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Ausgabe 2
März 2006
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EU: Mitteilung der Kommission zum europäischen Asylsystem

Die Europäische Kommission hat Mitte Februar eine Mitteilung angenommen, in der sie Schritte zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem beschreibt. Dabei geht es vor allem um die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Entsprechend heißt es in der Mitteilung, die Einführung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems erfordere „Anstrengungen zur Harmonisierung nicht nur des Rechts, sondern auch der Praxis“.

Die Mitteilung der Kommission dient der Umsetzung des „Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht der EU“. Das im November 2004 von den Mitgliedstaaten beschlossene Haager Programm enthält einen Arbeitsplan für Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres, die bis 2010 beschlossen werden sollen (vgl. MuB 9/04). Ein Schwerpunkt hierbei ist die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems. Das Haager Programm ist die Fortsetzung des Tampere-Programms, das Maßnahmen für die erste Phase der Asylrechts-Harmonisierung enthielt (MuB 8/99).

In ihrer Mitteilung „Über die Intensivierung der konkreten Zusammenarbeit. Neue Strukturen, neue Konzepte: Verbesserung der Beschlussfassung im gemeinsamen europäischen Asylsystem“ verweist die Kommission auf die begrenzte Wirksamkeit einzelstaatlicher Maßnahmen in einer EU ohne Binnengrenzen. Eine rechtliche Harmonisierung der Asylpolitik allein sei aber nicht ausreichend. Vielmehr solle die konkrete Zusammenarbeit den Mitgliedstaaten Gelegenheit bieten, „sich mit den Systemen und Praktiken anderer Mitgliedstaaten vertraut zu machen und auf operativer Ebene engere Arbeitsbeziehungen zwischen den Asylbehörden zu entwickeln“. Das Ziel dieser Zusammenarbeit „ist eine größere Konvergenz der einzelstaatlichen Entscheidungen im Rahmen der vom gemeinschaftlichen Asylrecht vorgegeben Regeln“.

Die Kommission greift konkret drei Aspekte auf: die Einführung eines einheitlichen Asylverfahrens, die Sammlung und Bewertung von Informationen über die Herkunftsländer sowie Situationen, in denen ein Mitgliedstaat bzw. dessen Asylsystem und Aufnahmekapazitäten unter Druck geraten (vgl. MuB 1/06).

Die Kommission empfiehlt die Einrichtung eines einheitlichen Asylverfahrens, in dem alle möglichen Gründe für eine Schutzgewährung im Rahmen eines einzigen Verfahrens bearbeitet werden. Dadurch sollen Verzögerungen und Mehrfachanträge auf ein Mindestmaß reduziert werden. Die Kommission will die erforderlichen gesetzlichen und administrativen Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten identifizieren, die für ein einheitliches Asylverfahren notwendig sind bzw. diesem entgegenstehen.

Die Kommission verweist ferner auf die Bedeutung von Informationen über die Herkunftsländer (COI – Country of Origin Information), um die Schutzbedürftigkeit eines Antragstellers zu bewerten. Eine einheitliche Vorgehensweise bei der Sammlung und Analyse dieser Informationen werde zu einer Angleichung der Asylregeln führen. Deshalb schlägt die Kommission vor, Leitlinien für die Erstellung dieser Informationen festzulegen und ein gemeinsames Portal für die COI-Datenbanken der Mitgliedstaaten einzurichten (vgl. MuB 1/06).

Ferner heißt es, dass „nicht einige wenige Mitgliedstaaten den Asyldruck besonders stark zu spüren bekommen“ dürften. Sollten Mitgliedstaaten mit „einer besonderen Belastung“ konfrontiert sein, seien Maßnahmen erforderlich, damit sie dennoch ihren gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen können. Eine dieser Maßnahmen betrifft den Europäischen Flüchtlingsfonds, damit die betroffenen Staaten „rasch und möglichst unbürokratisch Mittel erhalten können“. vö

In ihrer Mitteilung bezieht sich die Kommission auf bereits beschlossene Richtlinien und weitere Mitteilungen. Die hier besprochene Mitteilung, ein ausführlicher Anhang mit detaillierter Beschreibung der notwendigen Arbeitsschritte sowie weitere relevante Dokumente finden sich auf der Website der Kommission: europa.eu.int/comm/justice_home/doc_centre/asylum/doc_asylum_intro_de.htm

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