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Ausgabe 5
Juli 2006
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Kurzmeldungen - Deutschland

Rasterfahndung eingeschränkt
Mit seinem Urteil vom 23. Mai schränkt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Anwendungsbedingungen von Rasterfahndungen ein (Az. 1 BvR 518/02), bei der die Polizei Listen durch den Abgleich personenbezogener Daten nach Kriterien wie Alter, Geschlecht und Religionszugehörigkeit erstellt. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde nach männlichen Studenten oder ehemaligen Studenten islamischen Glaubens zwischen 18 und 40 Jahren gesucht, die aus arabischen Ländern stammten. Die damit erhoffte Identifizierung so genannter „Schläfer“ blieb aber ohne Erfolg. Das BVerfG entschied nun, dass die Maßnahme verfassungswidrig war. Das Gericht stufte die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Rasterfahndung als unverhältnismäßig ein. Künftig dürfen Rasterfahndungen nur noch bei dem Verdacht konkreter Bedrohungssituationen durchgeführt werden und nicht wie bisher auch bei einer allgemeinen Bedrohungslage. Geklagt hatte ein marokkanischer Student.
www.bundesverfassungsgericht.de

Erschlichene Einbürgerungen rechtswidrig
Einbürgerungen, die aufgrund falscher Angaben vorgenommen wurden, sind rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat mit einem Urteil vom 24. Mai 2006 die Verfassungsbeschwerde eines Nigerianers abgelehnt (Az. 2 BvR 669/04). Seine Einbürgerung vom 9. Februar 2000 war wegen Täuschung zwei Jahre später von den Landesbehörden zurückgenommen worden. Der Nigerianer hatte falsche Angaben zu seiner Person gemacht. Der zweite Senat des BVerfG bestätigte damit den Entschluss der Landesbehörden. Die Rücknahme der erschlichenen Einbürgerung widerspreche weder dem in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG festgeschriebenen Verbot der Entziehung der Staatsangehörigkeit noch dem in Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Schutz vor Staatenlosigkeit.
www.bundesverfassungsgericht.de

Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat Ende Mai ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen erlassen, die an öffentlichen Schulen unterrichten. Die Landesregierung aus CDU und FDP will so die Neutralitätspflicht des Staates sichern und „den Schulfrieden garantieren“. Christliche und jüdische Symbole oder Kleidungsstücke sind von dem Verbot ausdrücklich ausgenommen. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hält das Verbot daher für verfassungswidrig. Es sei ein Zeichen für die Ausgrenzung des Islams.

Fahrverbot bei Tragen von Burka
Das Bundesverkehrsministerium in Berlin teilte mit, dass Frauen, die sich mit einer Burka verschleiern, in Deutschland nicht Auto fahren dürfen. Das islamische Kleidungsstück kommt einer Ganzkörperverschleierung nahe. Es beeinträchtige Sicht und Gehör (StVO § 23 Abs. 1), so das Ministerium.

Islam-Konferenz
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Einrichtung einer Islam-Konferenz angekündigt, um den Dialog mit den Muslimen in Deutschland zu organisieren. Ziel der auf mehrere Jahre angelegten Konferenz sei ein „Gesellschaftsvertrag“ mit muslimischen Organisationen, der Vereinbarungen über zentrale Fragestellungen des Zusammenlebens enthält. An der Konferenz werden 15 Vertreter aus Bund, Ländern und Gemeinden sowie 15 Repräsentanten des Islams teilnehmen, darunter fünf islamische Verbände und zahlreiche Einzelpersonen. Damit soll ein „muslimisches Multiplikatorennetzwerk“ geschaffen werden. In die unterhalb der Spitzenebene tätigen Arbeitsgruppen der Konferenz will Schäuble laut Medienberichten auch die als islamistisch geltende Organisation Milli Görüs einbinden, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Islamische Verbände wie der Zentralrat der Muslime und der Islamrat begrüßten die Initiative des Innenministers. Das erste Treffen soll im September im Bonner Haus der Geschichte stattfinden.
www.wams.de/data/2006/05/28/894413.html

Abschiebungsfall Aydin
Für Schlagzeilen hat der Fall der von Abschiebung bedrohten Familie Aydin gesorgt. Nach Ablehnung ihres Asylverfahrens hatte die Familie 1998 ein erstes Asylfolgeverfahren beantragt, das 2004 negativ beschieden wurde. Die Berliner Härtefallkommission hatte sich für ein Bleiberecht ausgesprochen. Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der Petitionsausschuss und eine Mehrheit aus SPD und CDU im Abgeordnetenhaus hatten aber dagegen plädiert. Der Grund: Die Familie hatte vor Jahren durch Angabe eines falschen Namens die Behörden getäuscht und zu Unrecht Sozialleistungen erhalten. Die Familie wird nun ein weiteres Asylfolgeverfahren beantragen. Gehofft hatte sie auf die Intervention des Bundespräsidenten. Die 17-jährige Tochter Hayriye hatte Ende März im Schloss Bellevue mit Horst Köhler gesprochen, wohin sie als Anerkennung für ihr Engagement gegen Antisemitismus eingeladen worden war.

Berliner Polizei will mehr Migranten ausbilden
Die Berliner Polizei will mehr Menschen mit Migrationshintergrund beschäftigen. 10 % aller Auszubildenden im Polizeidienst sollten künftig Migranten sein. Besonders gefragt sind Jugendliche mit türkischen, serbokroatischen, arabischen, polnischen oder russischen Sprachkenntnissen. 627 Bewerber mit Migrationshintergrund erfüllten die formalen Bewerbungskriterien für 30 der rund 300 Ausbildungsplätze 2006. Auch für das Ausbildungsjahr 2007 wirbt die Berliner Polizei um Jugendliche mit Migrationshintergrund.
www.berlin.de/polizei/beruf/ausbildung/index.html

Deutschland: Urteil im Pömmelte-Prozess
Viereinhalb Monate nach dem Überfall auf einen dunkelhäutigen 12-Jährigen in Pömmelte im Landkreis Schönebeck (Sachsen-Anhalt) sind vier Jugendliche zu Haftstrafen verurteilt worden (Az. 6 a Ls 231 Js 770/06(6/06)). Das Amtsgericht Schönebeck sah es als erwiesen an, dass die heute 16 bis 20 Jahre alten Täter ihr Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven gequält und schwer verletzt haben. Der älteste Verurteilte erhielt eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Ein 16 Jahre alter Jugendlicher wurde zu zwei Jahren Jugendhaft verurteilt. Die Strafen gegen zwei weitere gleichaltrige Täter - je ein Jahr und sieben Monate Jugendhaft - setzte das Gericht zur Bewährung aus.

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