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Ausgabe 3
April 2006
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Deutschland: Antidiskriminierungsgesetz

In Deutschland steht die Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes bevor. Bis Ostern will die große Koalition ihre letzten Streitpunkte ausräumen. Mit dem Titel „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ soll das Gesetz einen neuen Namen erhalten. Die rot-grüne Vorgängerregierung war mit dem Gesetzesvorhaben gescheitert (vgl. MuB 5/02, 7/03, 1/05, 3/05).

Mit dem Antidiskriminierungsgesetz will Deutschland vier EU-Richtlinien umsetzen. Diese verbieten im Arbeitsrecht Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Weltanschauung und Religion. Im Zivilrecht sind die Brüsseler Vorgaben auf Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht reduziert. Der rot-grüne Gesetzentwurf 2005 war über die EU-Vorgaben hinausgegangen und hatte sämtliche Diskriminierungsmerkmale im Arbeitsrecht auch im Zivilrecht zugelassen. Er scheiterte am Widerstand der Unionsparteien im Bundesrat.

Mittlerweile zeichnet sich ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern SPD und CDU/CSU ab. Nach derzeitigem Stand sollen sich auch Menschen, die wegen ihrer Behinderung oder wegen ihres Alters benachteiligt werden, zivilrechtlich auf das Gesetz berufen können. Sexuelle Orientierung und Religion bleiben dagegen im Zivilrecht unberücksichtigt.

Uneinigkeit herrscht noch in Details. Ein Streitpunkt ist die Frage, ob Betriebsräte und Gewerkschaften gegen Diskriminierungen von Mitarbeitern klagen können. Nach Vorstellungen der SPD soll dies auch dann möglich sein, wenn der betroffene Arbeitnehmer selbst eine solche Klage ablehnt. Die Union ist dagegen.

Meinungsverschiedenheiten gibt es außerdem bei der so genannten „Kirchenklausel“ aus der EU-Richtlinie. Sie sieht vor, dass Kirchen ihre Mitarbeiter nach der Konfession frei auswählen dürfen. Die Union will den Kirchen ein solches Recht in jedem Falle einräumen. Die SPD argumentiert, dass Kirchen nur die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers beachten dürften, wenn der Glaube für die Art der Tätigkeit entscheidend sei. Ungeklärt sind auch der Standort und die Größe einer Antidiskriminierungsstelle, die auf Bundesebene eingerichtet werden soll.

Trotz der offenen Punkte erwartet die Koalition eine schnelle Lösung. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) zeigte sich zuversichtlich, dass das Vorhaben im April umgesetzt wird. „Wenn man die Entwürfe und Richtlinien vergleicht, sieht man: Das ist kein fauler, sondern ein guter Kompromiss.“ Die Koalition werde sich weitestgehend an die europäischen Vorgaben halten. „Wo wir davon abweichen, lässt es sich sachlich begründen“, so Bosbach. Zurückhaltender äußerte sich das sozialdemokratisch geführte Justizministerium. „Wir werden sehen, wie schnell wir eine Einigung finden. Alles andere ist Kaffeesatzleserei“, sagte dessen Sprecherin Christiane Wirth. Offene Fragen müssten Spitzenpolitiker beider Parteien im Koalitionsausschuss klären. Das hätten Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bosbach in einem gemeinsamen Brief an den Ausschuss vorgeschlagen.

Die Zeit drängt. Da die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinien Mitte 2003 abgelaufen ist, hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Länder (Finnland, Griechenland, Luxemburg, Spanien und Österreich) eingeleitet. Es drohen Strafzahlungen. Auch Schadensersatzklagen diskriminierter Bürger gegen die Bundesrepublik wären möglich. chw

Weitere Informationen:
www.bmj.bund.de

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