Schweiz: Asyl auch für nichtstaatlich Verfolgte
Die schweizerische Asylrekurskommission (ARK) hat entschieden, dass künftig
auch nichtstaatlich verfolgte Personen als Flüchtlinge anerkannt werden
können. Entscheidend ist jetzt, ob der Heimatstaat einem Flüchtling
Schutz bieten kann. Mit der Entscheidung sollen Menschen geschützt werden,
die von Rebellenbewegungen, Kriegsfürsten („Warlords“) oder
dem eigenen Clan verfolgt werden sowie Frauen, die von Genitalverstümmelung
bedroht sind. Bisher wurden betroffene Personen nur als Flüchtling anerkannt,
wenn die Bedrohung vom Staat ausging oder zumindest indirekt diesem zuzurechnen
war. Die Schweiz erkennt damit als letzter der 143 Vertragsstaaten der UN-Flüchtlingskonvention
nichtstaatliche Verfolgung an.
Download des Urteils:
www.ark-cra.ch
Italien: Änderung des Einwanderungsgesetzes
Rund 500.000 Ausländer, die sich illegal in Italien aufhalten, haben von
Januar bis März 2006 einen Antrag auf reguläre Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen
in Italien gestellt. Die ehemalige Regierung unter Silvio Berlusconi (Forza
Italia) hatte eine Quotenregelung eingeführt, nach der nur 170.000 Antragstellern
eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden sollte. Nach dem Regierungswechsel
kritisierte der neue Premierminister Romano Prodi (parteilos) diese Quotenregelung
und stellte eine Änderung der Aufenthaltsregulierung in Aussicht.