Vor dem Hintergrund der Umsetzung von elf EU-Richtlinien in nationales Recht plant die Bundesregierung eine Änderung verschiedener ausländerrechtlicher Bestimmungen. Schwerpunkt der Reformen ist es, Zwangsehen, Prostitution und Schleusungen zu erschweren. Ein entsprechender Gesetzesentwurf mit Änderungen im Ausländer-, Aufenthalts- und Asylrecht liegt bereits vor.
Um „junge Ausländer vor Zwangsehen zu schützen“ beinhaltet der Entwurf eine Anhebung der Altersgrenze beim Ehegattennachzug auf 21 Jahre. Zudem müssen nachziehende Ehepartner vor ihrer Einreise nach Deutschland ausreichende Deutsch-Kenntnisse vorweisen. Weitere Änderungen betreffen die Speicherung biometrischer Daten im Ausländerzentralregister. Auf Verlangen der Behörden sollen Ausländer zur Vorlage eines digitalen Fotos verpflichtet werden können. Dadurch erhofft sich das Innenministerium, dass die Ausländerbehörden bei Zweifeln die Identität eines Ausländers überprüfen können. Langfristig sei eine Kapazität von bis zu 30 Mio. digitalisierter Fotos im Ausländerzentralregister vorgesehen.
Hintergrund der Gesetzesänderungen sind insgesamt elf EU-Richtlinien, die größtenteils bis Herbst 2006 in nationales Recht umzusetzen sind. Die Richtlinien wurden im Zeitraum von November 2002 bis Dezember 2005 beschlossen und konnten nicht mehr oder nur zum Teil im Zuwanderungsgesetz berücksichtigt werden. Angesichts der breiten Mehrheit der großen Koalition ist davon auszugehen, dass die Reformen, wenn auch mit Modifikationen, noch vor Ablauf der Frist umgesetzt werden. Einige der Änderungen sind bereits im Koalitionsvertrag angekündigt worden (vgl. MuB 10/05).
Laut Bundesregierung stimme das geltende Ausländerrecht bereits weitgehend mit den Richtlinien überein. Nur im Aufenthaltsgesetz und in der Aufenthaltsverordnung seien umfangreiche Änderungen erforderlich. Insgesamt acht Richtlinien betreffen die Bereiche des Aufenthalts- und Freizügigkeitsrechts, einwanderungspolitische Maßnahmen sowie die Bekämpfung illegaler Einwanderung. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bei der Familienzusammenführung sollen harmonisiert werden. Das Daueraufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen (vgl. MuB 01/06) und der Aufenthalt von Studierenden und Forschern sollen einheitlich geregelt werden. Außerdem sollen die Beihilfe zur illegalen Zuwanderung bekämpft und der Opferschutz für Personen, die in diesem Bereich mit den Behörden zusammenarbeiten, verbessert werden. Die drei Richtlinien im Bereich der Asylmigration haben Änderungen im Asylverfahrensgesetz und im Aufenthaltsgesetz zur Folge. Sie umfassen „alle wesentlichen Aspekte im Asylbereich: die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Schutzgewährung, die daran anknüpfenden Statusrechte, die Ausgestaltung des Asylverfahrens und die Lebensbedingungen der Asylbewerber“, heißt es im Entwurf. Konkret handelt es sich hierbei um die so genannte „Qualifikationsrichtlinie“ zur einheitlichen Regelung der Anerkennung als Flüchtling, die EU-Asylverfahrensrichtlinie, mit der u. a. das umstrittene Konzept der sicheren Drittstaaten (vgl. MuB 9/03; 4/04) EU-weit eingeführt wird, sowie um eine Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen bei der Aufnahme von Asylbewerbern.
Die Altersgrenze beim Ehegattennachzug wurde in Dänemark bereits angehoben (vgl. MuB 6/02). In den Niederlanden ist ein Vorstoß, den Nachzug an den Nachweis von Sprachkenntnissen zu knüpfen, noch im Gesetzgebungsverfahren. Auch der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte bereits eine Erhöhung der Altersgrenze vorgeschlagen, konnte sich aber innerhalb der rot-grünen Koalition nicht durchsetzen.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach begrüßte vor allem die geplanten Regelungen zur Verhinderung von Zwangsehen. Diese seien keine Einzelfälle, sondern ein „Phänomen, mit dem wir es in erheblichem Umfang zu tun haben.“ Beim Koalitionspartner SPD wurden jedoch bereits Vorbehalte laut. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz erklärte, dass man sich in der Koalition zwar über die Ziele einig sei, nicht jedoch über die Instrumente. Seine Kritik bezog sich in erster Linie auf die Erhöhung der Altersgrenze: ,,Das wird es mit der SPD nicht geben. Es verstößt gegen das Grundgesetz, das die Familie schützt“, sagte Wiefelspütz. Auch Sprecher der Oppositionsparteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei bezeichneten die Erhöhung der Altersgrenze als verfassungswidrig.
Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland Kenan Kolat gab zu bedenken, dass mit der Erhöhung der Altersgrenze keine Zwangsehen verhindert würden, sondern lediglich „das Verfassungsrecht auf die Einheit der Familie“ gefährdet werde. Ferner würden die Pläne zum Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise vor den Gerichten keinen Bestand haben, so Kolat. Ähnlich äußerte sich Nadeem Elyas, im Januar noch Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Die Neuregelung sei eine „unnötige Erschwernis für die Integration“. Unter Verfassungsrechtlern ist umstritten, ob sich ein Rechtsanspruch auf Ehepartnernachzug aus dem Grundgesetz ableiten lässt. sta
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