Im so genannten Berliner Ehrenmord-Prozess ist Mitte April das Urteil ergangen. Wegen Mordes an seiner Schwester Hatun wurde Ayhan Sürücü vom Berliner Landgericht zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt (Az. 1 Kap Js 285/05 und 518-39/05). Die beiden älteren Brüder wurden aus Mangel an Beweisen für eine Tatverwicklung freigesprochen.
Der zur Tatzeit 18-Jährige hat laut Urteil seine 23-jährige Schwester am 7. Februar 2005 mit drei Kopfschüssen an einer Bushaltestelle in Berlin-Tempelhof getötet. Nach Ansicht des Gerichtes stieß ihr westlicher Lebensstil in der Familie auf Ablehnung (vgl. MuB 9/05). Dies sei ein „ganz besonderer Mordfall“ gewesen, urteilten die Richter. Hatun Sürücü sei zum Opfer geworden, weil „sie ihr Leben lebte, so wie sie es für richtig hielt“, sagte der vorsitzende Richter Michael Degreif.
Mit dem Strafmaß lag das Gericht nur leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre und acht Monate Haft beantragt hatte. Für die beiden älteren Brüder hatte die Anklage lebenslange Haft gefordert. Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Revision gegen das Urteil ein.
Im Prozessverlauf sollte geklärt werden, ob ein so genannter Ehrenmord vorgelegen habe, bei dem die kurdischstämmige Familie die Ermordung von Hatun Sürücü gemeinschaftlich beschlossen und geplant hat. Die Tochter war in der Türkei zwangsverheiratet worden und danach aus der Ehe ausgebrochen. Sie lebte mit ihrem 6-jährigen Sohn in einer eigenen Wohnung in Berlin. Sie lehnte es ab, ein Kopftuch zu tragen, machte eine Lehre und lebte in außerehelichen Partnerbeziehungen. Darüber kam es zum Bruch mit der Familie.
Obwohl drei Familienmitglieder tatbeteiligt gewesen sein sollen, gestand nur der jüngste Sohn Ayhan die Ausführung des Mordes. Seinen älteren Brüdern Alpaslan, zur Tatzeit 24 Jahre alt, und Mutlu, damals 25, konnte keine Beteiligung an dem Mord nachgewiesen werden. In der Urteilsbegründung sagte der Richter, es sei durchaus möglich, dass die beiden mitangeklagten Brüder an dem Mord beteiligt waren, aber „es wird nicht nach Möglichkeit verurteilt“. Die Staatsanwaltschaft hatte gemutmaßt, das Kalkül der Familie sei gewesen, den jüngsten Sohn in Erwartung einer milden Jugendstrafe „zu opfern“. Belastet worden waren die Brüder vor allem von der Hauptzeugin der Anklage Melek A., die zur Tatzeit die Freundin des Hauptverdächtigen war. Sie sagte aus, Ayhan habe ihr gegenüber die Mittäterschaft seiner Brüder gestanden.
Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) forderte nach dem Urteil die Familie Sürücü auf, Deutschland zu verlassen: „Wenn sie denn wirklich Ehre im Leib hätten, dann sollten sie die Konsequenz ziehen und gehen. Offensichtlich gehören sie mit ihren Wertvorstellungen nicht hierher.“ Der Spitzenkandidat der Berliner CDU Friedbert Pflüger schloss sich Körtings Forderung an. Er verlangte zudem, den Mörder „nach Verbüßung der Haftstrafe auszuweisen bzw. abzuschieben“. Der Verurteilte ist jedoch deutscher Staatsbürger.
Der Europa-Parlamentarier Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte Zweifel, dass das Urteil dem Tathergang gerecht werde: „Wenn man vergleichbare Fälle aus kurdischen Familien in der Türkei kennt, weiß man, dass solche Todesurteile gewöhnlich durch den Familienrat gefällt werden.“ Auch der Orientalist Hans-Peter Raddatz kritisierte das Urteil. Die deutsche Gerichtsbarkeit sei „in zunehmender Weise bereit, die kulturbedingten Umstände bei muslimischen Straftaten mit in Betracht zu ziehen“, sagte der Islam-Experte. Bei Fällen von Körperverletzung an Frauen sei es häufig dazu gekommen, dass die Gerichte nicht so verfahren seien, „wie es erforderlich gewesen wäre“.
Die parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag Irmgard Schewe-Gerigk forderte verstärkte Aufklärung und Vorbeugung gegen Zwangsverheiratung und Gewalt gegen Ausländerinnen. In jedem Einzelfall sei Opferschutz notwendig. Der Direktor des Zentrums für Türkeistudien Faruk Sen sagte, Ehrenmorde gehörten nicht nur strafrechtlich geächtet. Auch die türkische Gemeinschaft selbst müsse mehr Druck ausüben, um solchen Verbrechen den Nährboden zu entziehen.
Die türkische Anwältin und islamkritische Autorin Seyran Ates sagte, sachlich gesehen möge es sich bei dem Richterspruch um ein „faires juristisches Urteil“ handeln. Ates befürchtet jedoch, dass der Freispruch der beiden älteren Brüder ein negatives Signal für ihre Mandantinnen - Frauen, denen durch die eigene Familie Gewalt angetan wurde - sein könnte.
Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, bewertete das Urteil dagegen positiv: „Das Gericht hat für den Täter fast die Höchststrafe verhängt. Das bedeutet Abschreckung.“ Auch Bülent Arslan, Vorsitzender des Deutsch-Türkischen Forums in der CDU, begrüßte das Urteil als „deutliches Signal“. „Neun Jahre ist ein hartes Urteil“, so Arslan.
Für Aufregung sorgte auch die Diskussion über das künftige Sorgerecht für Hatun Sürücüs Sohn. Nachdem die Familie der Ermordeten bekannt gab, sie wolle das Sorgerecht beantragen, regte sich laute Kritik. Auch Hatun Sürücüs in Istanbul lebender Ex-Mann Ismail Aslan bekräftigte sein Interesse am Sorgerecht für seinen Sohn. Momentan lebt das Kind in einer Pflegefamilie in Berlin. chw
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