Neuregelung jüdischer Zuwanderung
Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich Ende November auf eine
Neuregelung zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen
Sowjetunion geeinigt, die bereits im Sommer mit dem Zentralrat der Juden abgestimmt
worden war (vgl. MuB 6/05).
Demnach müssen Zuwanderer und ihre Angehörigen Grundkenntnisse der
deutschen Sprache vorweisen und ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern
können. Außerdem müsse die Möglichkeit zur Aufnahme in
eine jüdische Gemeinde bestehen. Ein vom Bundesinnenministerium einzurichtender
Beirat mit Vertretern des Auswärtigen Amtes, des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge, der Bundesländer sowie des Zentralrates der Juden
in Deutschland soll künftig die Aufnahmeverfahren vorbereiten und über
Härtefälle beraten. Die Neuregelung gilt nicht für Zuwanderer,
die ihren Aufnahmeantrag vor dem 1. Juli 2001 gestellt hatten.
Aufenthaltsrecht für Kinder erweitert
Das Bleiberecht von in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern
darf künftig nicht allein vom Aufenthaltsstatus der Mutter abhängen.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende November besagt, dass nach
dem Gleichbehandlungsgebot auch der Status des Vaters berücksichtigt werden
muss (Az: 2 BvR 524/01). Damit gab das Gericht der Verfassungsbeschwerde des
Vaters eines 6-jährigen türkischen Mädchens statt. Er lebt seit
25 Jahren in Deutschland und verfügt über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Die Mutter reiste 1997 ein und ist bis heute nur geduldet. Als die Ehe 2002
geschieden wurde, erhielt der Vater das alleinige Sorgerecht für das Kind.
Weil das Ausländerrecht bislang nur am Status der Mutter anknüpft,
wurde dem Kind die Aufenthaltserlaubnis versagt. Das Gesetz muss nun bis Ende
2006 geändert werden.
www.bundesverfassungsgericht.de
Kein Asyl mehr für Kaplans Familie
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 4. November die Klagen der Ehefrau und
der Tochter des im Oktober 2004 in die Türkei abgeschobenen Islamistenführers
Metin Kaplan (vgl. MuB 8/04)
abgewiesen (Az.: 3 K 7669/04.A und 3 K 3770/04.A). Sie hatten gegen den Widerruf
ihrer Asylanerkennung geklagt. Zur Begründung seines Urteils führte
das Gericht aus, der Grund für die Asylanerkennung sei inzwischen entfallen.
Der türkische Staat habe nach der Verhaftung und Verurteilung des Islamistenführers
keinen Anlass mehr, auf die Klägerinnen mit dem Ziel der Informationsbeschaffung
oder einer Festnahme zuzugreifen. Auf davon unabhängige, eigene Asylgründe
könnten die Klägerinnen sich nicht berufen. Die Klägerinnen waren
im Jahre 1992 gemeinsam mit Kaplan als Asylberechtigte anerkannt worden. Nachdem
dieser seine Asylberechtigung verloren hatte und in die Türkei abgeschoben
worden war, widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
auch die Asylanerkennung der Klägerinnen. Das Verfahren in der Türkei
gegen Metin Kaplan wird indes neu aufgerollt. Ein Berufungsgericht in Ankara
entschied, das Verfahren, in dem Kaplan Ende Juni zu lebenslanger Haft verurteilt
worden war, sei fehlerhaft gewesen.
www.vg-koeln.nrw.de
Asylaberkennung nach Regimewechsel
Droht keine Verfolgung mehr, kann die Anerkennung als Asylberechtigter widerrufen
werden. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) am 1. November in
Leipzig für den Fall, dass im Herkunftsstaat das Regime gewechselt hat
und Verfolgung daher auszuschließen sei (Az.: 1 C 21.04). Allgemeine Gefahren
spielten indes keine Rolle, so das BVerwG. Geklagt hatte ein Afghane, der 1991
als asylberechtigt anerkannt wurde. Im Juni 2000 wurde die Anerkennung des Klägers
widerrufen, weil in Afghanistan keine staatliche oder staatsähnliche Gewalt
mehr vorhanden sei, die politische Verfolgung ausüben könnte. Die
Klage blieb in der ersten und zweiten Instanz erfolglos. Auf die Revision des
Klägers hat das BVerwG das Berufungsurteil jetzt aufgehoben und die Sache
zur weiteren Tatsachenfeststellung an das Oberverwaltungsgericht (OVG) zurückverwiesen.
Dieses muss nun prüfen, ob dem Kläger eine Verfolgung von nichtstaatlicher
Seite drohe und ob der Kläger eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
Er war 1996 wegen Drogenhandels verurteilt worden. In letzterem Fall kann das
Asyl aberkannt werden, selbst wenn eine neue Verfolgung droht.
www.bverwg.de