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Ausgabe 5
Juli 2006
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Frankreich: Familien ohne legalen Aufenthaltsstatus droht Abschiebung

Innenminister Nikolas Sarkozy (UMP) will Familien ohne rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis zur freiwilligen Ausreise bewegen. Nur in Ausnahmefällen kann der Aufenthalt legalisiert werden.

Im Rahmen der geplanten neuen Einwanderungsgesetzgebung (vgl. MuB 2/06, 4/06) verschickte der französische Innenminister Sarkozy Mitte Juni einen Rundbrief an die Landräte (Präfekten) der französischen Departements. Er forderte sie auf, in den kommenden zwei Monaten die aufenthaltsrechtliche Situation der papierlosen Familien mit Schulkindern zu regeln. Das Innenministerium hatte in dem neuen Gesetz eine Frist bis zum 30. Juni gesetzt. Die Hilfsorganisation „Netzwerk Bildung ohne Grenzen“ (Reseau éducation sans frontières – RESF) schätzt, dass mindestens 100.000 Familien mit mehreren Kindern betroffen sein werden.

In seinem Schreiben bittet Sarkozy die Landräte, alle betreffenden Familien darüber zu informieren, sich entweder für eine finanziell unterstützte freiwillige Ausreise oder für eine Neubeurteilung ihrer Situation mit ungewissem Ausgang zu entscheiden. Die „systematische“ finanzielle Unterstützung für die Ausreise wurde bereits im März 2006 angekündigt. Sie soll für diejenigen, die sich in den folgenden zwei Monaten für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, sogar verdoppelt werden, so Sarkozy in dem Schreiben weiter. Jedes Paar soll als Sockelbetrag 7.000 € erhalten, für die ersten drei Kinder je 2.000 € sowie für jedes weitere Kind 1.000 €.

Sollte dies „einige Familien nicht zu einer freiwilligen Rückkehr bewegen“, so sollen die Landräte die Situation der Familien nochmals beurteilen. „Im Interesse der Kinder“ sollen Ausnahmeregelungen möglich sein, die einen weiteren Aufenthalt erlauben. Dafür müssen Interessenten innerhalb der kommenden zwei Monate die Rückkehrunterstützung ablehnen und eine Ausnahmereglung beantragen. Diese wird positiv beschieden, sofern u. a. ein Elternteil seit mindestes 2 Jahren in Frankreich lebt oder ein Kind der Familie in Frankreich geboren wurde. Ersatzweise wird auch anerkannt, wenn ein Kind vor dem 13. Lebensjahr eingereist ist und sich überwiegend in Frankreich aufgehalten hat. Darüber hinaus muss die Einschulung des betreffenden Kindes vor dem September 2005 erfolgt sein. Ferner wird der Integrationswille der Familie geprüft, beispielsweise die Sprachfertigkeiten und Vorstrafenfreiheit der Familienmitglieder sowie Ausbildungsfortschritte der Kinder.

Die Präfekten sind aufgefordert, die Anträge innerhalb eines Monats zu prüfen und vor Beginn des neuen Schuljahrs im September zu entscheiden. Im Fall einer positiven Entscheidung erhalten die Familien dann eine befristete Aufenthaltserlaubnis

Viele Franzosen protestieren inzwischen für ein Bleiberecht der Kinder. „Wer solche Ausländer als die Freunde seiner Kinder kennt, hat plötzlich eine andere Haltung“, sagte eine Sprecherin des RESF. Die Hilfsorganisation sammelte inzwischen mehr als 40.000 Unterschriften. Hier sichern die Unterzeichner zu, betroffene Familien zu schützen oder unterzubringen, auch wenn dafür theoretisch hohe Haft- oder Geldstrafen drohen. In zahlreichen kleinen Kommunen gab es Demonstrationen von Einheimischen, um die Ausweisung der Familien zu verhindern.

Unterdessen billigte der französische Senat den Entwurf des neuen Einwanderungsgesetzes mit 196 zu 127 Stimmen in abgeschwächter Form. Nun muss der Entwurf nochmals in beiden Vermittlungsausschüssen der zwei Parlamentskammern beraten werden und kann theoretisch noch in diesem Monat verabschiedet werden. th

Weitere Informationen:
www.educationsansfrontieres.org/article.php3?id_article=362
Der Rundbrief von Nicolas Sarkozy kann auf der Homepage des „Netzwerks Bildung ohne Grenzen“ (RESF) heruntergeladen werden: www.educationsansfrontieres.org/IMG/pdf/Circulaire_enfants_scolarises_V2.pdf

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