Die Diskussion in Deutschland um die Integration von Zuwanderern wird derzeit heftig geführt. Die Einführung von Einbürgerungsleitfäden (vgl. MuB 1/06), der Hilferuf der Rütli-Schule in Berlin-Neukölln (vgl. MuB 3/06) und das Urteil im so genannten Ehrenmord-Prozess Sürücü (vgl. MuB 4/06) lösten eine breit angelegte Debatte aus. Auf Initiative des CDU-Präsidiums und der Unionsfraktion soll ein nationaler Integrationsgipfel durchgeführt werden, an dem alle relevanten Akteure aus Politik und Gesellschaft teilnehmen sollen.
Der Integrationsgipfel wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause stattfinden und soll einen „Nationalen Aktionsplan Integration“ erarbeiten. Thematische Schwerpunkte werden die Bereiche Sprachvermittlung, berufliche Bildung, Arbeitsmarkt, Frauenrechte, Staatsangehörigkeitsrecht und Bürgergesellschaft sein.
Das Treffen soll Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen, Tarifpartnern, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen zusammenbringen. Letztere sollen bereits in die Vorbereitung einbezogen werden. „Es wäre ja absurd“, sagte die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU), „wenn wir in Fragen der Integrationspolitik nur über die Betroffenen und nicht mit ihnen reden.“ Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), sagte, in den geplanten Gipfel müssten Migranten „auf gleicher Augenhöhe“ einbezogen werden. Es sei erforderlich, „grundlegende Eckpunkte für eine Integrationspolitik“ zu entwickeln, „auf die sich beide Seiten verpflichten“.
Die gegenwärtige Integrationsdebatte ist gekennzeichnet von Appellen an die Selbstverantwortung von Zuwanderern („Bringschuld“), dem Ruf nach Sanktionen für so genannte Integrationsunwillige (z. B. Kürzung von Sozialleistungen) und einer „Null-Toleranz“-Politik (z. B. Entzug des Aufenthaltsrechts) sowie Forderungen an die Politik, die Integrationsangebote auszubauen (z. B. Verlängerung der Sprachkurse). Während sich bei der Frage nach Sanktionen die Fronten zwischen den verschiedenen politischen Lagern - auch innerhalb der großen Koalition - zunehmend verhärten und den Dialog über mögliche Strategien erschweren, scheint ein Ausbau der seit 2005 auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes eingeführten Integrationsmaßnahmen allgemein mehrheitsfähig.
Die bisherigen Teilnehmerzahlen für die Integrationskurse belegen, dass die Zuwanderer Integrationsangebote sehr gut annehmen (vgl. MuB 8/05). Die Kurse umfassen 600 Stunden Sprachkurs und einen 30-stündigen Orientierungskurs. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden 2005 bundesweit knapp 8.200 Kurse durchgeführt bzw. begonnen. Vergangenes Jahr erhielten 215.651 Personen die Berechtigung zur Kursteilnahme; mehr als die Hälfte von ihnen (115.158 Personen) hat 2005 bereits Kurse besucht. Das erste Jahr hat gezeigt, dass v. a. bereits hier lebende Einwanderer großes Interesse an den Integrationskursen haben. Sie machen rund die Hälfte der Kursbewilligungen aus. Ihre Teilnahme ist in der Regel freiwillig. Neuzuwanderer ohne ausreichende Deutschkenntnisse hingegen können von den Ausländerbehörden zur Teilnahme verpflichtet werden. as