Rasterfahndung eingeschränkt
Mit seinem Urteil vom 23. Mai schränkt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
die Anwendungsbedingungen von Rasterfahndungen ein (Az. 1 BvR 518/02), bei der
die Polizei Listen durch den Abgleich personenbezogener Daten nach Kriterien
wie Alter, Geschlecht und Religionszugehörigkeit erstellt. Nach den Anschlägen
vom 11. September 2001 wurde nach männlichen Studenten oder ehemaligen
Studenten islamischen Glaubens zwischen 18 und 40 Jahren gesucht, die aus arabischen
Ländern stammten. Die damit erhoffte Identifizierung so genannter „Schläfer“
blieb aber ohne Erfolg. Das BVerfG entschied nun, dass die Maßnahme verfassungswidrig
war. Das Gericht stufte die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung
durch die Rasterfahndung als unverhältnismäßig ein. Künftig
dürfen Rasterfahndungen nur noch bei dem Verdacht konkreter Bedrohungssituationen
durchgeführt werden und nicht wie bisher auch bei einer allgemeinen Bedrohungslage.
Geklagt hatte ein marokkanischer Student.
www.bundesverfassungsgericht.de
Erschlichene Einbürgerungen rechtswidrig
Einbürgerungen, die aufgrund falscher Angaben vorgenommen wurden, sind
rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat mit einem
Urteil vom 24. Mai 2006 die Verfassungsbeschwerde eines Nigerianers abgelehnt
(Az. 2 BvR 669/04). Seine Einbürgerung vom 9. Februar 2000 war wegen Täuschung
zwei Jahre später von den Landesbehörden zurückgenommen worden.
Der Nigerianer hatte falsche Angaben zu seiner Person gemacht. Der zweite Senat
des BVerfG bestätigte damit den Entschluss der Landesbehörden. Die
Rücknahme der erschlichenen Einbürgerung widerspreche weder dem in
Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG festgeschriebenen Verbot der Entziehung der Staatsangehörigkeit
noch dem in Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Schutz vor Staatenlosigkeit.
www.bundesverfassungsgericht.de
Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat Ende Mai ein Kopftuchverbot für
muslimische Lehrerinnen erlassen, die an öffentlichen Schulen unterrichten.
Die Landesregierung aus CDU und FDP will so die Neutralitätspflicht des
Staates sichern und „den Schulfrieden garantieren“. Christliche
und jüdische Symbole oder Kleidungsstücke sind von dem Verbot ausdrücklich
ausgenommen. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hält das Verbot
daher für verfassungswidrig. Es sei ein Zeichen für die Ausgrenzung
des Islams.
Fahrverbot bei Tragen von Burka
Das Bundesverkehrsministerium in Berlin teilte mit, dass Frauen, die sich mit
einer Burka verschleiern, in Deutschland nicht Auto fahren dürfen. Das
islamische Kleidungsstück kommt einer Ganzkörperverschleierung nahe.
Es beeinträchtige Sicht und Gehör (StVO § 23 Abs. 1), so das
Ministerium.
Islam-Konferenz
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Einrichtung einer Islam-Konferenz
angekündigt, um den Dialog mit den Muslimen in Deutschland zu organisieren.
Ziel der auf mehrere Jahre angelegten Konferenz sei ein „Gesellschaftsvertrag“
mit muslimischen Organisationen, der Vereinbarungen über zentrale Fragestellungen
des Zusammenlebens enthält. An der Konferenz werden 15 Vertreter aus Bund,
Ländern und Gemeinden sowie 15 Repräsentanten des Islams teilnehmen,
darunter fünf islamische Verbände und zahlreiche Einzelpersonen. Damit
soll ein „muslimisches Multiplikatorennetzwerk“ geschaffen werden.
In die unterhalb der Spitzenebene tätigen Arbeitsgruppen der Konferenz
will Schäuble laut Medienberichten auch die als islamistisch geltende Organisation
Milli Görüs einbinden, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes
steht. Islamische Verbände wie der Zentralrat der Muslime und der Islamrat
begrüßten die Initiative des Innenministers. Das erste Treffen soll
im September im Bonner Haus der Geschichte stattfinden.
www.wams.de/data/2006/05/28/894413.html
Abschiebungsfall Aydin
Für Schlagzeilen hat der Fall der von Abschiebung bedrohten Familie Aydin
gesorgt. Nach Ablehnung ihres Asylverfahrens hatte die Familie 1998 ein erstes
Asylfolgeverfahren beantragt, das 2004 negativ beschieden wurde. Die Berliner
Härtefallkommission hatte sich für ein Bleiberecht ausgesprochen.
Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der Petitionsausschuss und eine Mehrheit
aus SPD und CDU im Abgeordnetenhaus hatten aber dagegen plädiert. Der Grund:
Die Familie hatte vor Jahren durch Angabe eines falschen Namens die Behörden
getäuscht und zu Unrecht Sozialleistungen erhalten. Die Familie wird nun
ein weiteres Asylfolgeverfahren beantragen. Gehofft hatte sie auf die Intervention
des Bundespräsidenten. Die 17-jährige Tochter Hayriye hatte Ende März
im Schloss Bellevue mit Horst Köhler gesprochen, wohin sie als Anerkennung
für ihr Engagement gegen Antisemitismus eingeladen worden war.
Berliner Polizei will mehr Migranten ausbilden
Die Berliner Polizei will mehr Menschen mit Migrationshintergrund beschäftigen.
10 % aller Auszubildenden im Polizeidienst sollten künftig Migranten sein.
Besonders gefragt sind Jugendliche mit türkischen, serbokroatischen, arabischen,
polnischen oder russischen Sprachkenntnissen. 627 Bewerber mit Migrationshintergrund
erfüllten die formalen Bewerbungskriterien für 30 der rund 300 Ausbildungsplätze
2006. Auch für das Ausbildungsjahr 2007 wirbt die Berliner Polizei um Jugendliche
mit Migrationshintergrund.
www.berlin.de/polizei/beruf/ausbildung/index.html
Deutschland: Urteil im Pömmelte-Prozess
Viereinhalb Monate nach dem Überfall auf einen dunkelhäutigen 12-Jährigen
in Pömmelte im Landkreis Schönebeck (Sachsen-Anhalt) sind vier Jugendliche
zu Haftstrafen verurteilt worden (Az. 6 a Ls 231 Js 770/06(6/06)). Das Amtsgericht
Schönebeck sah es als erwiesen an, dass die heute 16 bis 20 Jahre alten
Täter ihr Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven gequält und schwer
verletzt haben. Der älteste Verurteilte erhielt eine Freiheitsstrafe von
dreieinhalb Jahren. Ein 16 Jahre alter Jugendlicher wurde zu zwei Jahren Jugendhaft
verurteilt. Die Strafen gegen zwei weitere gleichaltrige Täter - je ein
Jahr und sieben Monate Jugendhaft - setzte das Gericht zur Bewährung aus.