenmord" zumindest fragwürdig geworden.
Die UNO schätzt die Zahl der jährlich im Namen der Ehre ermordeten
Frauen auf ca. 5.000. Gesonderte Statistiken über Ehrenmorde in Deutschland
gibt es nicht. Allein in Berlin werden fünf aktuelle Fälle dieser
Kategorie zugeordnet. Der Kultur- und Sozialanthropologe Werner Schiffauer von
der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder gibt jedoch zu bedenken,
dass in vier der fünf Berliner Fälle andere Motive als die Ehre ausschlaggebend
gewesen seien, z. B. die drohende Abschiebung nach einer Scheidung. Mit dem
Etikett „Ehrenmord" würde man eine „komplexe soziale Realität
zukleben". „Man muss [...] die jungen Frauen unterstützen. Und
man muss dringend Männerforschung betreiben, denn es sind ja die Männer,
die mit ihrer Situation nicht klarkommen, wenn sie gewalttätig werden",
so Schiffauer. chw
Die 23-Jährige wurde am 7. Februar 2005 vermutlich von ihrem Bruder Ayhan durch drei Kopfschüsse an einer Bushaltestelle in Berlin getötet. Er ist zwar geständig, jedoch wird seine Aussage gegenwärtig überprüft. Wegen gemeinschaftlichen Mordes sind die beiden älteren Brüder Alpaslan und Mutlu mitangeklagt. Der Mordfall hat eine bundesweite Debatte über Integration und so genannte „Ehrenmorde" nach sich gezogen (vgl. MuB 3/05).
Die Tatverdächtigen werden von der Zeugin Melek A. schwer belastet. Sie war zur Tatzeit die Freundin des Hauptverdächtigen. Sie sagte aus, der 19-Jährige habe ihr gegenüber die Beteiligung seiner Brüder an der Tat gestanden.
Hatun Sürücü war aus einer Zwangsheirat ausgebrochen und daraufhin mit ihrem 6-jährigen Sohn in eine eigene Wohnung gezogen. Sie lehnte es ab, ein Kopftuch zu tragen, begann eine Lehre und lebte außereheliche Partnerbeziehungen. Darüber soll es zum Bruch mit der Familie gekommen sein.
Die Staatsanwaltschaft mutmaßt, hinter dem alleinigen Geständnis Ayhans könnte das Kalkül stehen, dass er nach Jugendstrafrecht zu einer kürzeren Haftzeit verurteilt würde.
Die Staatsanwaltschaft spricht im Hinblick auf Familie Sürücü von einer misslungenen Integration. Vor 30 Jahren kamen die Eltern aus einer kurdischen Provinz in der Türkei nach Deutschland. Acht ihrer neun Kinder kamen in Berlin-Kreuzberg zur Welt. Dennoch lebt die Familie isoliert und lehnt die hiesige Lebensweise größtenteils ab.
Möglicherweise kam der Anstoß für den Mord aber von außen. Mutlu und Ayhan Sürücü besuchten regelmäßig die Eshab-i- Khef-Moschee in Berlin-Wedding. Die Gemeinde gilt als Abspaltung des verbotenen „Kalifatstaates" von Metin Kaplan (vgl. MuB 8/04). Ein Urteil wird frühestens Mitte November erwartet. chw