Das Bundesinnenministerium will die anstehende Umsetzung von EU-Richtlinien dazu nutzen, das Ausländerrecht zu verschärfen. Eine Arbeitsgruppe von Union und SPD erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf, der noch dieses Jahr vorgelegt werden soll. Auf die ursprünglich vorgesehene Erleichterung der Einwanderung Hochqualifizierter will die Bundesregierung offenbar doch verzichten.
Ausländische Studierende sollen bei ihrer Einreise zunächst nur noch eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr und nicht mehr wie bisher für zwei Jahre erhalten. Damit müssten sie sich häufiger bei den Behörden melden. Außerdem sollen künftig auch Personen sicherheitsüberprüft werden, die für ausländische Studierende bürgen. Die Koalition will damit die Konsequenzen aus den gescheiterten Kofferbomben-Anschlägen von Anfang August ziehen (vgl. MuB 7/06). Über die Bürgen der mutmaßlichen Attentäter lagen den Behörden offenbar sicherheitsrelevante Informationen vor, so dass bei einer entsprechenden Überprüfung die Einreise der beiden Täter vermutlich nicht erlaubt worden wäre. Außerdem ist vorgesehen, die Daten von Visa-Antragstellern nicht mehr nach zehn Jahren zu löschen, sondern die mögliche Speicherdauer auf bis zu 20 Jahre zu verlängern.
Uneinigkeit zwischen SPD und Union herrscht bei der Altersgrenze für den Nachzug von Ehepartnern. Während die Union dafür plädiert, den Nachzug nur dann zu erlauben, wenn der Ehepartner mindestens 21 Jahre alt ist, hält der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz dies für verfassungswidrig.
Die ursprünglich geplante Erleichterung der Einwanderung Hochqualifizierter soll nicht umgesetzt werden. Derzeit erhalten ausländische Hochqualifizierte erst ab einem Jahreseinkommen von mindestens 85.000 Euro bei ihrer Einreise eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis. Die geringe Zahl von rund 900 Hochqualifizierten, die im Jahr 2005 einwanderten, wurde nicht zuletzt auf diese Hürde zurückgeführt. Deshalb war vorgeschlagen worden, diese Einkommensgrenze gerade für jüngere Einwanderer auf 63.000 Euro zu senken (vgl. MuB 7/06).
Weiterhin unklar ist, wer von den rund 200.000 geduldeten Ausländern von einer Bleiberechtsregelung profitieren wird, die die Innenminister von Bund und Ländern bei ihrer Konferenz im November beschließen wollen (vgl. MuB 7/06). Neben der Mindestaufenthaltsdauer ist auch offen, bei welchen verübten Straftaten keine Aufenthaltserlaubnis gewährt werden soll, bis zu welchem Stichtag Geduldete einen Arbeitsplatz nachweisen müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, und welche Sozialleistungen Ausländer mit Bleiberecht erhalten sollen. Zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) ist ferner umstritten, ob ein Arbeitsplatz die Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis oder ob die Aufenthaltserlaubnis Voraussetzung für die Aufnahme einer Beschäftigung sein soll. Schäuble plädiert generell für einen erleichterten Arbeitsmarktzugang für Geduldete. Müntefering befürchtet für diesen Fall jedoch die Herausbildung eines Niedriglohnsektors, da Geduldete unter Druck stünden, für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis einen Arbeitsplatz nachzuweisen. vö