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Ausgabe 5
Juli 2006
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Länderprofil: Türkei

Angesichts der rund 3 Mio. türkischen Staatsbürger, die gegenwärtig in der Europäischen Union (EU) leben, liegt es nahe, die Türkei vornehmlich als ein Auswanderungsland zu betrachten. Dennoch präsentiert sich die Türkische Republik gleichzeitig als ein wichtiges Aufnahmeland internationaler Migranten. Die strukturellen Merkmale dieser Wanderungsbewegungen unterlagen im Laufe der Jahrzehnte einem kontinuierlichen Wandel.

Auswanderung: Die anfänglich temporäre Arbeitsmigration türkischer Staatsbürger nach Westeuropa in den 1960er und 70er Jahren wandelte sich in einen Prozess der Familienzusammenführung, der das Entstehen großer türkischer Gemeinschaften in den EU-Staaten begünstigte. In den 80er und 90er Jahren begann ein neuer Typ türkischer Zuwanderer nach Europa einzureisen. Diesmal handelte es sich vor allem um kurdischstämmige Asylsuchende, die den militärischen Auseinandersetzungen zwischen der kurdischen Arbeiterpartei PKK und der türkischen Armee zu entkommen suchten.

Einwanderung: Seit Gründung der Republik (1923) war die Türkei Ziel eines erheblichen und konstanten Zustroms ethnischer Türken, d. h. muslimischer oder türkischsprachiger Minderheiten, aus den Gebieten ihres Vorgängerstaates, dem Osmanischen Reich. Während diese „traditionelle“ Form der Einwanderung im letzten Jahrzehnt weitgehend zum Erliegen kam, gewannen neue umfangreiche Wanderungsbewegungen an Bedeutung. Sie setzen sich aus Flüchtlingen und Asylbewerbern, irregulären Arbeitsmigranten und Transitmigranten aus Teilen des Mittleren Ostens, Afrikas und Osteuropas zusammen.

Einwanderungspolitik: Die staatliche Zuwanderungspolitik ist eng an die türkische Vorstellung von nationaler Identität und Staatsbürgerschaft geknüpft. Das Konzept nationaler Identität beruht auf dem Prinzip der kulturellen Gemeinschaft. Bereits seit den frühen Tagen der Republik fungiert Einwanderung als ein wichtiges Instrument im Prozess des „Nation-Building“. Im Wesentlichen wird die türkische Zuwanderungspolitik – einschließlich ihrer Regelungen zu Flüchtlingen und Asyl – noch immer fest vom Konzept nationaler Identität und dem zugrunde liegenden Prinzip kultureller Einheit gelenkt. Dies spiegelt sich auch deutlich in den rechtlichen Grundlagen aktueller Zuwanderungspolitik wider. Prinzipiell favorisiert die staatliche Politik nach wie vor die Einwanderung „ethnischer Türken“.

Staatsbürgerschaft und Einbürgerung: Das 1934 verabschiedete Niederlassungsgesetz (Gesetz 2510) legte den Grundstein für die türkische Zuwanderungspolitik. Es berechtigt Personen „türkischer Abstammung und Kultur“ ins Land einzureisen, um sich dauerhaft niederzulassen und die türkische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Abstammung und Kultur sind allerdings nicht die einzige Möglichkeit, die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Denn andererseits legt das türkische Staatsbürgerschaftsrecht eine starke Gewichtung auf das Territorialitätsprinzip (ius soli). Dies ist auf die Gründungsväter der modernen Türkei zurückzuführen. Sie strebten danach, die vielen verschiedenen ethnischen Gruppen, die von Beginn an die türkische Gesellschaft formten (Türken, Kurden, Tscherkessen, Tataren, Azeri etc.) dadurch zu integrieren, dass sie jenen die Staatsbürgerschaft gewährten, die auf türkischem Territorium geboren wurden.

Heute sind ausländische Staatsangehörige berechtigt, die türkische Staatsbürgerschaft aufgrund von Heirat, Wohnsitz, Geburt und der Absicht, sich dauerhaft niederzulassen, zu beantragen. Die schrittweise Übernahme der EU-Rechtsstandards im Zuge der Beitrittsverhandlungen sowie die wachsende Bedeutung der Türkei als Einwanderungsland haben in dieser Hinsicht einen bedeutenden Einfluss auf das bestehende Staatsangehörigkeitsrecht.

Flucht und Asyl: Bis zur Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonvention durch die Türkei am 30. März 1962 bildete das Niederlassungsgesetz die einzige rechtliche Grundlage zur Regelung von Asylangelegenheiten. Selbst die Verabschiedung der Genfer Konvention war tief vom kulturalistischen Geist des Gesetzes 2510 geprägt. Die Türkei erkannte die internationalen Verpflichtungen hinsichtlich Asylverfahren sowie Anerkennung und Schutz von Flüchtlingen an, fügte jedoch eine geographische Beschränkung ein, die den Zugang ausschließlich auf Flüchtlinge aus Europa limitierte. Obwohl die Türkei diese geographische Beschränkung nach wie vor aufrechterhält, führte sie, als Antwort auf die Flüchtlingsbewegungen aus dem Mittleren Osten und Teilen Afrikas, ein System zum Umgang mit nicht-europäischen Asylsuchenden ein.

Die bedeutendsten Flüchtlingsbewegungen der letzten Jahrzehnte, von denen die Türkei direkt betroffen war, standen im Kontext der Iranischen Revolution (1979) und der militärischen Auseinandersetzungen im benachbarten Irak seit Ende der 80er Jahre. Kleinere Flüchtlingsströme treffen seit Anfang der 90er Jahre aus Ländern wie dem Sudan, Somalia, Äthiopien, der Demokratischen Republik Kongo und Afghanistan ein.

Auf die umfangreichen nicht-europäischen Flüchtlingsströme antwortete die Türkei mit der Verabschiedung der Asylverordnung von 1994. Im Unterschied zu früheren Bestimmungen bezog sie sich direkt auf nicht-europäische Flüchtlinge und Asylsuchende. Anstatt jedoch die bestehenden Bestimmungen zu geographischen und ethnischen Beschränkungen abzuschaffen, verfestigte dies das System der Doppelbehandlung europäischer und nicht-europäischer Flüchtlinge. Nach wie vor unterstehen nicht-europäische Asylbewerber dem Verantwortungsbereich des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) und nicht der türkischen Behörden.

Irreguläre Migration: Die Türkei ist aufgrund ihrer geographischen Lage und ihrer relativ großzügigen Visa-Vergabe ein wichtiges Ziel- und Transitland für irreguläre Migrationsströme. Irreguläre Migrationsbewegungen in der Türkei umfassen drei sich überschneidende Typen von Migranten: Flüchtlinge und Asylsuchende, Transitmigranten sowie so genannte „Schwarzarbeiter”.

Da irreguläre Migranten per Definition mit offiziellen statistischen Daten unmöglich genau zu erfassen sind, ist es schwierig, das Ausmaß des Phänomens zu beurteilen. Nach offiziellen Angaben nahm die Anzahl der verhafteten irregulären Migranten während des vergangenen Jahrzehnts stetig zu. Sie erreichte im Jahr 2000 mit 94.514 ihren Höchstwert. Diese Zahl blieb in den Jahren 2001 und 2002 auf ähnlich hohem Niveau, bevor sie wieder abnahm. Im Jahr 2004 wurden 61.228 irreguläre Migranten verhaftet. Die Hauptherkunftsländer waren Pakistan, Irak, die Republik Moldau, Afghanistan, Somalia, Mauretanien, die Ukraine, die Russische Föderation und Iran. Unklar bleibt jedoch, wie viele irreguläre Migranten einer Verhaftung entgehen. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) schätzt zum Beispiel allein die Anzahl der Transitmigranten auf 200.000 pro Jahr.

Besonderheiten und Ausblick: Das Thema Migration hat einen beträchtlichen Einfluss auf die türkisch-europäischen Beziehungen. Einerseits sind die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten beunruhigt, es könne im Falle eines EU-Beitritts der Türkei zu einer weiteren, größeren Welle türkischer Arbeitsmigration kommen. Ein solcher Zustrom würde den Druck auf die nationalen Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten erhöhen. Andererseits verlangt die EU von der Türkei, ihre Grenzen wirksamer zu kontrollieren, um die Transitmigration zu beschränken, und Asylbewerber und Flüchtlinge in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention zu behandeln. Die türkische Regierung ist sich der Bedeutung dieser Thematik bewusst und unternimmt gezielt Anstrengungen, die Migrationspolitik und -gesetze des Landes an die europäischen und internationalen Rechtsstandards anzugleichen.

Die EU-Auflagen in den Bereichen Zuwanderung, Asyl und irreguläre Migration werden erhebliche Anforderungen an die finanziellen Ressourcen und institutionellen Kapazitäten der Türkei stellen. Insbesondere ein verbessertes Management der Außengrenzen wird nötig sein, bevor die Türkei in der Lage sein wird, dem Schengener Abkommen beizutreten, das die Aufhebung der innereuropäischen Grenzkontrollen mit sich bringt. Dem Land würde damit eine größere Verantwortung hinsichtlich des (EU-)Grenzmanagements übertragen werden. Obwohl die EU einige finanzielle und technische Unterstützung leisten wird, bleiben Bedenken bezüglich der Schwierigkeiten, die der Türkei entstehen könnten, wenn sie im Anschluss an die kostspieligen und umfangreichen Veränderungen nicht in die EU aufgenommen würde.
Pierre Hecker, Doktorand am Zentrum für Höhere Studien der Universität Leipzig

Die Langfassung dieses 10-seitigen Länderprofils mit umfangreichem Datenmaterial ist in Deutsch und Englisch abrufbar unter: www.focus-migration.de/produkte_laenderprofile.htm und www.focus-migration.de/produkte_country_profiles.htm
In der Rubrik Länderprofile / Country Profiles sind bei focus Migration bereits erschienen: Deutschland, Frankreich, Polen und die USA

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