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Ausgabe 5
Juli 2006
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Deutschland: Neue Einbürgerungsrichtlinien

Nach monatelanger Diskussion haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrstagung in Garmisch-Patenkirchen auf neue gemeinsame Kriterien zur Einbürgerung geeinigt (vgl. MuB 1/06, 2/06, 3/06). Künftig sollen eine Deutsch- sowie eine Einbürgerungsprüfung verbindlich sein. Zudem soll die Einbürgerungszeremonie in einem feierlichen Rahmen erfolgen.

Was die Aufenthaltsdauer angeht, müssen Einbürgerungswillige wie bisher einen rechtmäßigen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland von acht Jahren und die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes nachweisen. Bei besonders guten Deutschkenntnissen und einer erfolgreichen Integration, etwa über die Mitgliedschaft in Vereinen und Wohlfahrtsverbänden oder andere Integrationsleistungen, kann in Ausnahmefällen weiterhin eine Einbürgerung bereits nach sechs Jahren erfolgen.

Wichtige Voraussetzung für die Einbürgerung bleiben gute Deutschkenntnisse. Sie sollen mit einem bundesweit standardisierten, mündlichen oder schriftlichen Test überprüft werden. Eine Befreiung von der Deutschprüfung soll möglich sein, beispielsweise für Ausländer, die bereits sehr lange im Land leben bzw. alt oder krank sind.

Des Weiteren wurde von den Innenministern die Einführung von Einbürgerungskursen beschlossen. Die Teilnahme ist freiwillig, aber es muss eine Prüfung abgelegt werden. Die Standards für die Kurse soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg erarbeiten. Zu den Themen gehören „Demokratie“, „Konfliktlösungen in der demokratischen Gesellschaft“, „Rechtsstaat“, „Sozialstaat“, „Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl“, „Teilhabe an der politischen Gestaltung“, „Gleichberechtigung von Mann und Frau“, „Grundrechte“ und „Staatssymbole“. Umstrittene Gesprächsleitfäden oder Fragebögen wie in Baden-Württemberg und Hessen wurden damit verworfen (vgl. MuB 2/06). Die Kosten der Einbürgerungskurse müssen die Zuwanderer selbst tragen. In welchem Rahmen die Kurse abgehalten werden, etwa auf Ebene der Volkshochschulen, können die Länder selbst entscheiden.

Die Prüfungsinhalte der so genannten „Einbürgerungsprüfung“ werden vom BAMF festgelegt. Die Länder entscheiden über die Art der Prüfung, die mündlich, schriftlich oder in Rollenspielen umgesetzt werden kann. Neben den Kursen wird es eine Einbürgerungsfibel zur Vorbereitung auf den Test geben. Sie soll im Internet veröffentlicht werden.

Jeder Einbürgerungswillige muss eine Loyalitätserklärung und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablegen. Über die Regelanfrage beim Verfassungsschutz hinaus können Zuwanderer bei Zweifeln an ihrer Staatstreue in einem weiteren Gespräch befragt werden. Ferner müssen sie Fragen zu Mitgliedschaften in oder zur Unterstützung von extremistischen Vereinigungen beantworten. In welcher Form eine solche Befragung stattfindet, ließ die Innenministerkonferenz offen. Am Ende steht der Einbürgerungsakt in einem feierlichen Rahmen. Dieser soll einen Eid oder ein juristisch weniger bindendes staatsbürgerliches Bekenntnis enthalten.

Wer straffällig geworden und deswegen zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen verurteilt worden ist, bekommt nun keinen deutschen Pass mehr. Dabei kann die 90-Tages-Grenze auch durch Addition mehrerer kleinerer Strafen aus Bagatell- oder Verkehrsdelikten, wie etwa Diebstahl oder Geschwindigkeitsübertritte, erreicht werden. Ausnahmen sind bei lange zurückliegenden Straftaten möglich. Damit wurde die Rechtslage verschärft. Bislang wurde die Einbürgerung nur bei Einzeltaten ab einem Strafmaß von 180 Tagessätzen versagt. chw

Weitere Informationen:
www.bamf.de
www.stmi.bayern.de/ministerium/imk
www.integrationsbeauftragte.de

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