Rückübernahmeabkommen
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein bulgarischer Amtskollege
Rumen Petkov (Sozialisten) haben Anfang Februar ein bilaterales Rückübernahmeabkommen
unterzeichnet. Es regelt die wechselseitige Rückübernahme ausreisepflichtiger
Personen. Wer rechtswidrig aus Bulgarien nach Deutschland einreist, wird künftig
dorthin zurückgeführt. Das betrifft sowohl Bulgaren als auch Personen
anderer Nationalitäten.
Staatsangehörigkeit darf geprüft werden
Deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft müssen den Behörden
Auskunft darüber geben, ob sie nachträglich wieder ihre türkische
Staatsbürgerschaft angenommen haben. Mit einem so lautenden Beschluss wies
das Bundesverfassungsgericht Mitte März die Klage eines in Bayern eingebürgerten
Türken zurück (Az. 2 BvR 434/06). Die Behörden hatten ihm ein
Zwangsgeld angedroht, weil er bei einer Befragungsaktion 2005 nicht antworten
wollte. Angaben der türkischen Regierung, rund 50.000 Deutsche hätten
in den vergangenen sechs Jahren die türkische Staatsangehörigkeit
wieder angenommen, hatten die Befragung ausgelöst. Nach deutschem Recht
verlieren diese Doppelstaatsbürger dadurch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft
(vgl. MuB
2/05).
www.bundesverfassungsgericht.de/