Die Erfolge der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und den Kommunalwahlen in Berlin haben eine neue Debatte um ein Parteiverbotsverfahren hervorgerufen. Auch über die künftige Finanzierung von Programmen gegen Rechtsextremismus entbrannte ein Streit.
Bei den Wahlen am 17. September konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern einen Stimmenanteil von 7,3 % für sich verzeichnen. Damit ist die Fraktion künftig mit sechs Abgeordneten im Schweriner Landtag vertreten. In Berlin gelang der Partei mit insgesamt 2,6 % der Stimmen zwar nicht der Einzug in das Berliner Abgeordnetenhaus, wohl aber in vier von zwölf Bezirksverordnetenversammlungen (BVV). Dabei handelt es sich um die Bezirke Treptow-Köpenick, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg, in denen die NPD mehr als 3% der Stimmen erhielt. Für den Einzug in eine BVV gilt nicht die 5%-Hürde des Abgeordnetenhauses.
Erklärtes Ziel der Partei ist es, nun auch in westdeutsche Landesparlamente und in den Bundestag einzuziehen. Zudem kündigte der NPD-Vorsitzende Udo Voigt an, weiterhin gegen die „Überfremdung“ in Deutschland zu kämpfen und „soziale Beratungsstellen“ in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern einzurichten, etwa für Hartz-IV-Empfänger. In Sachsen und Brandenburg sitzen bereits rechtsextreme Fraktionen in den Landtagen.
Insbesondere für ihre fremdenfeindlichen und antisemitischen Haltungen wird die NPD allgemein kritisiert. So propagiert die Partei in ihrem Programm und auf ihrer Homepage unverblümt Hetze gegen Ausländer: „Das Problem der Massenarbeitslosigkeit ist von dem Problem der Masseneinwanderung nicht zu trennen. Durch den unkontrollierten Zustrom von Ausländern kommt es unmittelbar zu einem Verdrängungswettbewerb auf dem Arbeitsmarkt, der zu Lasten der deutschen Arbeitnehmer geht. Dies ist eine der Hauptursachen für den Teufelskreis aus Arbeitslosigkeit und sozialer Verelendung in unserem Land.“ Ferner wird die „Ausgliederung der ausländischen Arbeitskräfte aus der deutschen Sozialversicherung und Abschiebung von Ausländern, die länger als drei Monate arbeitslos sind“, gefordert. Auch kommt es immer öfter zu Gewaltdelikten im Umfeld der NPD. Vor allem seit sie sich den so genannten „Freien Kameradschaften“ aus der Skinhead-Szene geöffnet hat, gibt es wieder vermehrt rassistische Übergriffe (vgl. MuB 3/06, 5/06).
Bei einem Treffen in Berlin Anfang September sprachen SPD-Fraktionschef Peter Struck und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) über ein neues Verbotsverfahren, vertraten jedoch gegensätzliche Positionen. „Niemand kann ernsthaft behaupten, dass die NPD eine verfassungsgemäße Partei ist“, sagte Struck und sprach sich für ein erneutes Verbotsverfahren aus. Auch andere Spitzenpolitiker wie Gregor Gysi (Linkspartei) stellten sich hinter die Forderung. Schäuble sieht hingegen keine Chancen für ein Parteiverbot. Man solle „aus Schaden klug werden“, sagte Schäuble im Hinblick auf das gescheiterte Verfahren 2003. Damals waren die von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat getrennt eingebrachten Verbotsanträge an V-Mann-Verstrickungen des Bundesnachrichtendienstes und schließlich an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der Richterstimmen gescheitert. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) steht einem neuen Verfahren skeptisch gegenüber. Stattdessen gelte es, sich mit der NPD politisch auseinanderzusetzen. „Wir müssen die Menschen ermutigen, damit sie nicht auf einfache und populistische Parolen hereinfallen“, sagte die Kanzlerin.
Nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts müssten bei einem neuen Verfahren die V-Leute des Verfassungsschutzes über Jahre aus dem rechtsextremen Umfeld abgezogen werden. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast warnte: „Diesen Informationsverlust können wir uns nicht erlauben.“ Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) kritisierte Strucks Äußerung als einen „reflexartigen Vorschlag“. Ein Teil der NPD-Anhänger würde bei einem Verbot zu anderen rechtsextremen Organisationen wechseln und somit unkontrollierbar werden. Auch der Generalsekretär des Zentralrats der Juden Stephan Kramer sagte, mit einem NPD-Verbot sei „das Problem nicht gelöst“.
Unter Experten ist eine Neuauflage des Verbotsantrags umstritten. Während der Staatsrechtler Hans Peter Bull einen neuerlichen Verbotsantrag für aussichtslos hält, äußerte sich sein Kollege Hans-Peter Schneider durchaus optimistisch: „Ein neuer Antrag, wenn er gut begründet und gut vorbereitet ist, wäre nicht ohne Erfolgschancen.“ Es gebe genügend Hinweise, dass die Partei und ihre Mitglieder Gewalt übten, z. B. gegen Migranten und politisch links eingestellte Menschen.
Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz glaubt über genug Material zu verfügen, um die Verfassungsfeindlichkeit der NPD in einem neuen Verfahren zu beweisen. Die Verfassungsrichter selbst hatten seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Einstellung des Verfahrens nichts über die Verfassungswidrigkeit der NPD aussage.
Neben dem Verbotsverfahren wurde auch die Zukunft von staatlich geförderten Programmen gegen Rechtsextremismus zum Streitpunkt. Vor allem Vertreter der Beratungsstellen von Civitas und Entimon warnten vor einem Ende ihrer Arbeit durch ein neues Förderprogramm des Bundesfamilienministeriums. Das neue Förderprogramm ist für kommunale Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus gedacht und soll aus alten Projekten hervorgehen bzw. diese ganz ersetzen. Statt einer übergreifenden Beratungsarbeit könnten künftig nur noch zehn Kommunen pro Bundesland mit Geld für lokal begrenzte Initiativen rechnen.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) kritisierte dieses Vorhaben von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) scharf. „Wir dürfen das Wissen und die Erfahrung der Initiativen gegen Rechtsextremismus nicht leichtfertig verspielen“, erklärte auch der stellvertretende sächsische Ministerpräsident Thomas Jurk (SPD). Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nannte die geplante Streichung „politisch kleinkariert“. Die vor Ort tätigen Initiativen müssten gesichert werden, verlangte auch Petra Pau (Linkspartei). Verdi-Chef Frank Bsirske forderte, die Mittel für den Kampf gegen den Rechtsextremismus generell zu erhöhen. chw
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