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Ausgabe 10
Dezember 2005
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Deutschland: Zuwanderungspolitik der neuen Bundesregierung

Die migrationspolitischen Schwerpunkte der neuen Bundesregierung sind die Integration von bereits in Deutschland lebenden Ausländern und die Steuerung weiterer Zuwanderung. Dies geht aus dem am 11. November vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hervor. Maria Böhmer (CDU) wurde zur Staatsministerin für Integration ernannt und tritt als Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration die Nachfolge von Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen) an.

Auf knapp drei Seiten beschreiben die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD die Leitlinien ihrer Zuwanderungs- und Integrationspolitik für die Legislaturperiode 2005-2009. Der entsprechende Abschnitt steht unter dem Titel „Migration steuern - Integration fördern“ (Kapitel VIII, „Sicherheit für die Bürger“) des insgesamt 226 Seiten umfassenden Koalitionsvertrages.

Integration: Integration könne nur gelingen, wenn Migration gesteuert und begrenzt werde, heißt es im Vertrag. Die Integration von in Deutschland lebenden Ausländern müsse als Querschnittsaufgabe vieler Politikfelder gelten. Dabei soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg als Kompetenzzentrum für Integration gestärkt werden. Ein wichtiger Bestandteil von Integrationspolitik sei der interreligiöse und interkulturelle Dialog. Dieser solle vor allem mit den großen christlichen Kirchen sowie mit Juden und Muslimen geführt werden. Die Gleichbehandlung der Geschlechter müsse in den interreligiösen Dialog aufgenommen werden.

Migrationsrelevante Ämter der neuen Bundesregierung
• Maria Böhmer (CDU): Staatsministerin für Integration im Bundeskanzleramt; Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration,
www.integrationsbeauftragte.de
• Hans-Peter Kemper (SPD, bleibt im Amt): Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten,
www.aussiedlerbeauftragter.de
• August Hanning (CDU): Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, u. a. zuständig für die Abteilung M: Migration, Integration, Flüchtlinge, Europäische Harmonisierung
• Peter Altmaier (CDU): Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern (Wolfgang Schäuble, CDU), zuständig u. a. für Migrations- und Ausländerpolitik sowie Innere Sicherheit

Flucht, Asyl und Illegalität: Zur Bekämpfung der Fluchtursachen werde die neue Bundesregierung verstärkt mit den Herkunfts- und Transitstaaten zusammenarbeiten und dies auch auf Ebene der EU unterstützen. Die Koalitionspartner sprechen sich zwar für eine europaweite Regelung der Flüchtlingspolitik aus (vgl. MuB 10/05), betonen aber, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt weiterhin in der nationalen Kompetenz bleiben müsse. Diverse EU-Richtlinien sollen durch ein zweites Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes umgesetzt werden. Das im Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz soll in seiner praktischen Anwendung überprüft werden. Auch wurde im Koalitionsvertrag ein so genannter Prüfauftrag für den Bereich der Illegalität festgeschrieben. Hier soll festgestellt werden, welche politischen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem besonders sensiblen Bereich möglich wären. Ein Prüfauftrag muss aber nicht zwangsläufig in Gesetzesinitiativen o. Ä. münden.

Einbürgerung: Hinsichtlich des Staatsangehörigkeitsrechts strebt die große Koalition die Herstellung einer einheitlichen Verwaltungspraxis an. Bei Einbürgerungen soll das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in die Verleihung einbezogen werden.

Abschiebungen: Im Bereich der Rückführung sieht der Vertrag vor, Hindernisse für eine Abschiebung bei Straftätern zu beseitigen. Außerdem soll eine gemeinsame Warndatei aller Auslandsvertretungen und -behörden eingerichtet werden, zu der die Sicherheitsbehörden Zugang erhalten sollen.

Besondere Zielgruppe - Mädchen und Frauen: Schließlich gehen die Koalitionspartner in einem Unterkapitel auf die Gleichstellung von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund ein. Ziel ist hier die „gleichberechtigte Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben“. Für den Einstieg in Bildung und Beruf stehe in erster Linie die Vermittlung der deutschen Sprache im Vordergrund. Besondere Aufmerksamkeit wird der Problematik der Zwangsverheiratungen gewidmet. Die neue Bundesregierung will die Rechtsstellung der betroffenen Frauen und Mädchen sowie die Beratungsangebote verbessern. Der Tatbestand der Zwangsverheiratung soll außerdem in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden.

Die ehemalige Bundesintegrationsbeauftragte Marieluise Beck (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) übte Kritik am Übereinkommen von SPD und Union: „Der Vertrag enthält im Wesentlichen nur eine Nennung von Themen und Politikbereichen, gibt aber keine Richtung für Entscheidungen vor“, so Beck. Ende November übernahm die CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Frauenunion Maria Böhmer das Amt der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration. Damit wurde das seit 1978 bestehende Amt erstmals an ein Mitglied der CDU vergeben. Vormals dem Arbeits- bzw. Familienministerium zugeordnet, ist es nun direkt dem Kanzleramt unterstellt und wurde somit institutionell aufgewertet. Die Bundesbeauftragte trägt zugleich erstmals den Titel einer Staatsministerin. Böhmer nannte die Bereiche Bildung und Integration in den Arbeitsmarkt als oberste Prioritäten. Die Integration beziehe sich nicht nur auf das Erlernen der deutschen Sprache, sondern auch auf die Vermittlung „der Werte, die unser Land zusammenhalten“.

Die Ernennung Böhmers zur Integrationsbeauftragten sorgte zum Teil für Irritationen, da sie bislang noch nicht im Bereich der Migrationspolitik gearbeitet hatte. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland Kenan Kolat sprach der neuen Integrationsbeauftragten dennoch eine hohe Sensibilität für gesellschaftspolitische Fragen zu. Gleichzeitig forderte er die Einrichtung eines Vizepostens im Staatsministerium, der mit einer Person mit Migrationshintergrund besetzt werden müsse. sta

Weitere Informationen im Internet unter:
www.bundesregierung.de/Anlage920135/Koalitionsvertrag.pdf
www.integrationsbeauftragte.de

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