Türkische Gemeinde fordert mehr Migranten in Behörden
Ende August forderte der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland
Kenan Kolat, dass Migranten entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung
in deutschen Behörden vertreten sein sollten. Bisher arbeiten nur wenige
Personen mit Migrationshintergrund in der deutschen Verwaltung. Zur Begründung
sagte Kolat, Menschen deutscher Herkunft fehle mitunter das Verständnis
für andere Verhaltensweisen oder Familienregeln. Insbesondere Jugendämter,
aber auch andere Behörden müssten daher personell umstrukturiert werden.
Anlass für seine Forderung sind die im Juni bekannt gewordenen Ergebnisse
aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes (vgl. MuB 5/06).
Danach leben derzeit 15,3 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland.
www.tgd.de
Baden-Württemberg: Islamunterricht
Mit Beginn des neuen Schuljahres am 18. September wurde in Baden-Württemberg
ein Modellversuch gestartet. An 12 Grundschulen wird seither islamischer Religionsunterricht
angeboten. Der Unterricht findet in Deutsch statt und wird von Lehrkräften
der jeweiligen Glaubensgemeinschaft erteilt.
Ablehnung im Fall Aydin
Die türkisch-kurdische Familie Aydin ist mit ihrer Klage gegen eine Abschiebung
vorerst gescheitert. Am 31. August 2006 lehnte das Berliner Verwaltungsgericht
den Widerspruch gegen die Abschiebungsanordnung ab, mit dem sich die Familie
einstweilig Abschiebeschutz erhofft hatte. Zur Begründung führte das
Gericht aus, es halte es für „nicht wahrscheinlich“, dass den
Klägern bei einer Rückkehr in die Türkei die Gefahr politischer
Verfolgung drohe. Die Familie lebt seit 17 Jahren in Deutschland (vgl. MuB 5/06).
Während drei Schwestern vorerst in Deutschland bleiben können, um
die Schule zu beenden, sollen die Eltern und vier kleinere Geschwister nach
jahrelangem Rechtsstreit in die Türkei ausgewiesen werden. Der zuständige
Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) begründete dies damit,
dass der Familienvater vor Jahren mit gefälschten Papieren die deutschen
Behörden getäuscht habe. Der erneute Asylfolgeantrag der Aydins wurde
abgelehnt. Die Anwältin der Familie erwägt nun, den Fall vor den Europäischen
Menschengerichtshof zu bringen (Az.: VG 36 X 55.06).
www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv20060904.1245.46799.html