Das Schweizer Parlament hat Ende Oktober eine Verschärfung der Asylgesetze beschlossen. So wurde unter anderem der Sozialhilfestopp für abgelehnte Asylbewerber vereinbart. Die humanitäre Aufnahme für schutzbedürftige Personen wurde durch das Prinzip der „vorübergehenden Aufnahme" ersetzt. Das UN-Hochkommissariat für Flüchtlingsfragen (UNHCR) zeigte sich über die Verschärfungen besorgt.
Nach den Änderungen des Asylgesetzes im Mai 2004 (vgl. MuB 3/04) hat die große Kammer des Schweizer Parlaments, der Nationalrat, weiteren Verschärfungen zugestimmt. Justizminister Christoph Blocher (Schweizerische Volkspartei - SVP) hatte die Änderungen vorgeschlagen. So erhalten abgelehnte Asylbewerber zukünftig keine Sozialhilfe mehr. In Zwangslagen gibt es nur noch eine Nothilfe, das heißt die Zusicherung für ein Obdach, Nahrung, Kleidung und medizinische Notversorgung. Dies soll abgelehnte Asylbewerber zur Ausreise bewegen. Nicht angenommen wurde jedoch eine zusätzliche Kürzung dieser Nothilfe bei unkooperativen Ausreisepflichtigen.
Gestrichen wurde auch das Prinzip der humanitären Aufnahme. Dies wurde angewandt, wenn die Ausweisung abgelehnter Asylbewerber wegen humanitärer Fragen als unzumutbar, unmöglich oder unzulässig galt. Die Betroffenen sollen zukünftig den Aufenthaltstitel der „vorläufigen Aufnahme“ erhalten. Ihre Familien können erst nach drei Jahren in die Schweiz einreisen, nicht wie bisher sofort nach Erhalt des Aufnahmetitels.
Darüber hinaus müssen Asylbewerber den Behörden innerhalb von 48 Stunden Reise- und Ausweispapiere vorlegen, um das Antragsverfahren zu eröffnen. Wer dazu nicht in der Lage ist, muss künftig glaubhaft nachweisen, dass er aus entschuldbaren Gründen keine Papiere vorlegen kann und weitere notwendige Überprüfungen gerechtfertigt sind. Dies steht in Konflikt mit den Vereinbarungen der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Das UNHCR betonte in diesem Zusammenhang, dass es für viele Flüchtlinge aufgrund behördlicher Verfolgung unmöglich sei, die nötigen Papiere zu besorgen. In anderen Ländern würden derlei Papiere gar nicht erst ausgestellt oder eingezogen. Ferner würden gültige Reisedokumente oft von Schleusern gestohlen oder vernichtet. Eine erneute Prüfung des Asylantrags, wenn dieser bereits einmal abgelehnt wurde, wird zukünftig gebührenpflichtig sein.
Ausländer ohne Bleiberecht können durch die Gesetzesänderungen künftig bis zu drei Tage zur Prüfung ihrer Identität und Nationalität festgehalten werden. Des Weiteren wurde eine generelle Ausweitung der verschiedenen Formen der Abschiebehaft beschlossen. Auch können künftig Daten zur Straffälligkeit einer Person bei der Auslieferung an das Herkunftsland übergeben werden. Auch an diesem Punkt übte das UNHCR Kritik: Vor einer Datenweitergabe müsse erst sichergestellt werden, dass dem Asylbewerber keinerlei Verfolgung im Herkunftsland aufgrund dieser Informationen drohe.
Im Nationalrat betonte das linke Lager (SP, Grüne), dass sich das Gesetz an der Menschenwürde und nicht an „Fremdenhass" orientieren müsse. Im Gegensatz dazu hob das bürgerliche Lager (SVP, FDP, CVP) hervor, dass der aktuelle Missbrauch der Asylregelungen gestoppt werden müsse. Justizminister Blocher unterstrich zwar, dass die humanitäre Tradition in der Schweiz durch die Gesetzesänderungen unangetastet bleibe, konnte aber nicht verhindern, dass das linke Lager im Nationalrat ein Referendum ankündigte. In einem Referendum müssen die Änderungen mehrheitlich angenommen werden, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Wird die Gesetzesnovelle abgelehnt, muss sie neu verhandelt werden.
Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen sowie Kirchenkreise hatten vor der Abstimmung gemeinsam an die Berücksichtigung der grundlegenden Menschenrechte bei den Gesetzesänderungen appelliert und kündigten ihre Unterstützung für ein Referendum an. Auch das UNHCR zeigte sich besorgt: „Wir sind enttäuscht, dass eine neue restriktive Gesetzgebung verabschiedet wurde, obwohl die Zahl der Asylanträge in der Schweiz ständig abnimmt und nun auf dem niedrigsten Stand seit 1987 ist.“ Die Zahl der Asylgesuche ist, wie beispielsweise auch in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien, in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken (Schweiz: 1998: 43.395; 2001: 21.273; 2004: 14.248). Auch im laufenden Jahr scheint sich der rückläufige Trend zu bestätigen. th
Weitere Informationen:
www.bfm.admin.ch
www.unhcr.ch
www.parlament.ch