In den seit Jahren andauernden Streit um ein Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge ist nun Bewegung gekommen (vgl. MuB 9/03). Die Innenminister von Bund und Ländern wollen sich auf ihrer Herbstkonferenz im November auf eine Altfallregelung verständigen. Umstritten sind weiterhin die Kriterien für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.
Duldung - Bei dem Status der Duldung
handelt es sich nicht um einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel, sondern
lediglich um die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, solange diese
aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt
werden kann (§60a AufenthG). Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn
die Sicherheitslage im Herkunftsland auf Grund von Bürgerkriegen instabil
ist, dem Abzuschiebenden dort Folter droht oder es schlicht keine Rücktransportmöglichkeit
gibt. Fallen diese Hindernisse weg, muss der Betroffene kurzfristig mit seiner
Abschiebung rechnen. Geduldete befinden sich auch deshalb in einer äußerst
prekären Lage, weil sie in der Regel keine Arbeitserlaubnis erhalten und
somit auf staatliche Zuwendungen in Form von Lebensmittelscheinen und Taschengeld
angewiesen sind. Ferner sind sie von Integrationsprogrammen ausgeschlossen.
Duldungen sind zeitlich befristet, wobei die Dauer von wenigen Tagen bis zu
sechs Monaten variieren kann. Sie können so lange erneuert werden, bis
die Abschiebung erfolgt oder ein Aufenthaltstitel gewährt wird. Dies kann
zum Phänomen so genannter Kettenduldungen führen, d. h. Personen leben
jahrelang mit dem Status einer Duldung in Deutschland. Schätzungsweise
120.000 aller Geduldeten sind Langzeitgeduldete, die seit mindestens 5 Jahren
in Deutschland leben.
Durch das Zuwanderungsgesetz sollte diese Praxis beendet werden, in dem die
Möglichkeit geschaffen wurde, nach 18 Monaten Duldung einen Aufenthaltstitel
zu erlangen (§25 AufenthG). Bisher konnten jedoch nur wenige Personen von
dieser Regelung profitieren. Die meisten Ausländerbehörden folgen
einer restriktiven Gesetzesauslegung und verweigern die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis,
wenn Identitätspapiere fehlen, oder verweisen auf die Möglichkeit,
in einen sicheren Drittstaat auszureisen. Daher besteht zusätzlicher Regelungsbedarf,
was SPD und Unionsparteien bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten haben
und im Evaluierungsbericht des Zuwanderungsgesetzes erneut bekräftigt wurde
(vgl. MuB
7/06).
Nach Angaben von Flüchtlingsorganisationen leben derzeit rund 200.000 Flüchtlinge seit mehreren Jahren mit einer so genannten Duldung in Deutschland (siehe Box); darunter etwa 120.000 seit mehr als fünf Jahren.
Auf der nächsten Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern Mitte November in Nürnberg soll zum Umgang mit jahrelang Geduldeten ein Beschluss gefasst werden. Auf Einladung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) trafen sich Vertreter der Koalitionspartner am 22. September zu Vorgesprächen. Nach dem Treffen zeichnete sich eine Einigung auf ein Bleiberecht für diejenigen ab, die sich bereits seit mindestens sechs bis acht Jahren im Land aufhalten und arbeiten bzw. nur wegen des Aufenthaltsstatus nicht arbeiten können. Weitere Kriterien sind die Beherrschung der deutschen Sprache, ein erkennbarer Integrationswille sowie bei Familien der Schulbesuch der Kinder. Als Ausschlussgründe sollen Täuschungsversuche der Behörden zur Verhinderung einer Abschiebung, die Verübung von Straftaten oder der Kontakt zu extremistischen Organisationen gelten. Erteilt werden soll das Bleiberecht zunächst für zwei Jahre.
Unionspolitiker wie Bundesinnenminister Schäuble hoben wiederholt die aus ihrer Sicht zentrale Bedeutung der Kinder hervor: „Jeder sieht doch, dass man Kinder, die hier geboren und zur Schule gegangen sind [...], nicht abschieben kann.“ Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Maria Böhmer (CDU) sprach sich für eine Bleiberechtsregelung aus: „Viele von ihnen sind beruflich und gesellschaftlich integriert, achten unser Rechts- und Wertesystem und haben Kinder, die hier zur Schule gehen. Diese Menschen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in ihre Heimat zurückgeführt werden können, brauchen jetzt eine tragfähige Bleiberechtsregelung.“
Die Forderung nach einem Bleiberecht stand auch im Zentrum der von Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, Gewerkschaften und weiteren Verbänden organisierten diesjährigen Interkulturellen Woche und des Tags des Flüchtlings Ende September. Die Initiatoren forderten von der Innenministerkonferenz ein großzügiges Bleiberecht und kein „Placebo, mit dem man die Öffentlichkeit ruhigstellt“, wie es Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt formulierte.
Der Deutsche Caritasverband (DCV) forderte, dass Geduldete bereits nach fünf Jahren in Deutschland ein Aufenthaltsrecht erhalten sollten. Für Familien, deren Kinder in Deutschland geboren wurden oder die bei der Einreise noch Kleinkinder waren, soll eine Aufenthaltsdauer von drei Jahren ausreichen. Ein verkürzter Mindestaufenthalt soll ebenfalls für alte, schwer kranke und behinderte Menschen sowie für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gelten. Traumatisierte Personen sollen ohne Mindestaufenthaltsdauer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, so der DCV.
Pro Asyl kritisierte, dass sich die aktuelle Debatte auf in Deutschland aufgewachsene Kinder konzentriere, und forderte, dass Alleinstehende, die seit Jahren in Deutschland leben, nicht von der Regelung ausgeschlossen werden. Sowohl Kirchen als auch Flüchtlingsorganisationen forderten ferner, dass Arbeitslosigkeit oder der Bezug ergänzender sozialer Hilfen nicht zum Ausschlusskriterium für eine Aufenthaltserlaubnis führen dürfe, da die Betroffenen aufgrund ihres Status zumeist vom Arbeitsmarkt, einer Ausbildung und anderen Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen seien. Pro Asyl kritisierte auch die geplante Befristung des Bleiberechts auf zwei Jahre.
Neben dem Land Berlin (vgl. MuB 7/06) hat nun auch die Stadt Frankfurt am Main im September in Erwartung einer Bleiberechtsregelung ein vorläufiges Abschiebeverbot beschlossen. Unklar ist jedoch, ob sich an der Abschiebepraxis der Frankfurter Ausländerbehörde tatsächlich etwas ändern wird, da diese landes- und bundesgesetzlichen Vorschriften unterliegt, auf die die Stadt keinen Einfluss hat. me
Weitere Informationen:
www.integrationsbeauftragte.de
www.aufenthaltstitel.de/stichwort/duldung.html
www.caritas.de
www.proasyl.de
www.interkulturellewoche.de