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Ausgabe 6
August 2006
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Europäisch-afrikanische Migrationskonferenz

Regierungsvertreter europäischer und afrikanischer Staaten haben sich auf einer Konferenz in Rabat auf eine gemeinsame Strategie zur Bekämpfung illegaler Migration geeinigt. Im Vordergrund des gemeinsamen Aktionsplans steht die Verknüpfung von Sicherheitsinteressen der Zielländer in Europa mit wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Interessen der Herkunfts- und Transitländer in Afrika.

Auf der europäisch-afrikanischen Migrationskonferenz, die am 10. und 11. Juli in der marokkanischen Hauptstadt Rabat stattfand, diskutierten Regierungsvertreter aus 57 Staaten Europas und Afrikas sowie Repräsentanten zahlreicher internationaler Organisationen über Migration und Entwicklung. Dabei einigten sie sich auf einen 62 Punkte umfassenden Aktionsplan. Anlass für die Konferenz, die zum ersten Mal in einem derart umfangreichen Rahmen durchgeführt wurde, waren die massiven Einreiseversuche in die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla im Herbst 2005 (vgl. MuB 9/05, 10/05). Die marokkanische und die französische Regierung schlossen sich damals einer spanischen Initiative zur Einberufung einer gemeinsamen Konferenz der Herkunfts-, Transit- und Zielländer an. In den darauf folgenden Monaten kam es vor allem auf den Kanarischen Inseln zu einem erneuten Anstieg illegaler Migration (vgl. MuB 5/06), aber auch die maltesischen und italienischen Behörden sahen sich mit anhaltender illegaler Migration konfrontiert (vgl. MuB 1/06).

EU: Kriseninterventionsteams und gemeinsame Patrouillen
Die Europäische Kommission hat sich für die Einrichtung von Kriseninterventionsteams zur Unterstützung nationaler Grenzschutzbehörden ausgesprochen. Die schnellen Einsatzteams mit 250 bis 300 Grenzschutzbeamten und Fachleuten sollen innerhalb von zehn Tagen mobilisierbar sein. Die europäische Grenzschutzbehörde Frontex soll die Ausbildung und Koordination der Einsatzteams übernehmen. Zukünftig sollen alle EU-Mitgliedstaaten im Bedarfsfall die Einsatzteams anfordern können. Der Vorschlag der Kommission muss noch vom Rat und dem Europäischen Parlament bewilligt werden. Ein entsprechendes Pilotprojekt findet bereits auf den Kanarischen Inseln statt.
Voraussichtlich ab Anfang August sollen vor den Küsten Mauretaniens, Senegals und der Kapverden gemeinsame Patrouillen unter der Leitung von Frontex stattfinden. Ziel der Mission ist es, mit illegalen Migranten besetzte Boote aufzuspüren, abzufangen und zur afrikanischen Küste zurückzubegleiten.
http://ec.europa.eu/justice_home/news/intro/doc/com_2006_401_en.pdf

Rückführung undokumentierter Migranten: Der in Rabat beschlossene Aktionsplan sieht Maßnahmen in den Bereichen Entwicklung sowie der legalen und illegalen Migration vor. Als ein zentraler Bestandteil zur Bekämpfung illegaler Zuwanderung ist die Errichtung eines „die Würde und die Grundrechte achtenden wirksamen Systems der Rückführung“ von Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus vorgesehen. Der Grenzschutz in afrikanischen Transitstaaten solle weiter verstärkt und die Kooperation der Justiz- und Polizeibehörden ausgebaut werden. Des Weiteren sind Aufklärungskampagnen über die Gefahren illegaler Migration sowie die Schaffung eines so genannten „Migrations-Observatoriums“ zur Beobachtung der sich wandelnden Migrationsrouten geplant, um eine bessere Erfassung der Problematik zu ermöglichen. Außerdem solle eine gemeinsame Datenbank zur Identifizierung von undokumentierten Migranten eingerichtet werden, so dass Rückführungsmaßnahmen erleichtert werden. Demnach sollen auch in Afrika aufgegriffenen Migranten Fingerabdrücke abgenommen werden.

Bekämpfung von Migrationsursachen: Im Gegenzug verpflichten sich die europäischen Staaten zur Unterstützung der Herkunfts- und Transitstaaten auf dem afrikanischen Kontinent, um mittel- bis langfristig die Migrationsursachen zu beseitigen. Der Aktionsplan sieht eine gezielte Förderung von Projekten in arbeitsintensiven Sektoren der Hauptauswanderungsgebiete vor, etwa in der Fischerei, der Landwirtschaft, dem Handwerk oder dem Tourismus. Weitere Schwerpunkte sind Investitionen in den Bereichen Kommunikation und Transport sowie zur Verbesserung der Wasserversorgung. Wie bereits in der Kommissions-Mitteilung zu Migration und Entwicklung gefordert (vgl. MuB 8/05), sollen Rücküberweisungen von Migranten in ihre Heimatländer kostengünstiger werden. Außerdem soll die Ausbildung von bereits in Europa ansässigen Migranten gefördert, gleichzeitig aber Anreize für ihre Rückkehr in das Herkunftsland geschaffen werden. Der in Rabat beschlossene Aktionsplan lässt jedoch offen, wie die diversen Maßnahmen finanziert werden sollen. Auch ein Zeitplan zur Umsetzung wurde nicht verabschiedet.

Legale Migration und Braindrain: Die Regierungsvertreter sprachen sich auch für eine Vereinfachung der legalen Einwanderung auf der Grundlage bilateraler Abkommen aus. Viele afrikanische Staaten befürchten jedoch, dass die europäischen Staaten v. a. hochqualifizierten Migranten eine Einreise ermöglichen wollen und es dadurch zu einer Verstärkung des Braindrain in den Herkunftsländern kommen könne. So wurde in Frankreich Ende Juni ein neues Einwanderungsgesetz verabschiedet (vgl. MuB 6/06), das u. a. eine „ausgewählte Migration“ auf der Grundlage des Qualifikationsprofils der potenziellen Zuwanderer regelt (vgl. MuB 4/06).

Teilweise kam es auf der Konferenz zu heftigen Wortwechseln zwischen Vertretern afrikanischer und europäischer Staaten. Während der französische Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) der Mehrheit afrikanischer Migranten einen niedrigen Bildungsstand attestierte, kritisierte der senegalesische Außenminister Cheick Tidiane Gadio (parteilos) die „systematische Verweigerung von Visa“ für Bürger afrikanischer Staaten, die wiederum zu einer vermehrten illegalen Zuwanderung führe.

Eine Woche vor der Konferenz veranstalteten Nichtregierungsorganisationen einen Gegengipfel, auf dem ein „Manifest zu Migrationen, Grundrechten und Bewegungsfreiheit“ beschlossen wurde. Dies spricht sich u. a. für eine Aufhebung der Rückübernahmeabkommen, eine Schließung von Abschiebehaftanstalten und gegen Maßnahmen zur Einschränkung der Familienzusammenführung aus, wie sie beispielsweise unlängst in Frankreich beschlossen wurden. sta

Weitere Informationen:
www.maec.gov.ma/migration/En/conference.htm
www.migreurop.org/article920.html?lang=de#de
www.fluechtlingsrat-hamburg.de/content/ManifestedeRabat_030706_deu.pdf

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