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Ausgabe 4
Mai 2006
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Frankreich: Regierung beschließt neues Einwanderungsgesetz

Frankreichs Regierung hat neue Regelungen zu einer besseren Steuerung der Einwanderung beschlossen und dem Parlament zur weiteren Beratung vorgelegt. Darin wird das Konzept der „ausgewählten Einwanderung“ umgesetzt. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, die langen administrativen Arbeitswege zu verkürzen.

Die französische Regierung unter Premierminister Dominique de Villepin (parteilos) hat am 29. März 2006 ihr neues Einwanderungsgesetz (vgl. MuB 2/06) an das Parlament übergeben. Dieses wird in naher Zukunft über die neuen gesetzlichen Regelungen beraten, die vor allem die allgemeinen Aufenthaltsbedingungen sowie die Arbeitsmigration und den Familiennachzug betreffen. In dem Gesetz werden außerdem verschiedene EU-Direktiven verwirklicht, die die Aufenthaltsbedingungen von Bürgern aus EU-Mitgliedsländern in Frankreich erleichtern und die europäische Freizügigkeit garantieren.

Arbeitsmigration: Die Einreise für ausländische Arbeitnehmer soll dann erleichtert werden, wenn Bedarf an Arbeitskräften besteht. Dies betrifft vor allem unattraktive Berufsfelder und hochqualifizierte Tätigkeiten. Der neue dreijährige Aufenthaltstitel für Personen mit „Kompetenzen und Talenten“ sieht Aufnahmeerleichterungen für Hochqualifizierte vor, die für „Frankreichs Entwicklung und Erscheinen eine Bereicherung“ sein können. Auch Studenten soll der Aufenthalt erleichtert werden, sofern sie ihr Diplom in Frankreich abschließen wollen. Für die besten dieser Absolventen besteht die Möglichkeit, erste Arbeitserfahrungen in Frankreich zu sammeln. Frankreichs Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) sagte diesbezüglich, dass er „die Besten“ und „nicht diejenigen, die man sonst nirgendwo haben will“, ins Land holen wolle. Verschiedene Menschenrechtsorganisationen und linke Parteien kritisieren die Selektionskriterien in Sarkozys Gesetzentwurf (vgl. MuB 2/06).

Familienzusammenführung: In Fragen der Familienzusammenführung orientiert sich der Gesetzesvorschlag jetzt stärker an der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Die Mindestaufenthaltszeit für einen Antrag auf Familiennachzug wurde allerdings von einem Jahr auf 18 Monate erhöht. Darüber hinaus muss der Antragsteller künftig ein geregeltes Arbeitseinkommen auf dem Niveau des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns (SMIC) nachweisen können.

Um Scheinehen zu vermeiden, müssen Ehen zwischen Franzosen und Nicht-Franzosen nun mindestens drei Jahre Bestand haben, bevor eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden kann. Der ausländische Ehepartner muss darüber hinaus seine Integrationsbereitschaft und ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Auch die Einbürgerung des ausländischen Ehepartners ist jetzt erst nach vier statt wie bisher nach zwei Jahren möglich.

Legalisierung: Die Möglichkeit, nach 10-jährigem illegalem Aufenthalt in Frankreich automatisch einen legalen Aufenthaltstitel zu erlangen, soll nach dem Gesetzentwurf abgeschafft werden.

Integrationsmaßnahmen: Die Gesetzesinitiative der Regierung sieht u. a. vor, dass Migranten, die dauerhaft in Frankreich leben wollen, einen Integrationsvertrag unterzeichnen. Dieser Vertrag verpflichtet die Einwanderer zu zivilgesellschaftlichen Schulungen und Sprachkursen.

Ende April beriet das französische interministerielle Immigrations- und Integrationskomitee (CII) über Integrationsmaßnahmen vor allem für Jugendliche und Frauen. Um die Integration zu erleichtern, schlugen die Minister u. a. ein Sprachdiplom (DILF) vor. Dieses Diplom soll erhalten, wer die Grundlagen der französischen Sprache beherrscht. Gute Französischkenntnisse gelten als Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Des Weiteren unterzeichneten 350 Unternehmen eine Art Patenschaftsvertrag, mit dem 25.000 Interessenten der Zugang zur Ausbildung erleichtert werden soll. Um Migrantinnen zu stärken, sollen die staatlichen Familiengelder künftig an die Ehefrauen überwiesen werden, sofern sich diese um die Erziehung und Versorgung der Kinder kümmern. Gleichzeitig sollen auf diese Weise Mehrfachehen unterbunden werden. Für die Verleihung der französischen Staatsbürgerschaft erwägt das Komitee eine offizielle Zeremonie in Anwesenheit eines Repräsentanten des Staates. th

Weitere Informationen:
www.premier.ministre.gouv.fr

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